Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes

Ralf Plötner

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/721

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes ist notwendig geworden, weil es um die Verhältnismäßigkeitsprüfung vor der Einführung neuer oder die Änderung bestehender Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Bezug auf den Zugang und die Ausübung von reglementierten Berufen geht – hier im Bereich der Heilberufe.

 

Ich möchte gern Bericht erstatten, wie es mit dem Gesetzentwurf verlaufen ist. Am 14. Mai 2020 gab es die Plenarberatung, die erste Lesung und Einbringung des Gesetzes, die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Dort wurde dann in vier Sitzungen – am 11. Juni, am 17. Juni sowie am 9. Juli und am 24. September dieses Jahres – darüber beraten. Schriftliche Anhörungen wurden am 11.06. im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlossen. Die sechs vorgeschlagenen Anzuhörenden wurden angeschrieben und um Anhörung und Stellungnahme gebeten. Vier schriftliche Stellungnahmen kamen zurück. Die Möglichkeit der Onlinediskussion beim Forum bestand in der Zeit vom 15. Juni bis 6. Juli. Leider sind dort keine Beiträge eingegangen. Am 9. Juli berichtete ich im Ausschuss, dass dieser Entwurf, der die EU-Richtlinien umsetzen möchte, noch weiter angepasst werden muss. Das hatte den Hintergrund, dass zwischen den Bundesländern und der EU-Kommission noch weiterer Präzisierungsbedarf identifiziert worden ist, der dann umgesetzt wurde.

 

Dazu reichte die Rot-Rot-Grüne Koalition die Änderungsvorlage 7/908 im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ein und die finale Beratung jetzt am 24. September mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs mit eben den angesprochenen jüngsten Änderungen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE)

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