Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes

Dr. Marit Wagler

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9421

 

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wir beraten heute über das Thüringer Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes. Den Bauern steht das Wasser bis zum Hals und daran wollen sie uns mit ihrer Mahnwache während der drei Plenartage hier erinnern. Wo uns auf Bundes- und EU-Ebene zum Teil die Hände gebunden sind, gibt es natürlich aber auch Dinge, wo das Land direkt agieren und direkt helfen kann. Die Rückkehr zur Drittelfinanzierung des Landes bei der Tierkörper- und tierische Nebenprodukte-Beseitigung ist eine Sache, die den Landwirten direkt helfen wird. Hier heilen wir eine Gesetzesänderung von 2013, in der sich auch unter Verantwortung der CDU das Land aus der Drittelfinanzierung der Tierkörperbeseitigung herausgezogen hat. Ich freue mich natürlich, dass es für die CDU im Lichte des Vorwahlkampfes auch angesagt ist, an der Seite der Bauern zu stehen und die Drittelfinanzierung des Landes diesmal zu befürworten.

 

Die Drittelbeteiligung des Landes wird bei den Kosten für die tierischen Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 in diesem Gesetz hier angepasst. Bei der Regelung sind insbesondere regionale Erzeuger und Direktvermarkter, die von den Mehrkosten betroffen sind, im Fokus, da diese aufgrund der geringeren Tierzahlen besonders hohen Belastungen ausgesetzt sind. Mit den Änderungen wird nun eine Abfederung der Kostensteigerung in Form der Finanzierung eines Drittels durch das Land für die Beseitigung der Abfälle von gefallenen Tieren und Konfiskaten sowie Schlachtabfällen ermöglicht.

 

Im Ausschuss ist diese Thematik auch an verschiedenen Stellen umfangreich diskutiert worden und fachlich besteht dazu auch große Einigkeit. Ausdruck der gemeinsamen Willensbildung ist die zum Beschluss des Thüringer Haushaltsgesetzes 2024 angenommene Entschließung mit genau ebendieser Regelung und die Empfehlung zur Nutztierhaltung aus der Ausschusssitzung zur Grünen Woche. Damit reagieren wir auf die Kostenexplosion im Energiesektor mit den enormen Auswirkungen auf die energieintensive Tierkörperbeseitigung und in der Folge auf die steigenden Preise für Fleischprodukte.

 

Verschärfend kommt auch hinzu, dass bereits in neun Bundesländern die Drittelfinanzierung durch die Länder bereits besteht und man dort mit deutlich niedrigeren Gebühren als in Thüringen für die Entsorgung rechnen muss. In Thüringen trifft es auch einen Produktionszweig der Landwirtschaft, der bereits seit vielen Jahren von einem Abbau der Produktionskapazitäten und Betriebsaufgaben gebeutelt ist. Auch wenn das allein den Rückgang der Tierproduktion nicht verhindern wird, so ist es ein wichtiger Puzzlestein und ein Schritt in die richtige Richtung. Auch aufgrund der Tatsache, dass hier inhaltlich und fachlich eine große Einigkeit besteht, bedarf es nicht mehr vieler Worte. Wir beantragen die Überweisung federführend an den Sozial- und Gesundheitsausschuss, mitberatend an den Infrastrukturausschuss. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE)

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