Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schiedsstellengesetzes 1/2

Dr. Iris Martin-Gehl

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/3340

 

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, der in Drucksache 7/3340 zur zweiten Beratung vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Schiedsstellengesetzes wurde vom Landtag im Ergebnis seiner ersten Beratung vom 02.07.2021 an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

 

Der Ausschuss hat in seiner 25. Sitzung am 16.07.2021 die Durchführung einer schriftlichen Anhörung und in seiner 26. Sitzung am 22.07.2021 zusätzlich die Durchführung eines Online-Diskussionsforums beschlossen. An der schriftlichen Anhörung haben sich beteiligt: der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, die Thüringer Amtsgerichte, der Gemeinde- und Städtebund Thüringen, das Bündnis Konfliktlösung Sachsen, die Rechtsanwaltskammer Thüringen, die Verbraucherzentrale Thüringen, der Thüringer Rechnungshof, der Thüringer Datenschutzbeauftragte. Im Online-Diskussionsforum sind keine Beiträge eingegangen.

 

Die schriftlich Angehörten haben sich überwiegend ausdrücklich zustimmend zu der mit dem Gesetzentwurf vorgesehenen Erweiterung der sachlichen Zuständigkeit der kommunalen Schiedsstellen geäußert, wobei vor allem der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen und die Thüringer Amtsgerichte auf den Aspekt der Entlastung der Gerichte verweisen.

 

Die Stellungnahmen der Angehörten befassen sich zudem mit der Erweiterung der Vertretungsregelungen durch den Gesetzentwurf. Insbesondere wird dabei moniert, dass der Gesetzentwurf grundsätzlich eine Vertretung der Beteiligten im Schlichtungsverfahren durch bevollmächtigte Personen vorsieht, weil diese Regelung der Besonderheit des Schiedsstellenverfahrens als Verfahren, das auf Einigung, auf Aussöhnung und auf Konsens gerichtet ist, nicht gerecht würde. Die durch den Gesetzentwurf auch vorgesehene Erhöhung der Gebühren für das Verfahren vor den Schiedsstellen wird von den Angehörten überwiegend als moderat, angemessen, aber auch als notwendig eingeschätzt und daher befürwortet.

 

Zudem sprechen die Angehörten weitere Punkte an, die über die Regelungen des Gesetzentwurfs hinausgehen. So wird etwa kontrovers dazu argumentiert, ob in Thüringen die sogenannte obligatorische Streitschlichtung eingeführt und damit die Zuständigkeit der Schiedsstellen noch erweitert werden sollte. Bezeichnend dabei ist, dass dieser Vorschlag bei den Thüringer Gerichten, die ja durch Arbeitsentlastung davon profitieren sollten, gerade keinen Anklang findet und sogar teils heftig kritisiert wird. Auch die Forderung, dass Schlichtungsverfahren durch die Schiedsstellen noch mehr als bisher in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden sollten, gehört zu den am Rande des Gesetzentwurfs im Rahmen der Anhörung angesprochenen Fragen.

 

Die Auswertung der schriftlichen Anhörung erfolgte zunächst in der 27. Sitzung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 17.09.2021. Sie wurde in der 28. Sitzung des Ausschusses am 15.10.2021 fortgesetzt, nachdem dann alle noch ausstehenden Stellungnahmen aus der Anhörung vorlagen. In der 31. Sitzung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz wurde die Auswertung der Anhörung abgeschlossen und von den Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen in Vorlage 7/3061 ein Änderungsantrag zur Abstimmung vorgelegt. Dieser Änderungsantrag greift die Kritiken aus der Anhörung zu den vorgesehenen Vertretungsregelungen des Gesetzentwurfs auf.

 

Der Änderungsantrag fand im Ausschuss eine Mehrheit, sodass nunmehr der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung in Drucksache 7/4552 zur zweiten Lesung und Abstimmung vorliegt. Soweit mein Bericht, vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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