Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes 2/2

Ronald Hande

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/7401

 

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Dr. Pidde hat den Inhalt des Gesetzes schon treffend dargestellt. Es geht um die Umstrukturierung der Organisation, die bisher in Veranstalter und Durchführer geteilt ist, also in Thüringer Lotterieverwaltung und Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH. Das bringt – wie auch schon gesagt wurde – einen erheblichen Abstimmungsbedarf und gesteigerten Dokumentations- und Organisationsaufwand mit sich. Die bestehende Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH und der Landesbetrieb Thüringer Lotterieverwaltung werden in der AöR Thüringer Staatslotterie fortgeführt.

 

Ich möchte jetzt nicht weiter auf den genaueren Inhalt des Gesetzes eingehen bzw. das alles noch mal wiederholen, sondern an dieser Stelle gern auf einige Stellungnahmen der Anzuhörenden eingehen. Und da erlauben Sie mir, Kollege Kowalleck, Ihnen zu widerzusprechen. Sie sagten, die Angehörigen hätten erhebliche Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf.

 

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Die Anzuhörenden!)

 

Das suggeriert, dass alle dagegen wären. Das Gegenteil ist der Fall, aber dazu komme ich gleich noch. Richtig ist, dass im Zuge der Anhörung der Thüringer Rechnungshof zu dem Punkt der Rechtsformumwandlung Bedenken geäußert hat. Also hier greift das Umwandlungsgesetz nach Aussage des Hofs, worin die Überführung eines Landesbetriebs bzw. einer GmbH in eine Anstalt öffentlichen Rechts nicht vorgesehen sei. Der Rechnungshof hat daher Bedenken bezüglich der Rechtmäßigkeit der nun geplanten Errichtung der Anstalt. Aber in dem genannten Umwandlungsgesetz werden Bund und Länder eben auch ermächtigt, entsprechende Rechtsformumwandlungen von Gesellschaften im Rahmen von Gesetzen zu regeln. Mit dem hier vorgelegten Fünften Gesetz zur Änderung des Glücksspielgesetzes sehe ich diese Voraussetzungen des Umwandlungsgesetzes als erfüllt an und kann den Bedenken des Rechnungshofes in diesem Zusammenhang nicht beipflichten.

 

Interessant war auch eine Anregung der Liga der Freien Wohlfahrtspflege, der sich auch der Landessportbund angeschlossen hat. Danach sollen diese beiden genannten Destinatäre in der Neugestaltung der Verwendungsnachweisregelung per Gesetz einbezogen werden. Freundlich gesagt, halte ich diesen Vorschlag für zu weit gehend, weshalb wir ihn auch nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen haben.

Die LTG hingegen zeigt sich, Herr Kowalleck, erfreut und bezeichnet die Errichtung der Anstalt als längst überfälligen Schritt. Das zeigt sich insbesondere durch neuere Bewertungen der umsatzsteuerlichen Organschaft. Mit der AöR können steuerliche Unklarheiten und Risiken ausgeräumt werden. Das Institut für Glücksspiel und Gesellschaft an der Ruhruniversität Bochum schreibt, dass die Anstalt öffentlichen Rechts im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen Gesellschaften einer umfassenden staatlichen Rechtsaufsicht unterliege und verfassungsrechtliche Bedenken nicht zu erkennen seien. Auch sei die Wahl der Rechtsform wegen der neueren Rechtsprechung sinnvoll.

Als Frage stand natürlich auch im Raum, warum nicht eine GmbH oder ein Landesbetrieb gewählt würden. Sicherlich wird Frau Ministerin dazu noch ausführen und vielleicht auch über die Ergebnisse der spezialisierten Rechtsanwaltsgesellschaft berichten. Fakt ist, dass unter den gegebenen Bedingungen und unter der Maßgabe der Ziele des staatlichen Lottos eine Anstalt öffentlichen Rechts eindeutig die beste Wahl ist. Mit der Anstalt steigern wir nicht nur die Leistungs- und Arbeitsfähigkeit staatlichen Lottos in Thüringen, sondern treffen auch Vorsorge, was die Risiken, zum Beispiel in Bezug auf die bereits genannte umsatzsteuerliche Organschaft, betrifft.

 

Mit der Thüringer Staatslotterie sind wir in Thüringen nicht nur auf der sicheren Seite, sondern auch gut beraten. Das zeigen die Stellungnahmen. Ich möchte mit den Worten des Geschäftsführers der LTG schließen: „Die Errichtung der Anstalt ist ein zukunftsgewandter Schritt.“ In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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