Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene 3/3

Anja Müller

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/158

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, lieber Herr Kellner – dass ich mal so anfange wie meine Kollegin Frau Mitteldorf mit „lieber Herr Kellner“. Wir sind noch nicht beim Vornamen, aber Sie haben mich jetzt noch mal dazu gebracht, nach vorn zu gehen. In der Thüringer Verfassung gibt es einen Artikel 14. Dieser lautet: „Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich oder mündlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist.“ Wissen Sie, welcher Artikel das ist? Das Petitionsrecht.

 

Jetzt komme ich mal zu dem, was als Denkanstoß gedacht ist, auch im Zuge der Diskussion dann im Ausschuss. Nehmen Sie es mal mit. Der Einwohnerantrag soll nur ein Thema hier im Plenum behandeln. Das wird in einigen Gemeinden praktiziert und beinhaltet nicht, dass darüber dann irgendeine positive Abstimmung stattfinden muss. Wir müssen uns mit einem Thema auseinandersetzen und je nach dem Pro und Contra austauschen. Das Recht haben alle Menschen, die in Thüringen leben, auch jetzt schon im Sinne eines Petitionsrechts. Im Petitionsrecht – das ist wieder der Unterschied zum Einwohnerantrag – ist es erst mal nur der Ausschuss, der sich in immer noch leider geschlossener Sitzung damit auseinandersetzt, welche Beschwerde der- oder diejenige hat. Denn meistens kommen Petitionen zustande, wenn man mit etwas unzufrieden ist. Dieser Einwohnerantrag kann auch Impulsgeber für uns hier im Parlament sein. Das vielleicht als Denkanstoß, wenn wir im Ausschuss zusammensitzen.

 

Jetzt möchte ich mal etwas zum Wahlalter mit 16 sagen. Sie kritisieren immer, wir würden Menschen, die noch nicht vernünftig denken können, irgendetwas ermöglichen. Ich habe manchmal auch Angst. Mein Teenager ist jetzt fast 15 Jahre. Wenn der seinen Mopedführerschein macht und dann im Straßenverkehr irgendwelchen Blödsinn baut, auch da klopft mir das Herz. Trotzdem haben wir diesen jungen Menschen Möglichkeiten gegeben, den Führerschein zu machen, schon viel früher, als das mit 18 Jahren möglich ist. Ich glaube, die sind im Köpfchen schon ganz schön weit und können schon ganz bewusst unterscheiden, was ist wichtig, wie setze ich mein Wahlrecht auch bestimmt ein. Nehmen Sie auch das mal mit, denn Sie kommen immer mit der Strafmündigkeit und, und, und. Aber ich glaube, wir sollten den jungen Menschen viel mehr zutrauen. Darum würde ich werben.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Jetzt noch ein Blick zur AfD, die eben geäußert hat, es gibt ein Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1990. Ja, es gibt eins, aber das hat sich mit dem Wahlrecht auseinandergesetzt. Und das ist der Unterschied. Der Einwohnerantrag ist nicht gleichzusetzen in dem Sinne mit dem Wahlrecht, denn im Wahlrecht geben sie etwas ab und beim Einwohnerantrag sagen sie nur, das Parlament soll sich mit einem Thema auseinandersetzen, es kann sich mit einem Thema auseinandersetzen. Das ist der Unterschied. Mir war wichtig, das deutlich zu machen, weil ich glaube, solche Lügen, solche Fakes darf man hier nicht ungestraft davonkommen lassen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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