Geeignetheit gerichtlicher und außergerichtlicher Mediation in Thüringen klären

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1418 -


Ich finde jetzt bedauerlich, werte Kollegin Marx, dass Sie gegen die Überweisung gesprochen haben, ich fand den Vorschlag von Herrn Meyer begrüßenswert. Der war vernünftig.


(Beifall DIE LINKE)


Ich kann es Ihnen gern noch mal von hier vorne sagen. Ein Richter ist auf das Gesetz vereidigt. Ein Richter ist ausschließlich dem Gesetz verpflichtet. Der Kollege Hauboldt hat überhaupt nichts von all dem geredet, was Sie jetzt alles behauptet haben. Sie bekämpfen hier eine Schimähre. Er hat versucht, die Differenzierung aufzumachen, die man beim Mediationsverfahren erwarten muss.


Bei Anwälten, bei denen sich der Bürger freiwillig darauf einlässt, finde ich Mediation völlig richtig und völlig akzeptabel, weil es eine freiwillige Entscheidung aller Beteiligten ist. Wenn ich aber zum Gericht gehe, erwarte ich am Schluss Rechtsprechung. Und dann wissen wir, dass es - wie beim „Knallerbsenstrauch“ - Auseinandersetzungen gibt, die dahinter liegen. Dann gibt es Dinge, die beim „Knallerbsenstrauch“ eher lustig sind, aber im Familienrecht durchaus Opfer haben, nämlich in der Regel die Kinder, denn darum geht dann ein großer Streit.


Da wäre mir lieber, wenn im Verfahren Mediation als begleitendes Element durch die Anwälte betrieben wird. Aber ein Richter ist dazu da, am Schluss Recht zu sprechen. Deswegen war die Bitte und da fand ich den Hinweis von Herrn Meyer begrüßenswert: Lassen Sie doch unseren Antrag so weit im Ausschuss mitlaufen, bis die Ergebnisse der Evaluierung da sind. Wir haben Skepsis, wir haben Zweifel, ob der Güterichter, der im Nachbarraum sitzt, tatsächlich den Ansprüchen nachkommt, die wir von ihm erwarten, nämlich Recht und Gesetz auch nach innen und außen zu repräsentieren.

Es ging überhaupt nicht darum, dem Richter zu unterstellen, dass er keine soziale Kompetenz hat. Aber was machen Sie mit dem Rechtsstaat, wenn die Richter auf einmal zu einer Verhandlungsmasse werden? Das passiert beim Güterichterverfahren. Während in einer Güteverhandlung, ich bin 15 Jahre meines Lebens am Arbeitsgericht als ehrenamtlicher Richter tätig gewesen; ich weiß, wie hoch die Kompetenz am Arbeitsgericht ist, gütliche Einigungen zu erzielen. Aber sie erzielt trotzdem immer noch ein Richter, der von bestimmten Rechtsgrundsätzen nicht abgehen kann, der immer wieder die Rechtsgrundsätze erläutern und dann versuchen muss, einen Kompromiss herzustellen. Während es bei der Mediation möglich ist, tatsächlich auf Rechtsgrundsätze zu verzichten, weil es allen Beteiligten mehr hilft. Aber ich glaube, das darf durch einen Richter, der auf das Gesetz vereidigt ist, so nicht vorgenommen werden. Er muss am Schluss immer das Recht und Gesetz im Kopf haben, im Blick haben. Darauf ist er vereidigt. Ich denke, das hat der Rechtsstaat verdient. Deswegen haben wir überhaupt nicht gegen die Evaluierung gesprochen. Wir haben ausdrücklich gesagt, wir warten auf die Ergebnisse. Aber da Sie nicht einmal die Kraft haben, unseren Antrag im Ausschuss parallel laufen zu lassen, das finde ich schon ein bisschen seltsam, und der Rest Ihrer Argumente gegen den Kollegen Hauboldt waren einfach Argumente, da haben Sie wirklich ein Feindbild bekämpft, das er gar nicht aufgemacht hat.


(Beifall DIE LINKE)

 

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