Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer

Ronald Hande

Zum Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/4265

 

Vielen Dank, Herr Präsident. Eingangs möchte ich noch mal erwähnen, in der Berichterstattung hat Kollege Kowalleck, wenn ich es nicht überhört habe, vergessen zu erwähnen, dass die Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss Ablehnung heißt.

 

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Habe ich gesagt! Das kann man im Protokoll nachlesen!)

 

Dann ziehe ich das zurück und entschuldige mich dafür. Kollegin Merz hat es ja auch noch mal gesagt.

 

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Das hätte ich nie verheimlicht!)

 

Interessant ist aber dennoch, dass Sie trotz dieser Beschlussempfehlung quasi mit Ihrem Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung jetzt de facto inhaltsgleich alles noch mal nachschieben und hier noch mal einbringen wollen. Aber gut. Dazu sage ich gleich noch was.

 

Zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf zur Senkung der Grunderwerbsteuer wurde ja auch schon was gesagt, insbesondere auch zu den Folgen der Steuerausfälle, die das zur Folge hätte bzw. die damit einhergehen würden. Ich möchte aber noch mal daran erinnern, dass die damalige Anhebung der Grunderwerbsteuer auf 6,5 Prozent ja nicht aus Jux und Tollerei geschehen ist, sondern zurückzuführen ist bzw. beruht auf einem Sondergutachten des Thüringer Rechnungshofs, der seinerzeit – 2010 war das, glaube ich – mit Blick auf die finanzielle Ausstattung Thüringens ab 2020 darauf hingewiesen hat, auch die eigene Einnahmesituation zu verbessern. Das war seinerzeit der Grund, warum wir auf die 6,5 Prozent gegangen sind, und im Ländervergleich stehen wir damit ja auch nicht allein da.

 

Ich würde gern, und das wurde gerade seitens der Grünen auch noch mal angesprochen, auf den jetzt eben vorgelegten Änderungsantrag genannten Freibetrag zu sprechen kommen. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass da, obwohl es tatsächlich sehr missverständlich formuliert ist mit den 500.000 Euro, der Erwerbswert gemeint ist. Das hieße dann aber de facto eine Steuerfreiheit, eine praktische Steuerfreiheit mit der Begründung ihrerseits, Familien sollen sich das leisten können, um es mal so vereinfacht darzustellen. Aber ich frage sie: Welche gesellschaftliche Lenkungswirkung hat das denn tatsächlich? Denn schauen Sie sich mal die Zahlen an, ich habe gerade eben noch geschaut, der Durchschnittswert Quadratmeterpreis für ein Einfamilienhaus in Thüringen beträgt 1.800 Euro pro Quadratmeter, grob; das teure Pflaster Erfurt, Weimar, Jena so ca. 3.200 Euro pro Quadratmeter, das wären dann in etwa bei 500.000 Euro Erwerbswert 250 Quadratmeter für ein Einfamilienhaus, das ist bundesweit der Durchschnittswert für Einfamilienhäuser. So weit so gut. Aber Thüringen ist eben nicht nur Erfurt, Weimar und Jena, sondern zum Beispiel auch das Altenburger Land, Gera, Greiz, Kyffhäuser Kreis, dort sind die Immobilienpreise Einfamilienhaus ca. 1.000 Euro, stellenweise auch drunter und dann können Sie sich selbst ausrechnen für diesen Freibetrag, was Sie sich da für ein nettes, kleines, bescheidenes Eigenheim erwerben können. Ob das gerecht ist mit Grunderwerbsteuer zu belegen? Ja, Herr Kemmerich, das belastet jeden Erwerber, wie Sie es gesagt haben. Ja. Ich sage Ihnen: Eigentum verpflichtet.

 

(Beifall SPD)

 

Und ich sage Ihnen auch: Denken Sie daran oder vergessen Sie nicht zu bedenken, wer sind denn die Erwerber, das sind nicht die Familien, nicht die Menschen mit geringem Einkommen. Das sind die Familien, wo die Einkommenssituation, sagen wir mal, stimmt, denn die Grunderwerbsteuer – auch wenn Sie hier versuchen etwas anderes darzustellen – ist nun mal nicht der entscheidende Faktor beim Erwerb von Wohneigentum. Es ist praktisch eine Frage der finanziellen Möglichkeiten der Erwerber und das entscheidet eben nicht der Landtag hier über die Grunderwerbsteuer, sondern das entscheidet im Wesentlichen die Bank, der Bankberater, die Bankberaterin, die darüber entscheiden, ob Sie eine Finanzierung bekommen oder nicht. Sollten Sie natürlich keine Finanzierung zum Erwerb benötigen, gut, dann weiß ich nicht, ob Sie von entsprechenden geringen Einkommen noch reden können, wie Sie es hier tun.

 

Alles in allem, wie gesagt, die gesellschaftliche Lenkungswirkung, wie Sie sie hier versuchen darzustellen, sehe ich mitnichten. Ich sehe es – und das hatten einige Vorrednerinnen und Vorredner auch schon dargestellt – als eine reine Klientelpolitik, die zu Mitnahmeeffekten führt. Nichtsdestotrotz – muss ich an der Stelle sagen – können wir natürlich auch über eine komplette Abschaffung der Grunderwerbsteuer reden.

 

(Beifall Gruppe der FDP)

 

Dann nämlich – finde ich gut, dass Sie applaudieren –, dann nämlich würde der Grund für die Doppelbesteuerung entfallen, weshalb Immobilienkäufe nach dem Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit sind. Das hieße also, wir schaffen die Grunderwerbsteuer ab und dann würden Immobilienkäufe mit dem regulären Umsatzsteuersatz eben besteuert werden können. Einem solchen Ansatz würden wir uns tatsächlich an der Stelle nicht verschließen, verschließen werden wir uns aber dem vorgelegten Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung, ich glaube, es ist hinreichend begründet, dass das nicht zielführend für unser Bundesland ist und zu reinen Mitnahmeeffekten führt, die wir an dieser Stelle nicht haben wollen. Herzlichen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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