Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Ralf Plötner

Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5160

 

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Zuhörende, in dem heutigen Sonderplenum des Thüringer Landtags geht es um die Feststellung einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage auf Grundlage des jüngst geänderten Bundesinfektionsschutzgesetzes. Die Kritik an diesem Gesetz ist mehr als berechtigt, aber das hilft uns jetzt nicht weiter. Wir müssen die Möglichkeiten nutzen, die uns dieses Gesetz gibt, um den besten Infektionsschutz und somit auch den besten Gesundheitsschutz der Menschen in Thüringen zu gewährleisten und um die Krankenhäuser und das Personal zu schützen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Um es voranzustellen: Hierbei geht es nicht um Schließung von Einzelhandel oder gastronomischen Einrichtungen oder um das Anordnen von Ausgangsbeschränkungen oder Vergleichbares. Diese Zeiten haben wir zum Glück hinter uns gelassen. Es ist daher auch irritierend, wenn der Eindruck erweckt wird, es würde heute um eine Maßnahmenverschärfung gehen. Worum es geht, ist der erweiterte Basisschutz. Das bedeutet, es sollen weiterhin Masken in Innenräumen getragen werden und ungeimpfte und ungetestete Menschen müssen einen negativen Testnachweis bei Zutritt in den öffentlichen Raum, in Gebäude erbringen.

 

Die Corona-Pandemie befindet sich mittlerweile in Thüringen in der größten Infektionswelle. Bis zum Jahresende 2021 herrschte die sogenannte Delta-Variante des Virus vor und wir haben leidvolle Erfahrungen in Thüringen machen müssen mit diesem Virus. Auf dem Höhepunkt dieser Welle mussten wir insgesamt 30 Patientinnen und Patienten in andere Bundesländer verlegen, um in Thüringen für Notfälle intensivmedizinische Kapazitäten vorhalten zu können.

 

Im November letzten Jahres wurde die Omikron-Variante als neue Variante festgestellt. Seit der zweiten Kalenderwoche dieses Jahres ist diese auch in Thüringen vorherrschend. Deswegen haben wir heute insgesamt 21 Beschlusspunkte eingebracht, von denen ich einige wenige gern hervorheben möchte.

 

Erstens ist es sehr wichtig, dass wir weiterhin Hygienekonzepte bei Einrichtungen zur Unterbringung, Betreuung und Behandlung vulnerabler Personengruppen haben, aber eben auch in Betrieben und Einrichtungen im Publikumsverkehr

 

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

und bei der Durchführung des organisierten Sports. Weiterhin ist es wichtig, dass wir für Kundinnen und Kunden in Geschäften, bei Dienstleistungsbetrieben mit Publikumsverkehr oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Angeboten mit Publikumsverkehr auch eine erweiterte Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske haben, ebenso bei öffentlichen frei oder mit Entgelt zu betretenden Veranstaltungen. Auch ist die Gesichtsmaske wichtig in geschlossenen Räumen, in den Arztpraxen, bei Zahnärztinnen und Zahnärzten, in den Apotheken, bei Therapeutinnen und Therapeuten, ebenso auch für das Personal, das dort beschäftigt ist, sowie dann auch für die Patientinnen und Patienten, die diese Räumlichkeiten betreten, und allgemein eben in der medizinischen und therapeutischen Versorgung von ambulanten Einrichtungen.

 

Uns ist es auch wichtig, dass die Fahrgäste gleich behandelt werden. Es macht keinen Sinn, dass ausschließlich der öffentliche Personennahverkehr hier betroffen ist, auch in Taxiunternehmen, auch bei weiteren Beförderungsmitteln und bei Reisebusveranstaltungen ist das Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske sehr wichtig.

Und auch noch ein wirklich wichtiges Anliegen von Rot-Rot-Grün ist der Schutz der Schülerinnen und Schüler und der Beschäftigten dort in den Schulen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Es ist auch wichtig, dass in geschlossenen Räumen in Schulen grundsätzlich im Schulgebäude und ab der Klassenstufe 5 mit Ausnahme der Förderschulen auch im Unterricht eine Gesichtsmaske getragen werden muss. Ebenso ist es eben beim Zutritt in die Kindergärten, Kindertagesstätten und in die Schulen bei einrichtungsfremden Personen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, es ist erfreulich, dass die Belegung der Intensivstationen nicht mehr so hoch ist wie in den vorhergehenden Wellen. Aber auf den Normalstationen sind zahlreiche coronainfizierte Menschen. Wenn ich die Statistik der Thüringer Krankenhausbelegung von vorgestern bemühe, sind insgesamt 1.102 Corona-Patientinnen auf Normalstation gewesen, das ist eine Steigerung um 11 Prozent im Vergleich zur Vorwoche. Auch auf den Intensivstationen gibt es eine Steigerung um 2,6 Prozent, wo es insgesamt vorgestern 79 Menschen waren, die mit SARS-CoV-2 und einer COVID-Erkrankung versorgt werden mussten. Die drohende Überlastung der Krankenhauskapazitäten in Thüringen ist dadurch reell, erstens fehlt durch auch Isolation und Quarantäne das Personal, auch wenn es selbst längerfristig an Corona erkrankt, und zweitens sind die infizierten Personen, die immer mit einem extrem höheren Aufwand versorgt werden müssen, ja da. Es ist eben eine leidliche Diskussion, ob jemand als coronapositiver Patient aufgenommen worden ist oder die Diagnose erst im Krankenhaus gestellt wird, denn die Belastung, die enorm ist, ist gleich hoch für das Personal. Deswegen müssen wir auch die Belastung der Beschäftigten in den Kliniken so gering wie möglich halten,

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

damit sie unter der Dauerbelastung nicht zusammenbrechen. Daher lassen Sie uns gemeinsam bis zum 8. Mai erweiterte Basisregelungen beschließen. Die Landeskrankenhausgesellschaft empfiehlt das uns heute auch, deswegen lassen Sie uns gern so verfahren. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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