Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen (Gesetz zur Einführung von fakultativen Referenden) 2/2

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 6/2283


Ganz ehrlich, Herr Mohring, ich weiß nicht, ob ich mich freuen oder ärgern soll. Ein Lob aus Ihren Worten – ich nehme es jetzt mal positiv, wir stehen kurz vor den Parlamentsferien.


Aber ich will noch mal auf diesen Finanzvorbehalt zurückkommen. Wenn Sie in diesem Gesetzentwurf, der – wie wir ja gesagt haben – handwerklich sehr starke Fehler hat, diesen Finanzvorbehalt drin lassen, dann sehen Sie sich mal die Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung an: Nicht über einen Gesetzentwurf, der hier drauf ist, könnten die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen abstimmen oder abstimmen lassen.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Stimmt doch nicht!)


Deswegen werden wir noch mal ganz stark in den Ausschüssen darüber diskutieren, dass wir diesen Abgaben- und Finanzvorbehalt mit rausnehmen. Das wollte ich hier noch mal deutlich machen. Denn diese Polemik über Bürgerbeteiligung und darüber, die Bürger mitzunehmen, das ist auch manchmal ein bisschen scheinheilig, denn wir müssen uns wirklich die Tagesordnung mal anschauen, was hier drauf ist. Über nichts könnten die Bürger abstimmen. Ich danke Ihnen.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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