Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene 2/3

Anja Müller

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/158

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, am Livestream und wo auch immer, ich habe so ein bisschen das Gefühl, es plätschert gerade ein bisschen dahin. Dabei reden wir über etwas ganz Spannendes, nämlich über die Thüringer Verfassung und mögliche Änderungen darin. Die Thüringer Verfassung regelt, wie wir in Thüringen miteinander leben wollen.

 

Da gibt es drei Gesetzentwürfe, einen, den die CDU-Fraktion eingebracht hat, mit den Staatszielen „Ehrenamt“ und „Nachhaltigkeit“, einen von der AfD und natürlich einer zum Ausbau der direkten Demokratie, der von Rot-Rot-Grün in diesem Hause kommt. Das wollte ich zu Beginn mal festhalten, denn es plätschert doch. Jetzt werden wir vielleicht ein bisschen emotionaler. Das würde ich mir für diese Debatte echt wünschen.

Der Ausbau der direkten Demokratie ist nämlich unverzichtbar, um die Demokratie in Thüringen lebendiger zu gestalten, um mehr Menschen zu mehr Interesse und Engagement für Politik zu bewegen. Gleichzeitig ist sie aber auch unverzichtbar, um bei emotionalen, manchmal sehr schwierigen Themen für mehr Akzeptanz bei den Menschen in Thüringen zu werben. Wenn man sich die bisherigen Volksbegehren in Thüringen mal anschaut, dann haben diese doch gezeigt, wie die direkte Demokratie die Themendiskussion befeuern und bereichern kann; zwei gab es zum Ausbau der direkten Demokratie, eins für Verbesserungen bei den Kindergärten und eins für die sozialere Gestaltung von Kommunalabgaben. Viele engagierte Menschen bringen ihre Erfahrungen, ihr Sach- und Fachwissen direkt in die Diskussion ein. Unterschiedlichste Themengesichtspunkte werden intensiv und in allen Facetten von oben bis unten kritisch beleuchtet. Das ist doch ein spannendes Ringen um die besten Lösungen. So, sehr geehrte Abgeordnete, soll die lebendige Demokratie doch auch sein.

 

Aber all diese eben genannten Volksbegehren haben eins gemeinsam: Auch wenn sie inhaltlich irgendwann erfolgreich waren, immer musste der Landtag mit Gesetzentwürfen nachhelfen. Woran lag das: am Finanzvorbehalt in unserer Verfassung. Denn die damaligen Regierungen haben mit Verweis auf das sogenannte Finanztabu die Begehren mit Klagen vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof gestoppt.

 

Die Regelung, dass Volksbegehren zum Landeshaushalt nicht zulässig sind, wird bisher vom Thüringer Verfassungsgerichtshof sehr ausgedehnt ausgelegt. Das bedeutet eben auch, Gesetze die eigentlich kaum mehr Kosten verursachen, sind im Wege des Volksbegehrens unzulässig, da angeblich ein Verstoß gegen das Budgetrecht des Parlaments vorliegt. Da sage ich Ihnen bestimmt nichts Neues: Es ärgert mich tierisch, wenn Volksbegehren immer wieder wegen des Budgetrechts vor dem Verfassungsgericht landen. Das schadet der Glaubwürdigkeit von Demokratie und Verfassung. Da wird mehr versprochen, als die praktischen Instrumente tatsächlich bewirken können. Abhilfe aus diesem jahrelangen Thüringen-Dilemma zeigt ein Blick auf das Land Berlin. Dort heißt es in der Landesverfassung: „Volksbegehren zum Landeshaushaltsgesetz […] sind unzulässig.“ Und das Berliner Verfassungsgericht hat vor einigen Jahren – übrigens auch am konkreten Fall eines Kindergartenvolksbegehrens – im Detail entschieden, was das praktisch bedeutet. Danach ist nur der laufende, im Vollzug befindliche Landeshaushalt – also aktuell wäre das der Haushaltsplan in Thüringen 2020 – dem Volksbegehren entzogen. Nur für diesen hat das Landesparlament sein Budgetrecht bereits konkret ausgeübt. Soweit es für zukünftige Jahre noch kein Landhaushaltsgesetz gibt, darf durch Volksbegehren und Volksentscheid auch über Gesetzesänderungen entschieden werden, die Geld kosten und Haushaltsmittel verbrauchen. Der vorliegende Gesetzentwurf übernimmt diese Berliner Lösung, diese sechs Buchstaben, die die direkte Demokratie in Thüringen so bereichern können.

 

In Artikel 82 der Thüringer Verfassung wird nun bestimmt, dass Volksbegehren zum Landeshaushaltsgesetz unzulässig sind. Damit sind für alle finanzrelevanten Volksbegehren die Türen auf, deren Wirkungen außerhalb des im Vollzug befindlichen Haushaltsgesetzes liegen. Allerdings müssen die Vorhaben mit den Grund- und Menschenrechten und den Staatsprinzipien wie Sozialstaat, Rechtsstaat und Menschenwürdegarantie vereinbar sein. Ein starkes Minarett-Verbot wie in der Schweiz ist da nicht möglich und auch rechtspopulistischen Stammtischparolen wie „Todesstrafe für Kinderschänder“ ist ein Riegel vorgeschoben, denn das eine verstößt gegen die Religionsfreiheit und das andere gegen die Menschenwürdegarantie.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Bleiben die Befürchtungen von Kritikern, die Abschaffung des Finanzvorbehalts würde zur Geldverschwendung führen. Aber gerade Erfahrungen aus anderen Ländern belegen das Gegenteil. Der Gesetzentwurf hat hier auch eine Sicherung und diese heißt Deckungsvorschlag. So wie sich die Landtagsfraktionen bei Sachgesetzentwürfen unter dem Punkt „Kosten“ im Vorblatt eines Gesetzes Gedanken über die finanziellen Auswirkungen ihres Gesetzes machen müssen, sollen die Initiatoren von Volksbegehren eine Einschätzung zu Kosten und Finanzierbarkeit ihres Vorhabens geben. Allerdings dürfen die Anforderungen an diesen Begründungsteil „Kosten“ nicht zu hoch sein. Die ehrenamtlichen Initiatoren sollen nicht vor unüberwindbare Hürden geraten. Denn sie haben keinen Einblick in parlamentarische Haushaltsspezialitäten und die Neuregelung soll auch kein falsches Versprechen sein, sondern eine wirkliche Stärkung der direkten Demokratie.

 

Erfahrungen und wissenschaftliche Untersuchungen auch von Wirtschaftswissenschaftlern, die nun nicht linksverdächtig sind, zeigen doch auf, bei direktdemokratischen Entscheidungen werden zumeist finanziell sinnvollere, sparsamere Lösungen beschlossen als manchmal im Parlament. Die direkte Demokratie geht also auf lange Sicht finanziell nachhaltiger mit den Steuergeldern der Menschen um.

Das Quorum für das Zustandekommen eines Volksbegehrens soll auf 4 Prozent bei der Amtseintragung und 5 Prozent bei der freien Sammlung abgesenkt werden. Die Einführung des Einwohnerantrags ist für die Koalition ein wichtiges Signal an alle Menschen in Thüringen. Niemand – egal, welchen Pass sie oder er hat – soll und darf bloßes Objekt staatliches Handeln sein.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Der Landtag ist für alle Menschen verantwortlich, die von seinen Entscheidungen betroffen werden, und das sind eben alle Einwohnerinnen und alle Einwohner in Thüringen. Der Einwohnerantrag ab 14 Jahre und die Absenkung des Wahl- und Abstimmungsalters auf 16 Jahre sind wichtige Signale an die Jüngeren im Land. Und ich habe es mit Freude vernommen, liebe Frau Baum, dass auch Sie das so begrüßen. Allerdings – und da sind wir uns einig – ist es klar, die Demokratieerziehung muss in den Schulen, in der Jugendarbeit, vor allem aber auch in den Familien stattfinden. Das ist uns allen bewusst. Um dann auch tatsächlich wirksam zu sein, müssen sich Jugendliche aber so früh wie möglich in der praktischen Mitbestimmung üben können. Dazu gehört nun mal auch das Wählen. Denn Demokratie als Trockenschwimmübung funktioniert eben nicht.

Zum Schluss noch ein Blick darauf, wie es nach Ansicht der Linken-Fraktion weitergehen könnte in Sachen Ausbau der direkten Demokratie und Weiterentwicklung der Verfassung. Da, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, haben Sie mich so ein bisschen enttäuscht. Ich war richtig traurig. Ich habe Ihr 22-Punkte-Programm gelesen und habe etwas vermisst. Das war das fakultative Referendum. In der letzten Wahlperiode ein hohes Maß, was Sie wollten und in dem 22-Punkte-Programm nicht mehr vorhanden. Ich möchte gerne mit Ihnen darüber diskutieren und lade Sie gerne dazu ein, im Zuge der Ausschussüberweisung diese Anträge auch über dieses Mittel der direkten Demokratie zu debattieren, weil ich echt traurig war.

 

Ja. Und nun komme ich mal zu den beiden Gesetzentwürfen, welche sich mit den Staatszielen auseinandersetzen. Beginnen wir mit dem chronologisch älteren von der CDU. Dieser spricht zwei Staatsziele an: Einmal die Förderung des Ehrenamts und dann noch die stärkere Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsprinzips. Der AfD-Entwurf bezieht sich nur auf das Ehrenamt. Ich beginne mal mit der Erinnerung an die Aktuelle Stunde, auch das hat die Kollegin Rothe-Beinlich ja schon im September 2019 zur Förderung des Ehrenamts getan. Damals verwies mein Kollege Steffen Dittes bereits auf 19.000 Thüringer Vereine, darunter 3.400 Sportvereine, auf 30.000 ehrenamtliche Feuerwehrmenschen und 16.000 engagierte Menschen in der Jugendarbeit landesweit als praktische Beispiele.

 

Es ist ja auch nicht neu, dass sich unsere Fraktionen – egal ob wir damals noch PDS hießen oder jetzt Linke – immer für die Förderung des Ehrenamts in Thüringen eingesetzt haben. Nur bisher fanden wir noch keine Mehrheiten für ein konkretes Ehrenamtsgesetz und deswegen finde ich das auch gut, dass diese Diskussion jetzt beginnt.

Da will ich auch bei Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen bei der CDU, noch mal in der Wunde bohren: Sie sprechen vom Ehrenamt. Wenn es dann aber an die konkrete finanzielle Ausgestaltung geht, dann haben Sie uns noch enttäuscht, gerade in den Debatten zum Landeshaushalt 2020. Alle Anträge, die sich mit der Stärkung des Ehrenamts bei den Feuerwehren oder sonst wo beschäftigt haben, wurden aus Ihren Reihen, aus den Oppositionsreihen auch immer wieder mal abgelehnt, immer, alle. Da halten wir mal fest: Wenn es um das ganz Konkrete geht, ums Eingemachte, zur Unterstützung des Ehrenamts und nicht um bloße Lippenbekenntnisse, dann kneifen Sie leider, aber Rot-Rot-Grün steht. Sie hören, wir sind keinesfalls gegen ein Staatsziel Ehrenamt oder Nachhaltigkeit und dennoch werde ich weiter ein bisschen Kritik üben müssen. Sie haben die beiden Staatsziele ziemlich lieblos und unserer Ansicht nach unüberlegt einfach als Artikel 16a und b hinter Artikel 16 geklebt. Artikel 16 als Grundrecht bzw. Staatsziel betrifft aber den Schutz vor Obdachlosigkeit und hat inhaltlich nichts mit Ehrenamt und Nachhaltigkeit zu tun. Vielleicht nur so viel: Dass sozial engagierte Vereine auch obdachlosen Menschen helfen und deren Unterkünfte möglichst nachhaltig gebaut sein sollten. Also, wir als Linke sehen den Standort des Staatsziels Ehrenamts eher in Artikel 30, in dem schon jetzt die Förderung von Kultur und Brauchtum sowie des Sports als Staatsziele verankert sind.

 

(Beifall AfD)

 

Darüber hinaus ist die linke Fraktion der Ansicht, dass ein tatsächlich wirksames Staatsziel Ehrenamt eben nicht nur aus einem Satz bestehen darf. Denn in der Regelung zum Staatsziel muss auch eine Finanzierungsgarantie mit enthalten sein. Erst das sorgt nämlich mit dafür, dass Ehrenamt auch für alle bezahlbar ist. Fazit: Der CDU-Vorschlag für das Staatsziel ist im Ansatz nicht falsch, aber zu wirkungslos ausgestaltet.

Nun noch ein kurzer Blick auf den AfD-Vorschlag zum Staatsziel Ehrenamt. Ja, er ist im ersten Moment der CDU sehr ähnlich, beinhaltet aber als Bedingung der Unterstützung von Ehrenamt ein Neutralitätsprinzip, und provokativ möchte ich sagen: Oder ist es ein Maulkorbprinzip? Dazu gerade von einer Partei, die immer sagt, wir sind die, wo Sie alles sagen können und wo die Meinungen geäußert werden können – möchte doch eigentlich ehrenamtlich einen Maulkorb verpassen. Das erleben wir ja auch gerade in öffentlichen Diskussionen, wie das Neutralitätsgebot Auswirkungen haben kann.

Also ich möchte nicht, dass sich ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrmensch in einer kleinen Gemeinde, der vielleicht auch noch in einem Gemeinderat tätig ist, überlegen muss, was er denn irgendwo äußert, ob das politisch neutral ist, ob das im Sinne der AfD-Fraktion ist oder ob er mit einer Klage rechnen muss, wo dann vielleicht dem Verein auch noch Gemeinnützigkeit entzogen werden muss oder aber sonst was.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Wenn das Ihre Wende 2.0 ist, dann sage ich, diese möchte ich nicht erleben. Von dem her wird es Sie auch nicht wundern, dass wir diesen Gesetzentwurf ablehnen, denn eine Maulkorbpflicht für Ehrenamtliche lassen wir nicht mit uns machen, das gibt es nicht.

 

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das machen Sie doch schon!)

 

Denn – und ich möchte auch noch mal den Blick in die Thüringer Verfassung werfen – weder die Thüringer Verfassung noch das Grundgesetz sind inhaltlich völlig neutral. Vielmehr stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Grundgesetz eine positive inhaltliche Werteordnung schon dar. Das gilt auch für die Verfassungen der Bundesländer, also auch für Thüringen. Diese positive Werteordnung der Verfassung kommt auch am Staatsziel Ehrenamt zu tragen und ist auch bei der weiteren praktischen Umsetzung von Ehrenamtsförderung zu beachten. Diese positive Werteordnung beinhaltet unter anderem das Prinzip der Unantastbarkeit der Menschenwürde, der Gleichheit aller Menschen, damit auch spezielle Diskriminierungsverbote – wie zum Beispiel wegen der ethnischen Herkunft oder aber auch der sexuellen Orientierung –, aber auch das Prinzip einer pluralistischen, weltoffenen Gesellschaft oder den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Für diese Werteordnung dürfen und sollen sich ehrenamtlich engagierte Menschen in Thüringen einsetzen können.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Und wohin leider – das habe ich vorhin schon mal angedeutet – falsch verstandene Neutralität beim Umgang mit Ehrenamt führen kann, haben in der letzten Zeit einige Finanzämter und Gerichte in Deutschland auf schmerzhafte Weise vorgeführt: Attac, Campact, VVN-BdA – all diese haben das zu spüren bekommen. Campact bringt es dann auf den Punkt mit dem Kommentar: „Zivilgesellschaft ist gemeinnützig!“ Und aus unserer Sicht sei ergänzt: Umsetzung der positiven Werteordnung der Verfassung ist immer gemeinnützig.

 

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Und Antifaschismus auch!)

 

Antifaschismus auch, da gebe ich meiner Kollegin recht.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Sie stellen sich gestern wieder vor Bürgerinitiativen hin und sprechen immer wieder, wie toll Sie das finden. Aber im Grunde genommen wollen Sie den Menschen einen Maulkorb aufsetzen

 

(Unruhe AfD)

 

und irgendwann werden das hoffentlich auch die Menschen kapieren, was Sie da fabrizieren.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Abschließend noch einen Blick auf das Staatsziel der Nachhaltigkeit im Gesetzentwurf der CDU. In Zeiten der Klimakrise ist es nicht notwendig, die Sinnhaftigkeit dieses Staatsziels zu begründen. Allerdings gilt auch für diesen Vorschlag der CDU: Er ist zu plakativ, wirkungslos und systematisch steht er leider auch nicht an der richtigen Stelle. Wir sehen die Stärkung des Staatsziels „Nachhaltigkeit“ eher in Artikel 31 der Thüringer Verfassung am besten verortet. Dort sind schon Teilbereiche dieses Staatsziels geregelt. Auch das wurde eben schon mehrfach betont. Ebenso gehört für uns ein finanzielles Fördergebot zur Unterstützung konkreter Nachhaltigkeitsstrategien schon in die Verfassung. Von daher nehmen wir das Angebot der CDU gern mit an, wollen uns intensiv mit den Staatszielen in der Verfassung auseinandersetzen und hoffentlich auch noch über weitere diskutieren. Dazu gehört, wenn wir einmal bei der Verfassung sind, natürlich Ausbau der Kinderrechte, Staatsziel Antirassismus, wie es auch die Enquetekommission der letzten Legislaturperiode eingefordert hat. Wenn man einmal bei der Verfassung ist: Wir als Linke streiten schon immer für die Abschaffung der automatischen Diätenerhöhung. Vielleicht kommen wir auch darüber in ein Gespräch über die Thüringer Verfassung.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Von daher werden wir die Überweisung des Gesetzentwurfs der CDU an den Justizausschuss mit unterstützen. Den AfD-Antrag lehnen wir ab. Ich danke Ihnen.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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