Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes 2/2

André Blechschmidt

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5569

 

Danke, Frau Präsidentin. Ich würde gern noch auf zwei Gedanken reagieren. Kollege Montag, ich habe den Zettel noch mal mit vorgenommen, an dem ich mich während meiner Rede festgehalten habe, wo Sie mir so ein wenig unterstellen, ich hätte mich um eine konkrete Aussage rumgewunden.

 

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Macht ihr auch!)

 

Ich möchte mal in diesem Fall fast zitieren: „Es ist“ – so habe ich vorhin gesagt – „ein offenes Geheimnis, dass die Linke-Fraktion die Strukturen und die Arbeit von Geheimdiensten, also auch des Verfassungsschutzes in Thüringen, sehr kritisch bewertet.“ So kann sich kritischen Zuhörern und Zuschauern – wie der Kollege Montag von der FDP – die Frage stellen: Warum tut die Linke dann so einen Gesetzentwurf? Einen „systemimmanenten“ habe ich ihn genannt. Weil wir der Meinung sind, dass natürlich solche Strukturen auch zu reformieren sein können. Und letztendlich – auch diesen Satz habe ich sinngemäß gesagt –, auch eine gegebenenfalls nicht optimal wirksame parlamentarisch demokratische Kontrolle des Verfassungsschutzes und seiner Arbeit als Geheimdienst ist immer noch besser als gar keine Kontrolle. Deshalb arbeiten wir an diesem Gesetzentwurf und ärscheln nicht rum.

 

Zweiter Gedanke, Kollege Braga, mal mit Blick auf die Frage der Zusammensetzung, die regierungstragenden und Oppositionsteile in der PKK: Stellen Sie sich vor, es ist eine relativ große Koalition, die entsteht. Damit ist Opposition ausgeschlossen, wenn man ein Besetzungsverfahren nimmt. Ja, das ändern wir jetzt. Opposition muss beteiligt werden und sogar im Stärkeverhältnis, wie das die Wahl gebracht hat. Deshalb ist es ein Fortschritt aus unserer Sicht. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE)

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