Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/2544


Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Saal, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und natürlich auch am Livestream, nachdem Frau Abgeordnete Muhsal über längere Zeit in Bezug auf die Bildung und Betreuung von Kindern im Alter von null bis sechs Jahren in den Kindertagesstätten von Thüringen immer nur von „Fremdbetreuung“ sprach und damit deutlich machte, dass die sogenannte Alternative im Bereich der Familien- und Bildungspolitik in den 50er-Jahren immer noch festhängt, regt die Fraktion der eben genannten Abgeordneten eine Änderung des Kindertageseinrichtungsgesetzes an, welche aus einem Punkt besteht: Die von der AfD festgestellte und mit der Sachlage nicht korrespondierende Ungleichbehandlung von Familien mit mehreren Kindern – hier also mehr als drei – soll durch Eingriff in das Gesetz beendet werden. Dieser Eingriff


(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Gut erkannt!)


hören Sie erst mal zu, Sie Schwätzer! 


(Beifall DIE LINKE, SPD)


dieser Eingriff macht das einseitige Verständnis der AfD bezüglich Bildungs- und Familienpolitik überdeutlich – erstens. Zweitens ist dieser Eingriff ein unbilliger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Drittens entsprechen die Behauptungen der AfD nicht den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort. Und viertens können sich alle Eltern – alle Eltern! – darauf verlassen, Rot-Rot-Grün hält bei der Beitragsfreiheit Wort und wird rechtskonforme, finanzierbare und anwendbare Regelungen zur Erhebung von Elternbeiträgen bei der Novellierung des KitaG vorlegen.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Nun ist es sicher nicht ganz unrelevant, wie die AfD die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und frühkindliche Bildung einschätzt. Ich möchte hier den Thüringer Familien, die aus freier Entscheidung das hervorragende Angebot der Thüringer Kindertagesstätten im Bereich frühkindliche Bildung und Erziehung zu nahe 100 Prozent wertschätzen, diesen Eltern möchte ich einmal sagen, was diese „Alternative aus den fünfziger Jahren“ über die Kitas tatsächlich denkt, nämlich mit Zitaten aus ihrem eigenen Grundsatzprogramm: „Die aktuelle Familienpolitik in Deutschland wird bestimmt durch das politische Leitbild der voll erwerbstätigen Frau, so dass die Anzahl außerfamiliär betreuter Kleinkinder stetig ansteigt. […] Die Kinderkrippenbetreuung darf nicht einseitig staatlich bevorzugt werden.“ Diese aus der politischen Mottenkiste stammende Feststellung aus dem Programm der AfD wird noch einmal getoppt durch folgende Passage – und da sollten insbesondere auch die Frauen in Thüringen gut zuhören, wo die AfD die Frauen in Thüringen insgesamt, aber natürlich die Familien verortet: „Die Wirtschaft will Frauen als Arbeitskraft. Ein falsch verstandener Feminismus“ – hört, hört – „schätzt einseitig Frauen im Erwerbsleben, nicht aber Frauen, die ‚nur‘ Mutter und Hausfrau sind. Diese erfahren häufig geringere Anerkennung und werden finanziell benachteiligt.“ Also ist zusammenzufassen: Frauen zurück an den Herd! Ich denke, nach diesen politischen Aussagen der Alternative gegen ein modernes Deutschland wird klar, warum die AfD gerade für Frauen nicht wählbar ist.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Hier reiht sich die Initiative der AfD Thüringen ein, die eine Veränderung des KitaG vorsieht. Sie thematisiert eben nicht die Beitragsfreiheit, nicht die Elternarbeit, nicht das für frühkindliche Bildung so wichtige Erzieher-Kind-Verhältnis an den Thüringer Kitas, die ja gestaffelt sind in den verschiedenen Altersgruppen. Von all dem hört man von der AfD gar nichts. Stattdessen – wir kennen das aus dem dilettantischen Versuch der AfD, das Schulgesetz in einem Punkt zu verändern, nämlich den Zugang von Flüchtlingen zur zwischenzeitlichen Unterbringung in Schulsporthallen abzuschneiden – will die AfD den § 20 Abs. 2 KitaG in der Art ändern, dass der Landesgesetzgeber Regelungen trifft, welche feste Regelungen zur Erhebung der Elterngebühren zur Kita-Finanzierung trifft. In der jetzigen Regelung enthalten ist, dass es den Kommunen obliegt, eine Gebührensatzung zu erlassen, die das Einkommen der Eltern und/oder die Anzahl der Kinder und die Betreuungszeit umfasst. Dann können sie leicht, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion, der Kleinen Anfrage und Antwort in Drucksache 6/784 aus dem Jahre 2015 entnehmen, dass von dieser Möglichkeit im Bereich der Anzahl der Kinder der Familien alle Gebietskörperschaften Gebrauch gemacht haben. Alle Gebietskörperschaften erfassen die Anzahl der Kinder. Im Landkreis Eichsfeld, den Kommunen Jena, Gotha, Leinetal, Hörsel, Waltershausen, Ilmenau, Bad Frankenhausen, Floh-Seligenthal, Zella-Mehlis, Milda, Tautenhain und Eisenach wird dies in Kombination – wie es das Gesetz heute schon vorsieht – mit dem Einkommen der Eltern getan. Ergo, ein Regelungsbedarf ergibt sich aus dieser Faktenlage gerade nicht. Nun wissen wir natürlich, dass Gebührenfragen immer zu viel direkter Betroffenheit und Beteiligung führen. Nach wie vor gilt das, was meine Kollege Körzell aus dem DGB-Bundesvorstand immer sagt: Ein schwacher Steuerstaat bringt den Gebührenstaat. Deswegen setzt sich meine Partei auch für einen starken Steuerstaat ein, mit unter anderem einer Vermögenssteuer zur Finanzierung von staatlichen Aufgaben, zur Entlastung der Menschen, die auf staatliche Leistung dringend angewiesen sind. Bei der AfD findet man in ihrem Finanzierungskonzept der öffentlichen Aufgaben dazu gar nichts. Sie wollen nur einseitig große Einkommen noch weiter runterfahren in ihrer Steuerbelastung. So finanziert man keine öffentlichen Aufgaben.


(Beifall DIE LINKE)


Aber wenn schon Gebühren – für die wir wirklich nicht sind –, sollten diese auch natürlich nach Einkommen gestaffelt sein, sollten starke Schultern auch da natürlich mehr tragen als schwache Schultern.


Die AfD stellt unter dem Punkt Kosten fest, dass „die Erstellung der Gebührensatzung, die Erhebung der Gebühren durch die Kommunen im eigenen Wirkungskreis wahrgenommen werden“. Das ist richtig. In § 2 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung heißt es entsprechend: „Zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises gehören insbesondere […] die Sicherung und Förderung eines bedarfsgerechten öffentlichen Angebotes an Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen […]“ Mit dem Regelungsinhalt wird somit direkt in die Aufgabenerfüllung des eigenen Wirkungskreises der Kommunen eingegriffen. Das stellt einen rechtswidrigen Verstoß gegen die kommunale Selbstverwaltung dar und wird an anderer Stelle von der AfD hier, insbesondere bei der Diskussion zum Vorschaltgesetz zur Durchführung einer Gebietsreform, immer wieder – dort aber unrichtig – angeprangert. Einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, wie von der AfD hier vorgeschlagen, lehnen wir natürlich ab.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Auch wir sehen Bedarf an Änderung im KitaG. Unter anderem werden wir – wie angekündigt – ein Kita-Jahr beitragsfrei stellen. Frau Ministerin Dr. Klaubert hat sich diesbezüglich schon in der letzten Plenarsitzung klar für die Landesregierung dazu bekannt. Dazu muss natürlich auch bedacht werden, dass es einer Regelung bedarf, die in den Blick nimmt, dass Eltern auch wirklich entlastet werden und die jetzigen, noch unvollständigen Regelungen nicht eine Verschiebung der Gebührenlast für die Eltern auf andere Jahre ermöglichen. Die Regierungsfraktionen werden hierzu notwendige Regelungen treffen.


Lassen Sie mich zusammenfassen. Erstens: Die AfD hält offensichtlich das Thüringer KitaG für soweit perfekt, dass sie eben nur einen Punkt verändern will. Wir sehen das anders. Die AfD möchte lediglich für kinderreiche Familien Regelungen treffen, also mehr als drei Kindern. Beitragsfreiheit ist in dieser Alternative für niemanden – also Alternative für niemanden, Herr Höcke – ebenso fremd, wie die eventuellen Regelungen für alle Familien. Drittens: Die AfD möchte wiederholt in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen und damit ein konstitutives Merkmal der Kommunen rechtswidrig einschränken. Viertens: Die Eltern können sich darauf verlassen: Die Beitragsfreiheit für ein Jahr kommt. Eine stärkere Bindung an das Einkommen ist dabei auch wünschenswert.

Aber ebenso wie bei der unzulänglichen, rechtswidrigen Vorlage zur Gesetzesänderung im Schulgesetz werden wir mit gleicher Begründung diese AfD-Initiative ablehnen. Sie wird nicht gebraucht, ist rechtswidrig und greift als Gesetzesänderung viel zu kurz. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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