Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes 2/2

André Blechschmidt

Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, - Drucksache 7/5032

 

Danke, Frau Präsidentin. Ich würde mich anlehnen an die Berichterstattung und nicht allzu umfänglich das weiter auswuchten. Wie gesagt, wir haben in der ersten Lesung auch über die technischen Entwicklungen gerade im Mediensektor gesprochen und hier finden eben doch sehr rasant und schnell umfangreiche Veränderungen statt, hier nur mal das Stichwort „Plattform“ genannt und auch da muss die Thüringer Landesmedienlandschaft noch mehr Augenmerk finden und entsprechend sich positionieren.

 

Wie gesagt, um die Geschichte nicht zu weit auszudehnen: Klar hat die Diskussion schon seit Jahren stattgefunden. Aber sie hat sich qualitativ etwas verändert. Vor fünf bzw. sieben Jahren war noch eine deutliche Stellung der privaten Rundfunkanstalten, was ihre finanzielle Kraft anbetrifft, eindeutig zu beschreiben. Und es war nicht notwendig, sie sozusagen unter die Fittiche zu nehmen und zu sagen: Ihr bekommt andere Möglichkeiten nicht redaktioneller Art zusammenzuarbeiten. Das war vor sieben Jahren anders, als es jetzt ist. Wir haben die wirtschaftliche Lage, verstärkt sicherlich auch noch durch Corona, feststellen müssen, Werbeeinnahmen sind zusammengebrochen, dass hier entsprechende, um die Medienlandschaft in Thüringen aufrechtzuerhalten, Veränderungen vorgenommen werden. Das war sozusagen die Motivation, weil auch da sage ich noch mal, vor sieben Jahren war die Linke strikt dagegen, dass hier entsprechend Veränderungen stattfinden. Wir stellen uns natürlich auch hier einer gewissen Realitätsveränderung, das will ich deutlich sagen. Dennoch, diese Gesetzesnovelle hält den Spannungsbogen zwischen Medienvielfalt und einer gewissen wirtschaftlichen Sicherheit von privaten Medienanbietern in Thüringen. Das, Herr Montag, wenn es so sein soll, ist ein erster Schritt. Ich finde es erst mal einen guten Schritt.

 

Zweitens, finde ich, haben wir aber immer wieder betont auch im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens, dass wir eben diese strikte und vollständige Trennung des Redaktionsbereiches der Anbieter mit den gegebenenfalls unterschiedlichen wirtschaftlichen Möglichkeiten – ob nun Hausmeister, wie auch immer, da können wir viele Sachen bringen –, dass wir das strikt betont haben. Wir wollen hier keine Vermischung haben. Und demzufolge wollen wir auch die vorhandene Medienlandschaft im Freistaat Thüringen im Blick haben und wollen mit Blick vielleicht auf andere Länder auf keinen Fall irgendwelche, auch wenn es dann kleine wären, Monopolstrukturen hier in Thüringen haben, wo wir dann gegebenenfalls nur noch einen Anbieter haben. Da auch noch mal ein Satz zum MDR und zur FUNKE Mediengruppe: Ja, die Konvergenz der Medien zwingt natürlich dazu, so zu handeln, wie wir handeln müssen. Aber ich glaube auch, dass wir den Unterschied zwischen Print- und elektronischen Medien durchaus im Grundsatz aufrechterhalten sollten. Das heißt nicht, dass man nicht Formen finden könnte, die ein Zusammenwirken möglich machen; das macht man heute auch schon. Prozentual kann ein Verlag mit bis zu 15 Prozent sich an einem Rundfunkanbieter beteiligen, aber eben nur 15 Prozent. Was den MDR anbetrifft, der macht das alles intern. Der macht ja mit keinem außen, der arbeitet nicht mit „WELT“, der arbeitet nicht mit Springer und arbeitet auch nicht mit der Zeitung mit vier Buchstaben zusammen, sondern das macht der aus seinem eigenen Bereich heraus. Und diese technischen Entwicklungsmöglichkeiten sind dem MDR ja durch das Bundesverfassungsgericht garantiert worden, die Bestands- und Entwicklungsgarantie auch auf diesem Sektor.

 

Letzter Gedanke: Gerade als Mitglied der Vollversammlung der TLM werde ich natürlich die Thematik, die die TLM aufgeführt hat in der Anhörung, was die Aufgaben und die Kontrollfunktion anbetrifft, beobachten. Wir werden sehen, welche konkreten Schritte Antenne und Landeswelle dort gehen, dort wird dann die Kontrollfunktion wirken. Aber ich glaube auch, dass die Ergebnisse, das, was auf dem Tisch liegt, und das, was dann umgesetzt wird, Thüringen und die Medienlandschaft stabilisieren und sichern werden.

Ich kann nur noch mal aufrufen, meine Damen und Herren, in die Runde des Saals: Zustimmung zum Gesetzentwurf. Danke.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien