Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/177 - Erste Beratung

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir haben in der Fraktion DIE LINKE noch nicht ganz so schnell die Themenfelder wieder gewechselt.

Natürlich ist es ein längst überfälliger Schritt. Die Fraktion DIE LINKE wird sich natürlich auch der Beratung und der Zustimmung zu diesem Antrag nicht verwehren. Aber was mir bei der ganzen Diskussion ein bisschen zu kurz kommt, ist ganz einfach, dass es schon einen Gesetzentwurf gibt, der Verwaltungskostenbeiträge abschaffen möchte, der - hätte man den Ausschuss eingeladen, auch wenn es nur einen vorläufigen Arbeitsplan gegeben hat - schon fast in der zweiten Lesung heute hätte beraten werden können.

Was meine Kritik an dem Gesetzentwurf ist, der vorliegt, ist ganz klar, dass es sich lediglich darum handelt, die Verwaltungskostenbeiträge abzuschaffen. Es wird noch mal deutlich die Säumnisgebühr festgeschrieben im Gesetzentwurf, obwohl Verfahren dagegen anhängig sind. So viel zum Dialog mit den Studierenden, Herr Metz: Der Dialog mit den Studierenden ist, so wie es die Landesregierung getan hat, im Hochschulgesetz festgeschrieben und daher auch eher Pflichtleistung als etwas Besonderes.

Wenn hier völlig ignoriert wird, dass es einen Gesetzentwurf gibt, der Verwaltungskostenbeiträge abschaffen möchte, der Ausschuss nicht eingeladen wird, dann ist das für mich durchaus Missachtung des Parlaments. Wenn es schon darum geht, dass es ein schneller Antrag war, dass es eine schnelle Umsetzung eines Wahlversprechens war, dann möchte ich an diesem Punkt zumindest erwähnt gewusst haben, dass die Opposition die Forderung der Studierenden und die gesellschaftliche Notwendigkeit wesentlich schneller aufgegriffen hat.

(Beifall DIE LINKE)

Was die Kompensation der Mittel für die Hochschulen angeht, ja, auch das haben wir in unserem Gesetzentwurf formuliert. Auch das war Ihre Kritik an unserem Gesetzentwurf. Ich bin froh, dass wir uns auf der gleichen Position wiederfinden. Wir führen nach wie vor den direkten Dialog mit den Studierenden. Nur ein Wort in Richtung FDP: Qualität von Hochschulen hat selbstverständlich auch was mit ihrer finanziellen Ausstattung zu tun.

Wir werden uns der Ausschussberatung stellen. Wir werden eine mündliche Anhörung beantragen. Vielleicht können wir ja dann beide Gesetzentwürfe zusammen besprechen. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und dass es ab dem Sommersemester tatsächlich scheinbar keine Verwaltungskostenbeiträge mehr geben wird, weil sich viele Fraktionen im Thüringer Landtag einig sind.

(Beifall DIE LINKE)

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