Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/2136


Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, ich will mich heute in einer zweiten Lesung zum Gesetzentwurf der AfD kurzfassen, denn auch hier hat sich seit der letzten Beratung nicht großartig was am Gesetzentwurf und der Unsinnigkeit dessen geändert. Die Hochschuldialogforen sind mittlerweile alle zu Ende. Auch dort lässt sich noch mal feststellen, dort hat keiner der Teilnehmenden in irgendeiner Art und Weise die, wie sie die AfD nennt, Zwangsmitgliedschaft, ich nenne sie Solidargemeinschaft der Studierendenschaft im Thüringer Hochschulgesetz angegriffen. Im Gegenteil, es wurde doch eher diskutiert, hier vielleicht noch die Studierendenschaft in dem einen oder anderen Punkt zu stärken. Es bleibt auch dabei.

Seit der letzten Beratung hat sich auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Zwangsmitgliedschaft nicht geändert und der Ermessensspielraum des Gesetzgebers bleibt weiter groß. Es bleibt auch dabei, dass die Studierendenvertretungen ohne die derzeitige Regelung im Thüringer Hochschulgesetz nicht die Möglichkeit haben, auch finanzielle Planungssicherheit durch die Bemessung ihrer Beiträge zu haben.

Was sich allerdings noch mal geändert hat seit dem letzten Mal, seitdem wir den Antrag beraten haben. Hier wurde immer sehr oft auf das Wahlergebnis auch mit der Begründung des Antrags abgestellt, dass die Wahlbeteiligung zur Wahl der Studierendenschaft bei beispielsweise der Uni Erfurt bei 8 Prozent liege. Ich will hier kurz ein paar Wahlergebnisse von den Gremien der studentischen Selbstverwaltung an der FH Erfurt vom 9. Juni anführen. Dort nahmen 36,9 Prozent an der Wahl des Fachschaftsrats Architektur teil, 39,8 Prozent an der Wahl des Fachschaftsrats Konservierung und Restaurierung und 47,9 Prozent an der Wahl des Fachschaftsrats Stadt- und Raumplanung. Das zeigt, dass hier nicht ein gesetzlicher Handlungsbedarf besteht, sondern doch eher noch mal die Studierendenvertretungen gemeinsam mit den Fachschaftsräten gemeinsam schauen sollten, wie sie hochschulintern ihre Kommunikation verbessern, also noch ein Grund zu sagen, hier sollte hochschulintern geregelt werden statt zu versuchen, die Studierendenschaft anzugreifen. Denn es bleibt auch immer noch ein faktischer Einschnitt in die Verfasstheit. Es bleibt in unseren Augen kontraproduktiv, die demokratischen Mitwirkungsrechte der Studierenden hier so zu beschränken, denn, noch mal ganz ehrlich gesagt, ist es weiterhin so, eine geringe Wahlbeteiligung nicht per se ein Zeichen von Unzufriedenheit ist, sondern oft auch von politischem Desinteresse. Politisches Interesse schaffen wir nicht dadurch, dass Leute die Möglichkeit bekommen, aus der Solidargemeinschaft der Studierendenschaft auszutreten. Dann wird das Desinteresse nur größer. Wir stehen weiter hinter der verfassten Studierendenschaft, wie sie im Gesetz festgeschrieben ist. Wir werten auch weiterhin das ehrenamtliche Engagement der Studierenden an den Hochschulen in den Fachschaftsräten und der Studierendenschaft als sehr hoch und erkennen es an, stehen daher hinter den Studierendenvertretungen und lehnen diesen Antrag der AfD weiterhin ab. Danke.



(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien