Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Anja Müller

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2040

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, was eben gerade so trocken überbracht worden ist, war der Bericht aus dem Verfassungsausschuss durch den Vorsitzenden. Ich will es ganz kurz erläutern für alle, die draußen vielleicht noch zugehört haben: Der Landtag hat sich im März 2020 nach extrem langer Zeit wieder einen eigenen Verfassungsausschuss gegeben, weil wir sicher waren, dass die Verfassung einer Modernisierung unterliegen sollte. Und darüber wollen wir heute noch mal sprechen. Und jetzt kann man vielleicht sagen, warum möchten wir jetzt über die Arbeit im Verfassungsausschuss noch mal berichten und ob das kein verspäteter Nachklapp zum Jubiläum „30 Jahre Thüringer Verfassung“ ist. Nein, es geht um die Reformdiskussion im Verfassungsausschuss und ihren aktuellen Arbeitsstand. Denn nach 30 Jahren müssen wir gemeinsam schauen: Ist die Verfassung noch aktuell, also auf der Höhe der Zeit? Da könnten manche versucht sein zu fragen: Holt das Thema irgendjemanden hinterm Ofen vor? Wir sagen ganz klar: Ja, auf jeden Fall.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Das zeigt zum Beispiel auch ganz aktuell das Bündnis „Verfassungsreform jetzt“. Das Bündnis – und ich habe auch etwas mitgebracht – ist ein Zusammenschluss aus 21 Organisationen und Vereinen. Ich will es wirklich ganz prominent auch noch mal deutlich machen, wer mit zu diesem Bündnis gehört. Deswegen lese ich das jetzt vor. Zu dem Bündnis gehören: AWO Landesverband Thüringen e. V., BUND Landesverband Thüringen e. V., Bürgermeisterdialog zur nachhaltigen Kommunalentwicklung in Thüringen, BürgerStiftung Erfurt, Der Kinderschutzbund – Landesverband Thüringen e. V., Der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Thüringen e. V., DGB Bezirk Hessen-Thüringen, Eine Welt Netzwerk Thüringen, GRÜNE LIGA Thüringen, Kulturrat Thüringen, Landesfrauenrat, Landsportbund, Landesseniorenrat, LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen, Mehr Demokratie e. V., NABU, Beamtenbund, Thüringer Ehrenamtsstiftung, Thüringer Feuerwehrverband, Thüringer Nachhaltigkeitsbeirat und Zukunftsfähiges Thüringen – also eine große Anzahl von Verbänden, die sich da zusammengeschlossen haben. Die haben einen offenen Brief an die Abgeordneten des Landtags geschickt. Die Forderungen, die sie in diesem offenen Brief – und auch den habe ich gern mitgebracht – einfordern oder vorgeschlagene Verfassungsänderungen sind: die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, das Prinzip der Nachhaltigkeit, die Sicherung der Finanzausstattung der Kommunen, der Schutz und die Förderung des Ehrenamts, der Ausbau direkter Demokratie, ein Verbot der Altersdiskriminierung und der Ausbau der Inklusion für behinderte Menschen, umfassende Umsetzung der Menschenrechtspakete in Thüringen, die Stärkung des Europabezugs und das etwas trockenere Thema der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen. In ihrem offenen Brief heißt es unter anderem: „Wir appellieren eindringlich an die Parteien, nicht jetzt schon in den Wahlkampfmodus zu schalten, sondern sich zu einigen und das Reformpaket auf den Weg zu bringen.“

 

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – da schaue ich wirklich in die Reihen der CDU, in die wenigen Gesichter, die ich da sehe –, diese Verfassungsreform wird von vielen Hoffnungen begleitet und beinhaltet extrem wichtige Pfeiler zur künftigen Entwicklung von Thüringen, über die ein breiter Konsens besteht, die aber einer Sicherung in der Verfassung bedürfen. Ich will mahnen, auch gerade mit Blick auf die gestern stattgefundene Wahl der Verfassungsrichterin – auch da schaue ich in die Reihen der CDU –:

 

(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Ach, hören Sie doch auf!)

 

Werden diese Hoffnungen enttäuscht, wird das Vertrauen in unsere Demokratie weiter geschwächt.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Was wir brauchen, was die Menschen in Thüringen wollen, dass die demokratischen Kräfte für das Land und seine Bürgerinnen und Bürger zusammenstehen. Das müssen wir auf den Weg bringen, das wollen die Menschen. Die Verfassungsreform wäre dafür ein großartiges Beispiel. Sie scheitern zu lassen, arbeitet nur denen in die Hände, die unsere Demokratie – da schaue ich wieder nur in diese Reihen – missbrauchen und sie geringachten.

 

(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Da gucken Sie uns an?)

 

Noch mal: Zwei Plenarsitzungen sind noch Zeit, dieses kräftige demokratische Zeichen zu setzen. Ich fordere Sie auf: Tun Sie es! Dieser Brief ist ein klarer und eindringlicher Appell an die demokratischen Fraktionen und Gruppen im Thüringer Landtag, ihrer gesellschaftspolitischen, sozialen, demokratischen und rechtsstaatlichen Verantwortung gerecht zu werden, das heißt dann aber auch, das gesellschaftspolitische Engagement der Menschen in Thüringen ernst zu nehmen in der politischen Arbeit. Anhörungen in Ausschüssen, gerade auch im Verfassungsausschuss sind dazu da, die Gesetzentwürfe der Fraktionen inhaltlich besser zu machen. Die Menschen wollen zu Recht, dass die Politikerinnen und Politiker ihre Bedürfnisse, die Anliegen und Vorschläge ernst nehmen und in ihrer Arbeit aufgreifen. Sie wollen inhaltlich mitgestalten und genau das ist doch Demokratie, nicht über uns und ohne uns.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Das Bündnis „Verfassungsreform jetzt“ und seine Mitgliedsorganisationen möchten im 30. Jahr der Thüringer Verfassung in den genannten Punkten die konkret inhaltliche Weiterentwicklung der Thüringer Verfassung, es sind die wichtigen Bausteine und die Antworten auf die Frage, wie möchten wir gemeinsam in Thüringen zukünftig leben. In einer Demokratie sollten sich die Bürgerinnen und Bürger zusammen mit dem Landtag immer wieder mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft über die Ausgestaltung der Verfassung verständigen. Heute gibt es gesellschaftliche Herausforderungen, die vor 30 Jahren in dieser Schärfe noch nicht sichtbar waren. Dafür steht sehr beispielhaft das Prinzip der Nachhaltigkeit und das in Bezug auf die zunehmenden ökologischen Probleme und in Bezug auf die zahlreichen sozialen Fragen. Die intensive Arbeit im Verfassungsausschuss hat auch deutlich gemacht: In den immer komplexer werdenden Verhältnissen gibt es keine einfachen Patentlösungen. Wer die einfachen Lösungen verspricht, macht den Menschen wider besseren Wissens etwas vor. Die intensive Arbeit im Verfassungsausschuss hat auch deutlich gemacht, dass es in den immer komplexer werdenden Verhältnissen keine einfachen Patentlösungen gibt. Wer die einfachen Lösungen verspricht, macht den Menschen wider besseres Wissen etwas vor. Die intensive Arbeit im Verfassungsausschuss hat auch deutlich gemacht, dass die Einbeziehung des vielfältigen außerparlamentarischen Sach- und Fachverstands in die Arbeit des Landtags ein großer Gewinn für die inhaltliche Qualität in der Debatte und der Arbeitsergebnisse ist. Deshalb an alle Anzuhörenden im Namen meiner Mitglieder der Fraktion Die Linke, ein ganz großes, dickes, fettes Dankeschön für ihr Engagement und ihre inhaltlichen Beiträge!

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Vielen Dank auch an das Bündnis „Verfassungsreform jetzt!“ und die 21 Organisationen. Euer Engagement macht deutlich: Der Landtag darf nicht nur über die Verfassungsreform sprechen, er muss sie auch tatsächlich umsetzen. Das ist die große Verantwortung der Demokraten im Thüringer Landtag,

 

(Beifall DIE LINKE)

 

zu beweisen, dass wir Demokratinnen und Demokraten gemeinsam handlungsfähig sind, gemeinsam auch in schwierigen Debatten sinnvolle und wirksame Lösungen für die Menschen in Thüringen und mit ihnen zusammen zustande bringen, ganz konkret für Verbesserungen für sie, für die Menschen im Alltag. Die vorhin aufgezählten Vorschläge zur Qualifizierung und Modernisierung der Verfassung bewirken so viele positive Veränderungen im Leben der Menschen in Thüringen. Der offene Brief vom Bündnis hat auch gezeigt, welche inhaltlichen Themen den Menschen in Thüringen wirklich wichtig sind. Das von Ihnen – und eigentlich hätte ich jetzt gern zu Herrn Voigt geschaut – öffentlich in den Fokus gerückte Thema „Ministerpräsidentenwahl“ ist es einfach nicht. Stattdessen sind es eben die Staatsziele wie die Förderung des ehrenamtlichen Engagements, soziale und ökologische Nachhaltigkeit, die Herstellung der gleichwertigen Lebensverhältnisse, der Schutz vor Altersdiskriminierung, die Stärkung der Rechte und gleichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung und der Ausbau der demokratischen Mitbestimmungsinstrumente und die Stärkung des Europabezugs. Alle Punkte sind ein klares Signal für eine solidarische, demokratische, ökologische und weltoffene Gesellschaft in Thüringen und darüber hinaus.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Die Verfassung – das habe ich eben auch schon mal gesagt – geht ganz konkret in das Alltagsleben der Menschen hinein. Wir wollen wir in Thüringen gemeinsam gut und miteinander leben? Das wird besonders deutlich an der neuen Verpflichtung zur Herstellung der gleichwertigen Lebensverhältnisse in Thüringen, weil es darum um Bildung, Wohnen, Gesundheitsversorgung und vieles mehr geht. Das Staatsziel Förderung des ehrenamtlichen Engagements ist eine langwierige Forderung von zahlreichen Vereinen und Verbänden in Thüringen wie dem Landesfeuerwehrverband, dem Landessportbund. Beide sind übrigens auch Mitglieder, wie ich eben vorgelesen habe, in dem Bündnis.

 

Die Wirkung des Staatsziels, kommt Hunderttausenden und ich meine, mich zu erinnern, 750.000 Menschen in Thüringen zugute, nicht nur im Sport und bei der Feuerwehr, sondern auch in kulturellen Projekten oder in sozialen Bereichen wie den Tafeln. Mit Blick auf den Forderungskatalog des Bündnisses ist auch nicht verwunderlich, dass die Sozialverbände und Gewerkschaften ebenfalls zu den Mitgliedsorganisationen gehören. Die Aufnahme des Nachhaltigkeitsprinzips ist nach Ansicht unserer Fraktion mit Blick auf den notwendigen sozial-ökologischen Wandel in der Gesellschaft unverzichtbar. Diese Notwendigkeit hat auch Zukunftsfähiges Thüringen e. V., ebenfalls Mitglied, in der entsprechenden Anhörung im Verfassungsausschuss sehr eindrucksvoll deutlich gemacht. Ökologische Nachhaltigkeit ist ohne soziale Nachhaltigkeit und gleiche soziale Teilhabe aller Menschen nicht zu verwirklichen. Spiegelbildlich gewendet gilt dann aber auch: Ohne ökologische Nachhaltigkeit

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

ist in Zukunft eine soziale Gesellschaft mit gleicher Teilhabe für alle Menschen nicht mehr möglich.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Auch die Weiterentwicklung und der Schutz der Demokratie ist ein wichtiger Baustein der Verfassungsreform. Dazu gibt es einen Gesetzentwurf der Regierungskoalition. Der Landesverband Thüringen von Mehr Demokratie e. V. arbeitete in der Anhörung im Verfassungsausschuss klar heraus: Die Stärkung der Demokratie, gerade auch der direkten Demokratie, trägt auch dazu bei, den notwendigen, sozial-ökologischen Wandel der Gesellschaft voranzubringen.

 

Mit guten demokratischen Beteiligungsinstrumenten machen die Menschen die Erfahrung, dass sie ihre Lebensumstände, ihre Stadt, ihr Dorf selbst gestalten können. Mehr Demokratie Thüringen und andere Organisationen betonten aber auch, die Weiterentwicklung der direkten Demokratie muss inhaltlich so gestaltet sein, dass die Beteiligungsinstrumente nicht von den Feinden und den Zerstörern der Demokratie, den Faschisten, den Rechtsextremisten, die das für ihre populistischen und ideologischen Aktionen nutzen, missbraucht werden können. Davor müssen wir sie aber auch schützen. Deshalb braucht zum Beispiel die direkte Demokratie eine verfassungsgerichtliche Überprüfung und grundlegende Prinzipien. Die Menschenwürdegarantie, das Demokratieprinzip, das Sozialstaats- und Rechtsstaatsprinzip dürfen durch die direkte Demokratie nicht angetastet werden. Diesen Vorgaben entspricht auch unser gemeinsamer Gesetzentwurf.

 

Die Verbesserung in Sachen Inklusion von Menschen mit Behinderungen und in Sachen Schutz vor Altersdiskriminierung sind ebenfalls wichtige Teilbausteine mit Blick auf die gleiche Teilhabe aller Menschen in der Gesellschaft.

 

Aber warum braucht man diese Regelung unbedingt in der Verfassung? Ich schaue wirklich zu den Schülerinnen und Schülern auf der Tribüne, weil auf der Thüringen-Messe, die kürzlich erst stattgefunden hat, kam eine Schülerin auf mich zu und sagte: Sie können mir jetzt eine Verfassung überreichen, aber wir leben das gar nicht in der Schule. Wir wissen gar nicht, wozu ist die Verfassung da, was steht überhaupt drin. – Deswegen ist es uns auch wichtig, mit Ihnen gemeinsam den Dialog zu führen

 

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Wer kürzt denn den Sozialkundeunterricht?)

 

und Ihnen noch mal deutlich zu machen, die Verankerung in der Verfassung gibt diesen Inhalten einen erhöhten Schutz und erzeugt eine stärkere Verpflichtung zu ihrer konkreten Umsetzung. So kann mit dem Staatsziel Förderung des Ehrenamts in der Verfassung die Förderung des ehrenamtlichen Engagements in Thüringen nicht einfach unter den sogenannten Haushaltsvorbehalt, wenn das Geld mal irgendwo im Haushalt fehlt, gestellt werden, soll heißen, mit einem Verfassungsrang ist auch da gesichert, dass die kontinuierliche, sächliche und finanzielle Unterstützung des Ehrenamts in Thüringen sichergestellt ist. Mit einem bloßen einfachen Ehrenamtsgesetz wird nicht die gleiche Wirkung erzielt. Andersherum wird ein Schuh daraus. Das optimale Paket ist das Staatsziel Förderung Ehrenamt in der Verfassung zusammen mit einem Ehrenamtsfördergesetz zur Konkretisierung des Staatsziels.

 

Und wenn im Verfassungsausschuss immer wieder behauptet wurde, vor allem – und, Herr Montag, ich schaue Sie jetzt mal an – von der FDP, diese Staatsziele seien alle nur Verfassungslyrik und nicht bindend oder gar einklagbar, dann haben wir uns immer gefragt:

 

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Sehen Sie mal, wie klug ich bin!)

 

Lesen die nicht das Bundesverfassungsgerichtsurteil oder die neue Kommentierung zur Thüringer Verfassung? Deshalb, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, Leute mit dieser Auffassung, Sie möchte ich dringend bitten, sich ein Update – denn Sie benutzen das ja auch immer gern – in Sachen aktueller Verfassungsrechtsprechung zu gönnen,

 

(Beifall DIE LINKE)

 

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Frau Müller, sind Sie sich sicher?)

 

denn spätestens die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 – ein schönes Datum, denn da hatte ich Geburtstag – zum Klimaschutzgesetz des Bundes zeigt es, Staatsziele sind sehr starke gesellschaftspolitische und rechtlich verbindliche Gestaltungsinstrumente und ihre Inhalte sind einklagbar. In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts heißt es zum Artikel 20a, dem Staatsziel Umweltschutz: „Artikel 20a Grundgesetz verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.“ Weiter heißt es dort: „Artikel 20a Grundgesetz ist eine justiziable Rechtsnorm, die den politischen Prozess zugunsten ökologischer Belange auch mit Blick auf die besonders betroffenen künftigen Generationen binden soll.“ Das Staatsziel ist laut Bundesverfassungsgericht eine justiziable Rechtsform, also rechtlich überprüfbar und einklagbar. Deshalb noch mal die dringende Bitte an CDU und FDP, ihre kritische Sichtweise – ich komme später noch mal dazu – jetzt auf diese Staatsziele noch mal zu überprüfen, die Bedenken fallen zu lassen, um mit uns gemeinsam Wege zu gehen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Beim Rückblick auf die bisherige Arbeit des Verfassungsausschusses muss man ganz objektiv und nüchtern feststellen, nicht nur die Fraktionen Linke, SPD und Grüne haben die Staatsziele wie Ehrenamt und Nachhaltigkeit in ihren Gesetzentwürfen, auch die CDU hat Staatsziele vorgelegt – und das meine ich ja eben.

 

Das neue Staatsziel „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“, was wir als Linke-Fraktion unterstützen, findet sich originär in einem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion. Also eigentlich befürwortet die CDU Staatsziele. Noch mal zum Festhalten: Weil wir uns als Linke-Fraktion nun seit Jahren mit konkreten Vorschlägen für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse einsetzen, haben wir kein Problem damit, den entsprechenden Staatszielvorschlag der CDU zu befürworten. Dagegen sind dann die Regelungen zur Inklusion behinderter Menschen und der verstärkten inhaltlichen Umsetzung der Inhalte von UN-Menschenrechtspaketen originäre Rot-Rot-Grün-Vorschläge. Für diese Vorschläge ist wiederum die Unterstützung durch die CDU-Fraktion dokumentiert mit vier Unterschriften in einem Änderungsantrag, der in dem Ausschuss auch noch liegt. Mit den gemeinsamen Ausschussvorlagen gibt es doch etwas, womit wir gemeinsam arbeiten können. Eine Abgeordnete aus dem Erfurter Stadtrat der CDU-Fraktion hat mal einen sehr schönen Spruch gesagt: „Machen ist wie Wollen, nur krasser – machen wir es doch!“

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Wir begrüßen es sehr, dass sich die CDU-Fraktion in der Veranstaltung des Bündnisses „Verfassungsreform. Jetzt!“ am vergangenen Montag nun zu weiteren Gesprächen in Sachen Verfassung öffentlich bereiterklärt hat. So besteht die Chance, im Sinne des Forderungskatalogs des Bündnisses doch noch zu einem konkreten und positiven Arbeitsergebnis im Landtag zu kommen. Und auch im Rahmen der Veranstaltung wurde noch mal deutlich, warum die CDU die eben beschriebene Einigung faktisch politisch aufgekündigt hat, zumal diese Einigung auch formell mit Unterschriften unter Anträgen besiegelt ist.

 

Nach Ansicht unserer Fraktion zum Zeitpunkt dieser inhaltlichen Einigung und der Einreichung der gemeinsamen Anträge der vier Fraktionen spielte für die CDU selbst das Thema „Ministerpräsidentenwahl“ noch gar keine Rolle. Dieses angeblich so entscheidende Thema hat die CDU erst nach der Einigung ausgegraben. Das wurde auf der Podiumsdiskussion ebenfalls noch mal erörtert und löste ziemliche Fragezeichen aus.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Auf der gleichen Veranstaltung hat nun aber – wie eben schon gesagt – die CDU weitere Gespräche zugesagt, und das ist das Wichtigste. Dazu passt auch, dass der CDU-Fraktionsvorsitzende Mario Voigt in einem Artikel in der „Thüringer Allgemeinen“ vom 13. Januar zitiert wird mit einer Äußerung, dass er nun keine Notwendigkeit für eine Änderung des Artikel 70, die MP-Wahl betreffend, mehr sehe.

 

Von Steffen Dittes, unserem Fraktionsvorsitzenden, gab es derweil auf der Veranstaltung am 11. März ein Angebot über eine Präzisierung bzw. Klarstellung der geltenden Regelung des Artikel 70 Abs. 3. Es ist sehr erfreulich zu sehen, dass die Diskussion am 11. März wieder Bewegung in die Arbeitsprozesse im Verfassungsausschuss und die Gesprächsfäden zwischen den Fraktionen gebracht hat – eine gute Wirkung. Auch dafür vielen Dank an das außerparlamentarische Bündnis „Verfassungsreform. Jetzt!“.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Deswegen zum Schluss noch mal der dringende Appell an die CDU: Lassen Sie uns ernsthaft weitersprechen über unsere gemeinsame Modernisierung der Verfassung und den Beschluss noch vor Ende der Wahlperiode im Landtag. Das wäre das richtige und auch ein starkes Signal in Sachen gelungener Zusammenarbeit der Demokraten, wenn der Landtagsbeschluss noch zustande gekommen wäre.

 

750.000 ehrenamtlich aktive Menschen in Thüringen, das Bündnis „Verfassungsreform. Jetzt!“, die Thüringerinnen und Thüringer werden es den demokratischen Fraktionen danken. Lassen Sie uns doch einfach mal Vorbild sein. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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