Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetzes

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/221


Herr Präsident, meine Damen und Herren, den Bericht des Innenausschusses will ich gern geben.


Mit dem heute in zweiter Beratung vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen soll das Kommunale Haushaltssicherungsprogrammgesetz aus dem Jahr 2014 verändert werden. Im Kern geht es den drei antragstellenden Fraktionen mit ihrem Gesetzentwurf in Drucksache 6/221 darum, kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städten im Jahr 2015 eine investive Zuweisung zukommen zu lassen, den Schulträgern eine Schulinvestitionspauschale auszureichen sowie Mittel für Bedarfszuweisungen anzuheben.


Der Thüringer Landtag hat den Gesetzentwurf am 25. Februar an den Innenausschuss federführend, den Haushalts- und Finanzausschuss sowie den Justizausschuss überwiesen. Der Innenausschuss beschloss in seiner Sitzung am 26. Februar die Durchführung einer mündlichen Anhörung in öffentlicher Sitzung der kommunalen Spitzenverbände. Nach Vorabübersendung der schriftlichen Stellungnahmen von Landkreistag und Gemeinde- und Städtebund wurde jeweils durch die Fraktionen Die Linke, SPD und Grüne gemeinsam sowie der Fraktion der AfD ein Änderungsantrag zum Gesetzentwurf eingereicht. Diese Änderungsanträge waren dann gleichfalls Teil der öffentlichen Anhörung, die am 16. April hier in diesem Saal stattgefunden hat.

Der Änderungsantrag der Fraktion der AfD sah vor, Mittel kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städten zur Deckung ihrer Verwaltungshaushalte zukommen zu lassen sowie Mittel für die ergänzenden Bedarfszuweisungen anzuheben.


Der Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Grüne sah vor, die Schulinvestitionspauschale für Schulträger auf 36 Millionen Euro festzusetzen, dabei die Verwendung zu flexibilisieren, zweitens die Investitionspauschale für Städte und Gemeinden auf 40 Millionen anzuheben, was laut Antragsteller einem Zahlbetrag an die Gemeinden in Höhe von 18,51 Euro pro Einwohner entspricht. Auch hier solle die Flexibilisierung gelten. Drittens schlugen die Fraktionen vor, dass das Land den zehnprozentigen Anteil, den die Kommunen im Rahmen des geplanten Kommunalinvestitionsförderungsfonds des Bundes als Eigenanteil mindestens aufzubringen haben, trägt.


In der Anhörung nahmen dann die Präsidenten des Landkreistags sowie des Gemeinde- und Städtebunds Stellung. Für den Gemeinde- und Städtebund nahmen darüber hinaus ergänzend die Bürgermeister der Gemeinden Leinatal, Wutha-Farnroda und Bad Blankenburg Stellung und im Übrigen – darüber darf ich Sie in Kenntnis setzen – wurde die öffentliche Anhörung von mehr als 100 Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern hier in diesem Saal verfolgt.


In der Anhörung wurden Fragen der Kommunalfinanzierung grundsätzlicher Art erörtert, die weit über den engen Regelungsinhalt des Gesetzentwurfs hinausgingen.


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Hört, hört!)


Vor diesem Hintergrund, nämlich der unzureichenden Kommunalgrundfinanzierung aus Sicht der Gemeinden, wurde die Gesamthöhe des Gesetzentwurfs als nicht ausreichend angesehen. Gleichwohl wurde in der Anhörung auch durch den Gemeinde- und Städtebund dargestellt, dass es sich um einen richtigen Schritt in die richtige Richtung handeln wird.


In der abschließenden Beratung im Innenausschuss in der vergangenen Woche stimmte dann der Innenausschuss der Annahme des Änderungsantrags der Fraktion Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu. Der Änderungsantrag der Fraktion der AfD wurde abgelehnt und somit liegt Ihnen die Beschlussempfehlung in Drucksache 6/538 vor.

Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die mitberatenden Ausschüsse – wie gesagt, Haushalts- und Finanzausschuss sowie der Justizausschuss – kamen zu keiner hiervon abweichenden Auffassung. Vielen Dank.

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