Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen (Gesetz über das Verbot von Studiengebühren) / Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (Thüringer Gesetz gegen die Einführung von Studiengebühren)

Zu den Gesetzentwürfen der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/57 und 5/58 - Erste Beratung

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete, ich sage es gleich vorab, es nicht meine erste Rede in diesem Haus, ich begrüße aber alle neuen Kollegen und freue mich,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dass wir doch durchaus sehr sachliche Debatten führen können.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Und was ist mit der Kantine?)

Ich esse sehr gern in der Kantine und wenn das Bekenntnis erwünscht ist, dann fordere ich das von jedem jetzt hier vorn ein.

Warum haben wir diese Anträge eingebracht? Ich glaube ja tatsächlich an das Gute im Menschen,

(Beifall DIE LINKE)

aber ich glaube nicht daran, dass die Koalition bzw. der Koalitionsvertrag an sich nun das Allheilmittel für alle Probleme in Thüringen ist. Und wenn ich dann auch von CDUMitarbeitern in Besuchergruppen höre, dass zwar im Koalitionsvertrag steht, Abschaffung von Verwaltungskostenbeitrag, gut und schön, will man eigentlich selber nicht und eigentlich ist man ja für Studiengebühren, dann klingeln bei mir alle Glocken und ich sage, wir brauchen eine gesetzliche Verankerung, und zwar so schnell wie möglich.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu Herrn Voigt: Wir möchten, dass alle und jeder studieren kann und nicht, dass es schon eine vorhergehende Selektion gibt.

Sie haben hier die Studierenden als Sozialschmarotzer beschimpft und gleichzeitig haben aber auch Sie ohne Bachelor studiert und haben ihr Studium abgeschlossen bevor es Bachelor- und Mastersysteme gab. Es gab sie zwar schon, aber sie waren nicht drin. Dies möchte ich Sie bitten, zu berücksichtigen.

Wenn Sie schon Marx zitieren, dann sollten Sie auch in der Lage sein, seine Analyse in die heutige Zeit zu transportieren und festzustellen, dass Marx natürlich recht hat, wenn es darum geht, dass, so lange wie wir keinen freien und gleichen Zugang zu Hochschulen haben, sich Eliten natürlich selbst reproduzieren an Hochschulen.

(Beifall DIE LINKE)

Etwas macht mich natürlich noch umso motivierter, dass wir einen Gesetzentwurf brauchen: Es gibt genügend CDU-Länder in Deutschland, die Studiengebühren eingeführt haben. Lippenbekenntnisse an sich, reichen mir da nicht aus.

(Beifall DIE LINKE)

Wenn es in Thüringen so schön wäre, was die Studierendensituation angeht, dann hätten wir wahrscheinlich jetzt keinen Bildungsstreik, wir hätten keine vollen Hörsäle, wir hätten keine Seminare mit 50 bis 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, obwohl wir eigentlich 20 in einem Seminar haben wollen. Sie haben es auch schon richtig gesagt: Die Studierendenzahl ist seit 1990, Gott sei Dank, inzwischen bis auf über 50.000 gestiegen, aber an dem Personal und an der Ausstattung der Hochschulen hat sich in ähnlichem Maße kaum etwas getan.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das stimmt doch nicht. Sie haben überhaupt keine Ahnung.)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In Richtung FDP ganz kurz zu Ihrer Kreditfinanzierung von Bildung: Sie haben gesagt, 10.000 € gedeckelt usw. Ich bin dagegen, dass Bildungsbeteiligung an der Kreditwürdigkeit eines Menschen gemessen wird

(Beifall DIE LINKE)

bzw. dass sich die Banken an den Studierenden eine goldene Nase verdienen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt versuche ich Ihnen einmal ganz kurz zu verdeutlichen, warum, wieso, weshalb DIE LINKE sagt: Wir brauchen einen politischen Willen aus diesem Haus, was die Studiengebührenfreiheit in Thüringen angeht. Ich habe zumindest meine Vorrednerinnen und Vorredner so verstanden, außer der FDP, Herrn Voigt so verstanden, dass sich starke Mehrheiten finden würden, dass es keine Studiengebühren in Thüringen gibt. Aus meiner Sicht braucht es die Verfassungsverankerung, weil es keine leicht zurückzunehmende Regelung sein soll, sondern dass es schon eine Zweidrittelmehrheit in diesem Haus braucht, sich für Studiengebühren auch in Thüringen zu entscheiden.

Eine zunehmende Privatisierung von öffentlich zu finanzierenden Bildungskosten führt aus meiner Sicht zu einer Minimierung von Bildungsgerechtigkeit. Wir haben nachgewiesenermaßen durch PISA usw. in Deutschland die Situation, dass soziale Benachteiligung auch gleichzeitig zur Benachteiligung im Bildungsverlauf führt.

(Beifall DIE LINKE)

Wir führen jetzt nicht die ganze Debatte, wie man überhaupt zu einer Hochschulzugangsberechtigung kommt. Herr Voigt hat es ausgeführt.

Sozialverträgliche Studiengebühren gibt es meiner Meinung nach nicht. Sie haben es angesprochen, was die Stipendien angeht, Sie haben es angesprochen, was das BAföG angeht. Studiengebühren erhöhen meiner Meinung nach auch nicht den gesellschaftlichen hochschulpolitischen Einfluss der Studierenden. Im Gegenteil, sehen Sie sich das Thüringer Hochschulgesetz an. Es gäbe aus diesem Haus heraus die Möglichkeit, demokratische Hochschulen zu schaffen. Es gäbe die Möglichkeit, dass sich Studierende, Personal usw. gleichberechtigt an Entscheidungen der Hochschulen beteiligen könnten, und es gäbe natürlich auch die Möglichkeit, dass Mitbestimmung und Einfluss von Studierenden eine gelebte Kultur an Hochschulen ist. Das muss man nicht über Gebühren machen, sondern das kann man über die Autonomie und die Gesetzesmöglichkeiten tun. Studiengebühren reduzieren aus meiner Sicht Studierende als Kunden, nur, dass sie kein Rückgaberecht für die Ware haben. Die Debatte zu Studiengebühren ist aus meiner Sicht auch ein weiteres Kapitel bzw. ein weiteres Puzzle dazu Privatisierung von öffentlichen Aufgaben und von Bildungs- und Sozialabbau mit der Begründung leerer Kassen. Jetzt wird immer so argumentiert, als wären leere Kassen ein Naturgesetz. Das ist es aber nicht. Ich möchte Sie gern auf die Stichworte hinweisen, Unternehmenssteuer, Vermögenssteuer. So lange am an der Einnahmenseite des Staates nicht dreht, braucht man über private Finanzierung von Bildung nicht zu diskutieren.

(Beifall DIE LINKE)

Vizepräsident Gentzel:

Frau Abgeordnete Hennig, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Voigt von der CDU-Fraktion?

Abgeordnete Hennig, DIE LINKE:

Am Ende bitte. Wir haben uns für die Ergänzung des Artikels 28 der Thüringer Verfassung entschieden, weil wir keine finanziellen Hürden bzw. soziale Hürden für die Aufnahme eines Studiums wollen. Das schließt aus unserer Sicht natürlich aus, dass es Gebühren für längeres Studieren gibt, dass es Seniorenstudiengebühren gibt und natürlich auch, dass es Verwaltungskostenbeitrag gibt, der jetzt schon - und ich wiederhole es immer sehr gern - die Semesterbeiträge zum Teil auf über 200 € an Thüringer Hochschulen erhöht. In der Koalition sind die Punkte sehr klar angesprochen. Im Koalitionsvertrag ist die Abschaffung des Verwaltungskostenbeitrags ausnahmsweise sehr deutlich formuliert. Wir haben den Gesetzentwurf eingebracht. Sie können sich sehr gern dazu verhalten. Ich habe ja schon an der Universität Erfurt vernommen, dass die SPD bzw. die Landesregierung im Dezember einen eigenen Antrag einbringen möchte. Wir haben uns orientiert in unserem Antrag auf das Sommersemester 2010. Die Landtagsverwaltung hat daraus gemacht, mit Verkündung tritt das Gesetz in Kraft, aber die Orientierung war die gleiche. Aus meiner Sicht brauchen Sie keinen eigenen Entwurf, wir können in den Ausschüssen gern an Änderungen arbeiten. Ich möchte Sie heute auch - Herr Voigt hat es schon beantragt - bitten, den Ausschussüberweisungen zuzustimmen.

(Beifall DIE LINKE)

Vizepräsident Gentzel:

Es war eine Nachfrage bereits genehmigt. Ich habe beim Abgeordneten Voigt in unverzeihlicher Art und Weise den Doktortitel vergessen. Ich gebe mir Mühe, zukünftig daran zu denken. Herr Abgeordneter Dr. Voigt.

Abgeordneter Dr. Voigt, CDU:

Danke schön, ich lebe auch ohne gut damit. Zwei Fragen: Die erste Frage bezieht sich darauf, stimmen Sie mit mir darin überein, dass in zehn Jahren CDU-Alleinregierung ohne Verfassungsänderung und ohne Gesetzesnovelle es trotzdem keine allgemeinen Studiengebühren in Thüringen gegeben hat? Zweite Frage: Stimmen Sie mit mir überein, dass es zwar richtig sein soll, in Regelstudienzeit zu studieren und dazu auch noch eine Zeit zu bekommen, in der man darüber hinaus Ehrenamt, Familie und auch Job vereinen kann, aber trotzdem einen Zeitpunkt haben sollte, wo das Studium auch mal vorüber ist und nicht Ewigkeiten studiert werden sollte?

Abgeordnete Hennig, DIE LINKE:

Zu Ihrer ersten Frage: Ich war sehr wohl in diesem Parlament. Natürlich hat sich in zehn Jahren Alleinregierung noch keiner an die Frage Studiengebühren in Thüringen in Gesetzesform herangewagt. Aber einer Ihrer Abgeordneten aus der Fraktion hat sehr wohl propagiert, wie sehr er sich Studiengebühren wünscht - ich sage nur den Namen Schwäblein. Es war auch der ehemalige Ministerpräsident Althaus, der es durchaus in seine Debatten ab und zu eingebracht hat. Ich sage nur: Mir reichen Lippenbekenntnisse nicht aus.

(Beifall DIE LINKE)

Wenn wir alle derselben Auffassung sind, dann können wir es auch gesetzlich festschreiben. Da sehe ich kein Problem.

Zum Zweiten - Bachelor und Master: Der Bachelor hat im Moment an den meisten Hochschulen in den meisten Studiengängen eine Dauer von sechs Semestern. Ich stimme Ihnen zu und ich hätte es gern, dass man Familien, Ehrenamt, Persönlichkeitsentwicklung, alles im Studium machen kann, aber das ist nicht mit sechs Semestern möglich. Die sechs Semester fußen unter anderem darauf, dass die Hochschulen zu wenig Geld haben, um auch Bachelor-Studiengänge bis zu acht Semestern auszuweiten. Genau darüber müssen wir reden.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Gentzel:

Danke, Frau Abgeordnete, es gibt noch den Wunsch nach einer weiteren Nachfrage, Herr Abgeordneter Bärwolff.

Abgeordneter Bärwolff, DIE LINKE:

Frau Abgeordnete Hennig, wie stehen Sie überhaupt zu dieser Frage der Langzeitstudiengebühr angesichts der Tatsache, dass in Thüringen die kürzesten Studiendauern stattfinden in Deutschland?

Abgeordnete Hennig, DIE LINKE:

Also ich bin für die Abschaffung von Langzeitstudiengebühren, weil ich auch glaube, dass Menschen die Zeit haben müssen, sich persönlich weiterzuentwickeln. Aus meiner Sicht hat das nichts mit Sozialschmarotzertum zu tun. Dennoch kommt dazu, mit der Bachelor- und Masterstruktur wird, glaube ich, in den nächsten Jahren sich das Problem von allein erledigt haben.

Vizepräsident Gentzel:

Es gibt einen weiteren Wunsch auf eine Nachfrage, bitte.

Abgeordneter Recknagel, FDP:

Wenn ich darf. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass die betriebliche Ausbildung, die duale Ausbildung im Wesentlichen privat finanziert wird und Sie einer deutlich unterschiedlichen Behandlung zwischen Hochschulausbildung und dualer Ausbildung hier das Wort reden. Zweitens: Sind Sie bereit zur Kenntnis zu nehmen, dass Ihre Form der Studienfinanzierung, nämlich ausschließlich über Steuern, ohne private Kofinanzierung, dazu führt, dass Arbeiter und Bauern, die jeden Tag arbeiten gehen, mit ihren Steuern die Ausbildung der Akademiker finanzieren?

Abgeordnete Hennig, DIE LINKE:

Das ist ja ein sehr beliebtes Argument von Studiengebührenbefürwortern, die Krankenschwester finanziert dem Arzt das Studium. Das ist mir nicht unbekannt. Aber ich bitte Sie, auch zur Kenntnis zu nehmen, dass in Thüringen etwa 13.000 Schülerinnen und Schüler für ihre Berufsausbildung bezahlen müssen, weil sie eben keinen betrieblichen Ausbildungsplatz bekommen haben. An der Stelle möchte ich Sie auch darauf hinweisen, dass auch Sie als Unternehmer, der eine Ausbildung finanziert, möglicherweise einen Auszubildenden hinterher übernimmt, das auch nicht nur zum Wohle des Auszubildenden tut, sondern auch an der Gewinnoptimierung seines Unternehmens interessiert ist. Meine Kollegin hat vorhin passend gesagt: Bildungsfinanzierung ist keine Mathematikaufgabe.

(Beifall DIE LINKE)

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