Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/2544


Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen und natürlich auch ein herzliches Willkommen hier im Landtag an die Schülerinnen- und Schülergruppen oben auf den Tribünen!


(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Die sind aus Gotha!)


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wir haben es schon vom Kollegen Kowalleck gehört und ich bin ihm dafür auch sehr dankbar, dass er darauf auch noch mal eingegangen ist: Dieses unwürdige Schauspiel, was eine Fraktion hier bei der Einbringung ihres eigenen Antrags bzw. ihres eigenen Gesetzesvorschlags geliefert hat, dass eine Abgeordnete hier auf diffamierende Art und Weise dieses Haus vorgeführt hat, die Würde des Hauses verletzt hat. Man sieht ja auch deutlich an der Anwesenheit der sogenannten AfD-Fraktion, wie das Interesse ausgestaltet ist. Da sitzt hier der Oberkrakeeler – den Ordnungsruf nehme ich gern in Kauf –,


(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und das beim eigenen Gesetzentwurf!)


da sitzen der Haushälter und beim anderen weiß ich gar nicht, aber diejenigen, die meinen, für Bildung sprechen zu können, sind komplett nicht da.


Präsident Carius:


Für den Oberkrakeeler gebe ich Ihnen einen Ordnungsruf.


Abgeordneter Wolf, DIE LINKE:


Nehme ich gern in Kauf, vielen Dank.


(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Würde des Hauses, da müsste der was dazu erzählen!)


Sie können doch dann gern hier noch mal vorkommen. Wir können doch gern diskutieren. Mit den anderen lässt sich schlecht diskutieren, denn da sind auch keine Argumente, sondern da ist nur Populismus und das Zurschaustellen völlig weltfremder Anschauungen. Sie wissen doch überhaupt nicht, worüber Sie reden.


(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Ich habe eine Stasi-Akte!)


Wissen Sie, wenn Sie wenigstens mal einigermaßen in dieser Zeit etwas miterlebt hätten, dann könnten Sie sich irgendwann ja auch mal dazu äußern. Das, was Sie haben, ist vielleicht angelesen. Wie der größte Teil Ihrer Fraktion, Sie haben nichts – und zwar überhaupt nichts – hier beizutragen.


Jetzt aber trotz alldem noch mal zu diesem sogenannten Gesetzesvorschlag. Ich habe schon das letzte Mal ausgeführt, wie wir es sehen, inwiefern dieser Gesetzesvorschlag notwendig ist und inwiefern er überhaupt zielführend ist. Man kann sich natürlich darüber unterhalten und es ist auch sinnvoll, sich darüber zu unterhalten, inwiefern eine Sozialstaffelung, wie sie im Gesetz steht, auch tatsächlich ausgestaltet sein sollte. Da sehen auch wir noch Veränderungsbedarfe. Das werden wir auch bei der Novellierung des KitaG miteinander diskutieren, wie Kollege Kowalleck schon sagte, dann natürlich auch im Ausschuss, und sind da auch sehr gespannt auf die Meinung der CDU-Fraktion, aber immer unter Beachtung der kommunalen Selbstverwaltung. Da werden wir keine Eingriffe vornehmen. Wir werden den Kommunen nicht strikt vorschreiben, wie sie in ihrer eigenen Hoheit befindliche Aufgaben zu erledigen haben. Das wollen und können wir auch gar nicht. Von daher erübrigt sich eigentlich die weitere Diskussion um diese Initiative der AfD, zumal ja allgemein bekannt ist, dass die Novellierung des KitaG ansteht. Trotz alledem möchte ich noch mal kurz darauf hinweisen, was es doch für eine große gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, und die drei Säulen in der Kita-Finanzierung noch mal beschreiben. Die Kitas in Thüringen sind insgesamt mit 656 Millionen Euro ausgestattet – 656 Millionen Euro ist viel Geld. Das ist gut angelegtes Geld, denn es geht in die Köpfe und die Herzen unserer Kinder. Wir haben dort eine Drei-Säulen-Finanzierung: Erstens das Land mit den besonderen Finanzzuweisungen in einem Umfang von 221,5 Millionen Euro. Das ist für uns wichtig. Wir haben diese besondere Finanzzuweisung, weil sie zweckgebunden und damit auch ausweisbar ist in den Kommunalhaushalten, auch noch einmal erhöht im Doppelhaushalt. Wir haben die allgemeine Finanzzuweisung in der Schlüsselzuweisung im Umfang von 107 Millionen Euro und wir haben die Investpauschale von 17 Millionen Euro. Das sind insgesamt vom Land 318 Millionen Euro. Da stemmen wir schon richtig viel.


Die Eltern als zweite Säule sind mit insgesamt 92 Millionen Euro beteiligt, in den unterschiedlichen Ausprägungen, was Sozialstaffelung anbetrifft. Das haben wir schon diskutiert, dies sind insgesamt 1.045 Euro pro Platz und Jahr. 14 Prozent der Gesamtkosten werden allein durch die Eltern getragen. Aber – und das kommt bei uns noch mit dazu – 17 Millionen Euro werden noch einmal zusätzlich über die Anteile des SGB VIII vom Land getragen. Das ist für die Eltern, die diese Aufgabe selbst nicht stemmen können.


Trotz alledem – und da unterscheiden wir uns wohlwollend auch in den Vorgängerjahren im Übrigen von anderen Bundesländern – haben wir keine stundenmäßige Begrenzung oder überhaupt eine Begrenzung von Familien zum Beispiel aufgrund dessen, dass sie zu wenig oder weniger Einkommen haben oder erwerbslos sind. Diese können genauso ihre Kinder an den Kitas betreuen und bilden lassen wie andere Familien ihre Kinder auch.

Die Kommunen aus ihrer eigenen Steuerkraft finanzieren 245 Millionen Euro über das Thüringer Partnerschaftsmodell im Kommunalen Finanzausgleich. Wir sehen also, das ist viel Geld und wenn wir dort etwas bewegen wollen und wir wollen etwas bewegen, dann ist das eine große Aufgabe. Nun hat Kollege Kowalleck ausgeführt, was das beitragsfreie Kita-Jahr anbetrifft, und sich insbesondere auf die Diskussion bei der Landeselternvertretung bezogen, wo wir zusammen waren – natürlich die Fraktion, die hier männlicherseits vertreten ist, wieder nicht. Kollege Kowalleck fragt: Warum das letzte Jahr und warum nicht das erste Jahr? Weil im Koalitionsvertrag – Kollege Kowalleck, da muss man auch einmal weiterlesen – steht, dass wir das in Übereinstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit den Gewerkschaften etc. abstimmen werden. Die kommunalen Spitzenverbände haben uns ganz klar gesagt: Wenn ihr das angeht, dann geht es so an, dass der Aufwand diesbezüglich überschaubar bleibt. Dementsprechend sagt zum Beispiel die SPD und auch wir sehen das zum Teil so: Es ist nicht nur eine Frage der gerechten Bildung, sondern es ist auch eine familienpolitische Komponente, die sich damit bewegen lässt.


Es kommt auch nicht, Kollege Kowalleck, drei Jahre später oder zu spät. Ich kann ja – das habe ich auch schon oft betont – Ihre Vorfreude, dass sich jetzt endlich in Thüringen etwas bewegt nach diesem 25 Jahren Mehltau oder zumindest den letzten zehn Jahren Mehltau, durchaus nachvollziehen. Aber auch im Koalitionsvertrag ist verankert, nach Auslaufen des Landeserziehungsgeldes werden wir diese Mittel einsetzen. Wir wissen heute, dass wir noch einmal Mittel drauflegen werden und müssen, um das auszufinanzieren. Das werden in etwa 25 bis 26 Millionen Euro sein, das Landeserziehungsgeld sind etwa 19 Millionen Euro. Diese Mittel werden wir dann auch einsetzen. Das Landeserziehungsgeld läuft erst Mitte 2017 aus. So einfach ist das. Wir handeln und arbeiten koalitionsvertragsgetreu. So einfach ist das, sehr geschätzter Kollege Kowalleck.


(Beifall DIE LINKE)


Da Sie der Meinung sind und das hier kundgetan haben, dass es Familien geben könnte, die davon gar nicht partizipieren, sage ich Ihnen: Genau falsch herum gedacht! Denn wir haben dort Familien in Größenordnungen, die jetzt sowohl noch das Landeserziehungsgeld haben, als auch dann im letzten Jahr die Beitragsfreiheit. Das ist doch ganz logisch. Also hören Sie auf, hier so einen Popanz zu machen, dass wir irgendjemanden benachteiligen. Nein, in der ersten Runde wird es für den größten Teil der Familien sogar eine doppelte Bezahlung geben. Dazu stehen wir und das machen wir auch. Das beitragsfreie Kita-Jahr wird kommen, es wird Anfang 2018 kommen. Wir sind derzeit in der Endabstimmung, wie wir es ausgestalten. Das ist wichtig und richtig. Rot-Rot-Grün hält hier Wort. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien