Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes 1/2

André Blechschmidt

Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, - Drucksache 7/5032

 

Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, in der 75. Sitzung des Thüringer Landtags wurde die Drucksache 7/5032, Novelle des Thüringer Landesmediengesetzes, an den dafür zuständigen Fachausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen. Dieser Fachausschuss hat beschlossen, eine schriftliche Anhörung durchzuführen. Dabei wurden unter anderem die – ich bezeichne es mal in Anführungszeichen – „Betroffenen“ Antenne Thüringen, Landeswelle, aber darüber hinaus auch Verdi, der DJV, der Medienverband, das Mediennetzwerk Thüringen, die IHK, aber eben auch die Funke-Mediengruppe angehört.

 

Im Ergebnis der Diskussionen sind drei Gesichtspunkte besonders hervorzuheben. Da ist erstens die Problematik, dass durch die Anzuhörenden eine grundsätzliche Zustimmung zur Veränderung des Landesmediengesetzes geäußert worden ist.

 

Zweitens ist durch einige Anzuhörende darauf verwiesen worden, dass es weitere Veränderungsmöglichkeiten und -bedarfe beim Landesmediengesetz gebe. Aber hier in der Diskussion haben die Ausschussmitglieder das ein wenig in die Zukunft gesetzt, weil man bei dieser relativ kompakten Novellierung bleiben wollte.

 

Drittens hat besonders die Landesmedienanstalt darauf verwiesen, dass bei der konkreten Umsetzung sicherlich noch Augenmerk und Präzision vonstattengehen müssen.

Das waren die Ergebnisse.

 

Einstimmig kann ich mitteilen: In der Drucksache 7/5408 wurde entsprechend eine Empfehlung zur Annahme der Novelle bekundet. Danke.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Dateien