Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes

Ronald Hande

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3551

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, einen wunderschönen guten Morgen! Ich darf berichten aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zum genannten Gesetzentwurf, dem Fünften Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes.

Durch Beschluss des Landtags in seiner 54. Sitzung am 22. Juli 2021 wurde der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss federführend sowie an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der federführende Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 33. Sitzung am 17. September 2021 und in seiner 34. Sitzung am 15. Oktober 2021 beraten sowie eine schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der mitberatende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 25. Sitzung am 21. Oktober 2021 beraten.

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf an der Stelle auch auf eine Besonderheit hinweisen, die wir auch im Haushalts- und Finanzausschuss beraten, diskutiert und zu beachten hatten. Der Gesetzentwurf ist nach der Richtlinie der EU 1535 vom 9. September 2015 notifizierungspflichtig. Das heißt, stimmt der Landtag in der jetzt durchzuführenden zweiten Beratung dem Gesetzentwurf zu, wird der Gesetzentwurf vor der Schlussabstimmung erneut an den federführenden Haushalts- und Finanzausschuss zur Durchführung der Notifizierung überwiesen. Das hieße dann in einem Falle keiner Rückmeldung oder ggf. zur Rückmeldung seitens der EU, nach drei Monaten käme dieser Gesetzentwurf erneut in den Thüringer Landtag zurück, um dann in einer dritten Beratung die abschließende Abstimmung durchzuführen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt die Annahme dieses Gesetzentwurfs. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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