Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes 1/2

Ronald Hande

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/7401

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Thüringer Landtag hat das von der Koalition eingebrachte Gesetz „Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes“ in seiner 154. Sitzung am 5. Juli 2019 in erster Lesung beraten und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Dieser Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 76. Sitzung am 5. Juli und in seiner 77. Sitzung am 6. September 2019 beraten und dabei eine schriftliche Anhörung durchgeführt. In der Anhörung haben vier Anzuhörende Stellung genommen. Das waren der Fachverband Drogen- und Suchthilfe, die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen, die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH in Thüringen und das Institut Glücksspiel und Gesellschaft an der Ruhr-Universität Bochum. Darüber hinaus hat der Landessportbund eine Stellungnahme abgegeben. Ebenso folgten der Thüringer Rechnungshof und der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit der Bitte des Ausschusses und gaben eine schriftliche Stellungnahme ab. Außerdem wurde eine Zuschrift des Landessportbundes – das hatte ich schon gesagt – zum Thema mit einbezogen.

 

Meine Damen und Herren, nach Auswertung der sachlichen Stellungnahmen und der Anhörung und unter Berücksichtigung der Hinweise des Thüringer Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, dass die Datenschutz-Grundverordnung auch für die neue Lottoanstalt gelte, empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss mehrheitlich, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Vielen Dank.

Dateien