Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Thüringen (ThürGDG)

Ralf Plötner

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2054

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bedeutung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes hat in der Corona-Pandemie zugenommen und braucht strukturelle, inhaltliche und finanzielle Entwicklungen, die zu einem Gesamtkonzept für einen modernen Öffentlichen Gesundheitsdienst führen. Ein Gesetzentwurf ist hier ein wesentlicher Teil dieser Entwicklung, allerdings muss er strategische Ausrichtungen für die Zukunft haben und Antworten auf die zentralen Fragen geben. Und dieser Gesetzentwurf enthält das in keiner Weise.

 

Wir wollen, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst tatsächlich seine Aufgaben als eine zentrale Säule des Gesundheitswesens wahrnimmt und dafür muss er auf allen Ebenen, im Bund, im Land und auch in den Kommunen, unterstützt werden. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie die jahrelange Sparpolitik den öffentlichen Dienst fast gelähmt hat. Und dennoch erleben wir, wie engagierte Mitarbeiter/-innen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit wenigen Ressourcen in der Pandemie arbeiten. Ich möchte gern hier an dieser Stelle unseren Dank zum Ausdruck bringen, dass dort trotz aller Umstände so viel geleistet und nach Kräften gearbeitet wird.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Jetzt nimmt mit dem sogenannten ÖGD-Pakt eine Korrektur langsam Fahrt auf und dieser Pakt wird auch in Thüringen bald umgesetzt. Das ist ein Ergebnis der Gesundheitsministerkonferenz vom 5. September letzten Jahres und wurde dort beschlossen. Insgesamt werden hier bundesweit 4 Milliarden Euro in die Hand genommen, um den Öffentliche Gesundheitsdienst endlich wieder zu ertüchtigen, um den heutigen Anforderungen sozusagen gerecht zu werden. Dafür erhalten wir auch in Thüringen die Bundesmittel. Meines Wissens gibt es eben auch schon die ersten intensiven Gespräche des Gesundheitsministeriums mit den kommunalen Spitzenverbänden und dort – dessen bin ich mir sicher – werden gute Grundlagen geschaffen und ein gemeinsamer richtiger Weg eingeschlagen. Dennoch müssen wir alle überlegen, wie wir die finanzielle Absicherung über das Jahr 2026 hinaus absichern können. Das sind wir tatsächlich den Gesundheitsämtern und den Menschen im Freistaat Thüringen schuldig.

 

Darüber hinaus braucht es natürlich noch weitere strukturelle Visionen, eine Orientierung an den prioritären Bedarfen der Bevölkerungsgesundheit, wozu eben neben dem Infektionsschutz auch die Prävention nicht übertragbarer Krankheiten zählt. Public Health und Öffentlicher Gesundheitsdienst müssen wirklich Hand in Hand gehen. Vor allen Dingen dürfen wir auch nicht vergessen, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst zum Abbau von sozialen Ungleichheiten im Gesundheitswesen beitragen soll.

 

An dieser Stelle freuen wir uns auf die weiteren Gespräche mit den demokratischen Fraktionen im Landtag. Den Gesetzentwurf lehnen wir ab, weil er in keiner Weise den eben benannten Anforderungen gerecht wird. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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