Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Umweltinformationsgesetzes

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/3431


Herr Präsident, meine Damen und Herren, Informationen, die der Verwaltung vorliegen, sollten auch allen Bürgerinnen und Bürgern und allen Einwohnern gleichermaßen vorliegen. Das erfordert eigentlich auch eine Anpassung oder eine Überwindung des althergebrachten Prinzips der Über- und Unterordnung zwischen Verwaltung und Bürgern – zumindest was die Informationen betrifft, denn bei der Entscheidung, bei dem Eingriff in Grundrechte gibt es dieses Verhältnis natürlich auch noch fortwährend. Aber auch diese Informationen müssen natürlich entsprechend aufgearbeitet, zugestellt werden und natürlich auch mit entsprechenden Schutzmechanismen versehen werden, dass beispielsweise auch Persönlichkeitsrechte dabei geachtet werden. Aber: Genau bei diesem Paradigmenwechsel, den wir seit vielen Jahren in der Bundesrepublik und in Europa diskutieren, sind wir in Thüringen eben noch nicht so weit, wie wir uns das vorstellen, wenngleich – bei aller Kritik, Herr Krumpe – man einräumen muss, dass wir im Bereich der Umweltinformationen in den letzten zwei Jahrzehnten wesentliche Schritte weitergegangen sind als das beispielsweise für andere, die allgemeinen Bereiche der Verwaltung betreffend zutreffend ist.


Wir haben seit vielen Jahren in der Bundesrepublik Informationsfreiheitsgesetze – so auch in Thüringen – und wir haben in diesem Zusammenhang mit dem inzwischen zweiten Bericht, der uns vorliegt, natürlich auch die Frage diskutiert, ob dieser Zugang zu Informationen über diese Informationsfreiheitsgesetze ausreichend ist. Wir haben in diesem Zusammenhang aktiv darüber diskutiert, ob man den Paradigmenwechsel, den ich angesprochen habe, auch noch dahin gehend erweitern, verstärken muss, dass man die Verwaltung auch proaktiv in die Situation bringt, von sich aus Bürgerinnen und Bürgern, der Öffentlichkeit Informationen zugänglich zu machen. Wir haben in der Bundesrepublik dafür auch hervorragende Beispiele, wenn ich an das Transparenzgesetz in Hamburg als Stadtstaat denke, aber auch an das Transparenzgesetz in Rheinland-Pfalz. Ausgehend von diesen Diskussionen, ausgehend von diesen Erfahrungen hat die Koalition von Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Koalitionsvertrag vereinbart, auch in Thüringen einen großen Schritt zur Stärkung von Transparenz und Zugänglichkeit zu Informationen zu gehen, und die Landesregierung mit einem Antrag aus dem Mai 2016 auch aufgefordert – Herr Krumpe hat es angesprochen –, diese Vorstellungen der Koalitionsfraktionen in ein Transparenzgesetz münden zu lassen. Im Juni 2016 ist der Landtag dem mit Mehrheit gefolgt.


Nicht gefolgt ist allerdings die Landesregierung – Herr Krumpe, da brauchen wir gar nicht lange darüber zu diskutieren, das ist mit dem Blick in den Kalender feststellbar: Es war aufgefordert worden, bis zum 31. März 2016 dem Landtag einen Gesetzentwurf zuzuleiten. Das stößt natürlich auf Kritik. Da will ich aber nicht so weit gehen wie Sie, Herr Krumpe, dass damit verfassungsrechtliche Demokratieprinzipien missachtet sind, wenngleich ich aber anmerken will, dass natürlich eine Information der Landesregierung an den Landtag, aus welchen Gründen diese auferlegte Frist nicht eingehalten werden konnte, durchaus möglich gewesen wäre. Insofern will ich aber auch deutlich von dieser Stelle aus sagen, dass unsere Erwartungshaltung an die Landesregierung schon diejenige ist, mit der heutigen Beschlussfassung zum Umweltinformationsgesetz diese Debatte nicht zu beenden, sondern nach der Sommerpause tatsächlich mit einem Gesetzentwurf für ein Transparenzgesetz auch fortzuführen


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


und zwar mit einem Gesetzentwurf für ein Transparenzgesetz, der den Anforderungen des Beschlusses auch inhaltlich gerecht wird und nicht nur die formalen Erfordernisse der Umsetzung erfüllt, sondern auch die inhaltliche Zielrichtung des Beschlusses aufgreift – und dazu gehört eben auch die Zusammenführung mit dem Umweltinformationsgesetz.

Da will ich aber auch deutlich sagen – Sie, Herr Krumpe, aber auch Frau Henfling, haben einige Kritikpunkte am Umweltinformationsrecht angesprochen und wir haben auch insbesondere in der Stellungnahme von Offenes Thüringen von Achim Friedland einige wirklich sehr substanzielle Hinweise zur Weiterentwicklung des Umweltinformationsrechtes bekommen: Es kann uns nach der Sommerpause nicht nur allein darum gehen, das Umweltinformationsrecht in ein künftiges Transparenzgesetz zu integrieren, sondern auch das Umweltinformationsrecht in diesem Zusammenhang inhaltlich zu überprüfen und fortzuentwickeln, um Informationszugänge für den gesamten Bereich der Verwaltung gleichermaßen zu stärken. Insofern betrachte ich die heutige Novellierung des Informationsgesetzes eben nicht als Zwischenschritt zur Stärkung von Transparenz, sondern als formales Umsetzungserfordernis. Den richtigen Schritt zur Stärkung der Transparenz müssen wir gemeinsam noch gehen. Ich sage das auch ausdrücklich mit Blick auf die bevorstehenden Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2018/2019. Denn wenn wir das Transparenzprinzip umsetzen wollen, hat das natürlich zur Folge, dass das Transparenzregister auf den Weg gebracht werden muss und das heißt natürlich auch, dass, wenn, noch nicht vorhanden, technische Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen – und wo, wenn nicht im Doppelhaushalt 2018 müssen dafür die Voraussetzungen geschaffen werden.

Herr Minister Poppenhäger, Frau Siegesmund, da wiederhole ich gerne, was ich in der ersten Einbringung zum UIG auch schon gesagt habe: Mit jedem Tag der Verzögerung gegenüber dem Beschluss zur Einbringung des Transparenzgesetzes steigt natürlich auch unsere Erwartung an die Qualität für das künftige Transparenzgesetz. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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