Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen (Gesetz zur Stärkung der Transparenz parlamentarischer Arbeit) / Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Zu den Gesetzentwürfen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/1308 und 5/1311 - Erste Beratung und zum Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/1302 -


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen, werte Gäste, liebe Kinder und ich möchte im Weiteren begrüßen, ich gehe davon aus, dass er übers Internet zuguckt, lieber Ralf-Uwe Beck. Ja, es stimmt natürlich, die Geschäftsordnung stellt eine Grundlage, in der Schule würde man vielleicht sagen Schulordnung dar, die unsere eigene Arbeit, die unsere eigenen Rechte und Pflichten, aber auch den Umgang gegenüber Dritten, insbesondere der Öffentlichkeit und somit den Wählerinnen und Wählern, darstellt. Die Geschäftsordnung sollte dabei ein hohes Maß an gemeinsamen Auffassungen beinhalten, denn die Rechte und Pflichten von Abgeordneten, von Fraktionen oder dem gesamten Parlament sind nicht teilbar, schon gar nicht in regierungstragende oder oppositionelle Fraktionen. Da haben wir den zeitlich doch recht umfangreichen Vorgesprächen zugestimmt und hoffen auch noch auf eine inhaltsreiche und konstruktive Diskussion in den Ausschüssen, wie sie sich jetzt auch in den ersten Beiträgen natürlich in dieser Debatte auch schon abzeichnet.


Meine Damen und Herren, in einem gemeinsamen Antrag haben alle Fraktionen, lassen Sie es mich so formulieren, logistische Änderungen der Geschäftsordnung des Landtags vereinbart, die sich angesichts parlamentarischer Erfahrungen, wie es der Kollege Emde eben betont hat, der vergangenen Jahre als sinnvoll beziehungsweise notwendig angeboten haben. So zum Beispiel die Regelung zur Elektronisierung des Informations- und Dokumentationswesens des Landtags, aber zum Beispiel auch eine klare Regelung zum Verfahren bei der namentlichen Abstimmung oder der Einarbeitung der Neuerung zur Gestaltung der Tagesordnung oder auch der Redemöglichkeiten bei Dringlichkeitsanträgen. Dies tragen wir als Fraktion ausdrücklich sichtbar im gemeinsamen Antrag mit. Politisch sehr wichtige Anliegen, die die Rechte von Abgeordneten oder das Informations- und Beteiligungsrecht der Bürgerinnen und Bürger stärken, sind aber in den interfraktionellen Vorgesprächen, so wie es die Kollegin Rothe-Beinlich schon in der Einbringung formuliert hat, leider nicht zum Konsens geworden. Sie sind jedoch nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE unverzichtbar, um die Geschäftsordnung des Landtags den zurückliegenden gesellschaftlichen Entwicklungen und Veränderungen anzupassen, das heißt, sie demokratischer und transparenter zu machen. Dazu gehört zuallererst der Grundsatz der Öffentlichkeit von Ausschuss-Sitzungen. Die Bürger sollten in Zukunft die Möglichkeit haben, den Gremien, in denen wichtige Sacharbeit des Parlaments geleistet werden, bei der Arbeit „live“ zuzuschauen. Der Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess des Parlaments und der Abgeordneten soll für die Menschen durchschaubarer und in seinen Argumenten hoffentlich nachvollziehbarer werden. Den Bürgern soll es möglich gemacht werden, sich ausgehend von eigener Teilnahme eine kritische Meinung zu den Themen zu bilden, eine Meinung, die nicht auf Informationen aus zweiter Hand angewiesen ist. Deshalb stellt die Fraktion zusätzlich einen eigenen Änderungsantrag, verbunden mit der dazu notwendigen Verfassungsänderung. Er enthält insbesondere auch die Regelung zur Öffentlichkeit der Ausschüsse. Damit würden sich die Thüringer Verhältnisse angleichen an Bayern, das ist genannt worden, an andere Bundesländer, die seit Jahren oder Jahrzehnten so bestehen. Und, meine Damen und Herren der regierungstragenden Fraktionen, das Abendland und der Parlamentarismus sind meines Wissens in Bayern nicht untergegangen, im Gegenteil.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Eine generelle Nichtöffentlichkeit der Ausschüsse verstößt auch nach unserer Ansicht gegen das demokratische Verfassungsgebot der Offenheit und Transparenz. Deshalb hat schon die Fraktion Linke Liste/PDS während der Beratung zur Thüringer Verfassung in ihrem Gesetzentwurf Artikel 62 die Öffentlichkeit der Ausschüsse festgeschrieben.


(Beifall DIE LINKE)


Von dieser Position ist die PDS bzw. DIE LINKE nie abgewichen. Mit Blick auf die bayerischen Erfahrungen und als wichtiges Gegenmittel gegen die wachsende Politikverdrossenheit nimmt DIE LINKE-Fraktion erneut einen Anlauf auf Änderung des Artikels 62, auch in der Hoffnung, dass sich die nun regierungstragenden Fraktionen dazu durchringen können, die Öffentlichkeit der Ausschüsse mit durchzusetzen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben in ihrer Einbringung schon deutlich gemacht, haben ebenfalls entsprechende Vorschläge vorgelegt und knüpfen damit auch an die Traditionslinie aus den Beratungen zur Thüringer Verfassung Anfang der 90er-Jahre an. Allerdings reicht es nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE nicht aus, Grundsätze in der Verfassung nur einfach festzuschreiben. Es muss auch klar zum Ausdruck kommen, in bestimmten Fällen - ich wiederhole „in bestimmten Fällen“ - muss das Verfassungsprinzip Öffentlichkeit auch mit hochrangig anderen Rechtsgütern - wie den Rechten Dritter auf Wahrung der Persönlichkeitssphäre - in Ausgleich gebracht werden. Die Fraktion DIE LINKE schlägt zwecks Klarheit der Regelung für die Praxis vor, die Verfahrenskriterien für die Durchbrechung des Öffentlichkeitsprinzips auch in die Verfassung aufzunehmen. Auf Antrag von einem Drittel der Ausschussmitglieder, mit Mehrheit von zwei Dritteln der Ausschussmitglieder kann die Öffentlichkeit beim Vorliegen entsprechender hochgradiger Gründe ausgeschlossen werden. Damit wird hoffentlich auch für die Kritiker aus der CDU-Fraktion deutlich: Es geht der Fraktion DIE LINKE mit ihrer Forderung nach grundsätzlicher Öffentlichkeit der Ausschüsse nicht um populistisches oder voyeuristisches Schaulaufen, sondern um verantwortliche und wirksame Arbeit im Interesse der Bürger.


(Beifall DIE LINKE)


Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern heißt auch, die Abgeordneten müssen gegenüber denen, von denen sie gewählt wurden, ihre Arbeit auch an dieser Stelle offenlegen. Daher sollte sich der Landtag nach 20 Jahren endlich neben dem Tag der offenen Tür auch für eine Politik offener Ausschusstüren entschließen.


(Beifall DIE LINKE)


Meine Damen und Herren, ein weiterer wichtiger Punkt der Änderungsvorschläge meiner Fraktion: Die Bürgerinitiative bzw. der Verein „Mehr Demokratie e.V.“ und sein Landesverband Thüringen haben mit Datum vom 26. Februar dieses Jahres in einem Brief an alle Fraktionen des Landtags ihre Vorschläge uns zukommen lassen für mehr Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei Gesetzesvorhaben des Thüringer Landtags. Am 1. März 2010 - dem Tag der Pressekonferenz von „Mehr Demokratie e.V.“ - hat meine Fraktion im Besonderen öffentlich ihre Unterstützung für die Vorschläge erklärt und damit angeknüpft an andere Vorhaben der Vergangenheit, wie zum Beispiel den Themen Volksbegehren, Bürgerbegehren. Auch dort hat die Fraktion sich als sogenannter parlamentarischer Arm „Mehr Demokratie e.V.“ zur Verfügung gestellt. Deshalb finden sich die Vorschläge von „Mehr Demokratie e.V.“ nun in den Änderungsanträgen der LINKEN zur Geschäftsordnung wieder.


(Beifall DIE LINKE)


Wir hoffen, dass sich im Rahmen der Ausschussberatung auch die anderen Fraktionen diesen Ihnen allen zugegangenen Vorschlägen anschließen können. Lassen Sie uns gemeinsam noch einmal darüber sprechen, wie die Vorschläge wirksam umgesetzt werden können. Wir als LINKE-Fraktion hielten es für die weitere Diskussion sehr sachdienlich, wenn Vertreterinnen und Vertreter von „Mehr Demokratie e.V.“ im zuständigen Ausschuss ihre Vorschläge nochmals erläutern könnten.


(Beifall DIE LINKE)


Kernpunkt der Vorschläge von „Mehr Demokratie e.V.“ sind: Erstens: Die Gesetzesmaterialien werden ab Zugang beim Landtag in einem Internetangebot oder auch auf anderen Wegen besser als heute den Bürgern zugänglich gemacht.

Zweitens: Die Bürger sollten an den Landtag ihre Stellungnahmen richten können. Die Stellungnahmen sollten auch in gewisser Weise verpflichtend Eingang finden in die weitere Gesetzgebungsberatung des Thüringer Landtags. Auch diese Vorschläge sind nicht nur ein wichtiger Baustein gegen Politikverdrossenheit, selbst wenn das Verfahren noch nicht wirkliche Mitbestimmungen von Bürgerinnen und Bürgern bedeutet. Aber eine sachlich fundierte und fruchtbare öffentliche Diskussion wird aller Wahrscheinlichkeit nach nach draußen besser vermittelbar sein. Beachtenswert ist auch, dass das Thüringer Innenministerium seit kurzer Zeit versuchsweise schon ein ähnliches Verfahren praktiziert. Meine Damen und Herren, der Thüringer Landtag als eigentlicher Gesetzgeber sollte dahinter nicht zurückbleiben. Meine Damen und Herren, im Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE werden nicht nur Zugangsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger zum Landtag und seinen Debatten gestärkt, auch die Rechte von Abgeordneten und Fraktionen werden erweitert. Dabei richtet die Fraktion DIE LINKE ihr Augenmerk weniger auf die Besetzung von Gremien oder deren Vergrößerung. Wichtiger als diese „Gremienfrage“ ist nach Ansicht der LINKEN die Ausweitung der Gestaltungsrechte von Abgeordneten und Fraktionen für mehr Wirksamkeit ihrer politischen Arbeit im Plenum und in den Ausschüssen.


Deshalb beantragt die Fraktion DIE LINKE zum Beispiel, dass zukünftig jeweils mindestens zwei Anzuhörende pro Fraktion von jeder Fraktion benannten werden können. Ihre Einladung zu einer Anhörung hängt dann nicht mehr von einer Mehrheitsentscheidung des Ausschusses ab. Ein solches Benennungsrecht als Minderheitenrecht ist nach Ansicht der LINKEN notwendig und sinnvoll. Es stellt sicher, dass die Meinungsvielfalt der gesellschaftspolitischen Diskussion in Anhörung und der Beratung auch zum Tragen kommt. Damit wird zur Qualitätssteigerung der Debatte im Landtag und seinen Ausschüssen ausdrücklich beigetragen. Je breiter und tiefer die Informationsargumentationsbasis ist, desto größer ist die Chance auf differenzierte und passgenaue Problemlösungen. Ich möchte an dieser Stelle an eine Anekdote erinnern: Mit Blick auf seine sehr positive Haltung zu Fragen der direkten Demokratie war im Rahmen einer Gesetzgebungsberatung von der PDS-Fraktion auch der bayerische CSU-Spitzenpolitiker Günther Beckstein als Anzuhörender vorgeschlagen worden. Beckstein ist auch schon einmal in dieser Zeit als Festredner bei „Mehr Demokratie in Bayern“ aufgetreten. Die damalige CDU-Mehrheit im Ausschuss lehnte per Beschluss die Einladung Becksteins zur Anhörung ab. Die Beweggründe der CDU dafür blieben ein wenig im Dunkeln.


(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Die sind Euch nicht bekannt, die liegen aber nicht im Dunkeln.)


Ja, und damit sind sie im Dunkeln. Das glaube ich nicht so richtig, Kollege Mohring. Damit solche Anekdoten sich nicht noch einmal wiederholen und zukünftig der Vergangenheit angehören, möchte die Fraktion DIE LINKE, Kollege Mohring, ausdrücklich, dass eben die Anzahl nach einem Benennungsrecht der jeweiligen Fraktion möglich ist.
Abschließend noch kurz zu Vorschlägen meiner Fraktion „Stärkung Beteiligungsrechte an der Abgeordneten bei Imunitätsangelegenheiten und Einspruch gegen Ordnungsrufe“: Insbesondere im Immunitätsverfahren soll zukünftig durch Stärkung von Anhörungs- und Informationsrechten sichergestellt werden, dass die Abgeordneten nicht bloß Objekt des Verfahrens werden. Dabei geht es nicht darum, die Aufklärung zu deckeln, aber es muss doch möglich sein, dass Betroffenen das Recht eingeräumt wird, ihre Sicht der Dinge dem zuständigen Ausschuss schriftlich oder mündlich darzulegen. Bisher steht die Möglichkeit zur Anhörung im Ermessen des Ausschusses. Es muss sichergestellt werden, dass beide Seiten zu diesem Verfahren gehört werden.


(Beifall DIE LINKE)


Meine Damen und Herren, diese und alle anderen weiteren Vorschläge möchten wir gern im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten mit allen anderen konstruktiv weiterdiskutieren. Danke.


(Beifall DIE LINKE)

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