Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aussetzung der automatischen Diätenerhöhung im Jahr 2022

Anja Müller

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5367

 

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne oder am Livestream, aufgrund der Unterbrechung will ich es noch mal kurz darlegen, worüber wir gerade diskutieren. Es wird diskutiert – die AfD hat zwei Gesetzentwürfe vorgelegt –, dass in diesem Jahr die Diätenanpassung ausgesetzt werden soll. Diese Gesetzentwürfe wurden allerdings erst im Mai eingebracht, und das ist rechtswidrig. Da werde ich es auch gleich noch mal erläutern, warum. Deswegen lehnen wir das auch ab.

 

Im Jahr 1993 haben die Thüringerinnen und Thüringer über die Thüringer Verfassung entschieden und darin festgelegt, dass der Artikel 54 in der Verfassung, so wie er jetzt festgeschrieben worden ist oder festgeschrieben ist, auch Bestand hat. Damit ist eine automatische Diätenerhöhung – wie man es so nennt – und auch festgelegt, eine Anpassung der Diätenerhöhung findet immer zum 01.01. eines Jahres statt. Da wird eine Berechnung vorgenommen. Damit entsteht auch schon ein Rechtsanspruch zum 01.01. eines Jahres. Deswegen ist es rechtswidrig oder verfassungsrechtlich gar nicht umsetzbar, das, was die AfD hier wieder als populistischen Antrag eingebracht hat. Denn im Grunde genommen geht es der AfD nur darum, zu zeigen im Grunde bei der Inflation, die die Menschen extrem hart trifft – viele wissen es von Ihnen, wenn man einkaufen geht, auf einmal ist nämlich der Einkaufswagen halb so voll, aber doppelt so teuer –, und das nutzen Sie geschickt aus und wollen damit zeigen: Die da oben, die stopfen sich die Taschen voll, und ihr da unten, ihr habt davon nichts. Daran ändern aber dieser Entwurf oder diese Gesetzentwürfe gar nichts. Wir werden diesen Populismus nicht mitmachen,

 

(Beifall DIE LINKE)

 

denn, wie gesagt, der Anspruch der Abgeordneten entsteht immer zum 01.01. eines jeden Jahres, also ist der Erhöhungsanspruch für das Jahr 2022 nämlich schon längst entstanden. Da könnte man – und das habe ich auch in der ersten Lesung schon gesagt – locker flockig sagen, dann schaffen wir den Anspruch einfach nachträglich ab, aber das geht auch nicht. Das geht auch nicht, egal, ob bei der Sozialhilfe, bei Rentenansprüchen oder aber auch bei den Abgeordnetendiäten. Ein nachträglicher Eingriff in schon entstandene Rechts- und Leistungsansprüche ist grundsätzlich nicht erlaubt.

 

Natürlich haben wir uns dann auch die Frage gestellt: Warum bringt die AfD dann zum jetzigen Zeitpunkt diesen Antrag? Das habe ich eben aber schon erläutert: Es geht einfach nur um das Ausspielen der Menschen gegeneinander. Im Übrigen haben wir vorhin beim ersten Tagesordnungspunkt eine Expertenkommission eingesetzt, die sich nun mit der Frage der Abgeordnetenentschädigungen auseinandersetzten wird, die uns Vorschläge machen wird als Abgeordnete. Aus diesem Grund braucht es jetzt keine Worte mehr. Wir werden das ablehnen in der Koalition, für die durfte ich auch heute hier sprechen. Ich bedanke ich für Ihre Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien