Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gaststättengesetzes

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/3684


Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist eigentlich ein wichtiges Gesetz, denn in Gaststätten gehen sicherlich viele Leute gern. Wir reden hier im Übrigen nicht über umgekippte Nudeln an Sonntagen oder sonst irgendetwas,


(Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


sondern wir reden tatsächlich über wichtige Fragen, die mit dem Gaststättengesetz im Zusammenhang zu bringen sind. Der Kollege Maier hat sehr ausführlich schon gesagt, dass es drei Punkte sind.

Ich freue mich, Kollege Bühl, dass wenigstens einer –


(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Herr Voigt ist auch da!)

(Unruhe CDU)


der Wirtschaftsausschuss, alles okay. Dann kann nichts mehr schiefgehen. Dann sind die umgekippten Nudeln auch nicht mehr das Schlimmste an der Stelle.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich über die drei ausgeführten Punkte des Kollegen Maier einige wenige Worte sagen. Zum einen wollen wir einige Anpassungen im Bereich des Glücksspiels vornehmen, die sicherstellen, dass die für Spielhallen festgelegten Sperrfristen künftig auch im Gastgewerbe greifen, sofern diese Glücksspielautomaten vorhalten.


Ich gehe davon aus, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass das im Hohen Hause meiner Meinung nach eigentlich unstrittig sein dürfte, denn immerhin geht es hier – und wir haben schon häufiger zu der Frage gesprochen, sowohl im Glücksspielgesetz als auch im Lotteriegesetz – um Prävention und Ausbremsung von Spielsucht mit ihren oft schrecklichen Folgewirkungen für die direkt betroffenen Personen, aber auch für Familien und Freunde.


Der vorliegende Gesetzentwurf, meine sehr geehrten Damen und Herren, schließt hier zu Recht eine Regelungslücke, die es Spielsüchtigen bisher erlaubt hat, von der Spielhalle direkt in die Kneipe um die Ecke zu wechseln und somit das eigentliche Schutzbegehren, welches vorhanden ist, zu unterwandern. Hier wird nun ein Riegel vorgeschoben. Ich glaube, aus unserer Sicht heraus ist das an dieser Stelle ausdrücklich zu begrüßen.

Ein zweiter Punkt thematisiert auch in Thüringen immer wieder berichtete Probleme von Diskriminierungsfällen, insbesondere beim Einlass in Diskotheken. Auch hier ist Kollege Maier schon darauf eingegangen. Künftig soll klar sein, dass ein Ausschluss von Personen, der ausschließlich aufgrund von rassistischen Kriterien erfolgt, als Ordnungswidrigkeit zu werten und auch zu verfolgen ist. Das bedeutet nicht, dass vermeintlichen Gewalttätern Vorschub geleistet wird. Ein kürzlicher Vorfall am Musikpark Erfurt, wo etwa 40 vermutlich stark alkoholisierten und offensichtlich gewaltbereiten Personen aus dem Hooligan-Milieu der Einlass verwehrt wurde, würde auch nach dem vorliegenden Gesetzentwurf weiterhin gesetzeskonform sein. Die entscheidenden Merkmale sind hier


(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Hooligans sind ja auch keine Rasse. Was erzählen Sie denn für einen Unsinn?)


– das habe ich mir gedacht, dass genau das aus Ihrer Richtung heraus kommt. Ich will es mal deutlich sagen: Das ist genau die Qualität, die Ihnen zusteht. Nichts anderes ist an dieser Stelle dazu zu sagen.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Diese Kriterien sind Ausschlusstatbestände und sollten es auch in Zukunft bleiben. Allein die Tatsache, dass ein Mensch von dunkler Hautfarbe ist oder aber ein Kopftuch trägt, wird vollkommen – und ich sage, vollkommen – zu Recht als Diskriminierung gebrandmarkt, meine sehr geehrten Damen und Herren.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Als dritten Punkt widmen wir uns einer Anpassung, die den Außer-Haus-Verkauf von sogenannten Bäckereicafés, also Bäckereien mit Vor-Ort-Verzehr liberalisieren soll. Der Kerngedanke ist, dass es aus unserer Sicht unsinnig ist, wenn Kundinnen und Kunden im Geschäft bedient werden dürfen, aber ein Verkauf von Kuchen durch dasselbe Personal an Kunden auf dem Nachhauseweg verboten bleibt. Ich gebe zu, dass eine solche Beschränkung unter den genannten Umständen nicht zielführend ist. Aber es stellen sich mir trotzdem einige Fragen, die wir auch in einer Anhörung mit den Verbänden und den Gewerkschaften diskutieren sollten. Und ich sage ganz bewusst auch, diskutieren müssen. Die bisherige 5-Stunden-Regelung für Bäckereien verfolgt bekanntlich Zielstellungen des Arbeitnehmerschutzes und der Achtung der grundgesetzlich geschützten Sonntagsruhe. Wir wollen ausdrücklich nicht, dass Bäckereifachverkäuferinnen sonntags möglichst unbegrenzt hinter der Theke stehen, sondern dass sie wie die meisten anderen Menschen auch Zeit mit Familie und Freunden am Wochenende verbringen können. Und so gern auch ich sicherlich frische Brötchen mag, so reicht die bestehende fünfstündige Öffnungszeit aus, um dieses zu erhalten. Und selbst, wenn die Bäckerei mal geschlossen sein mag, so ist der vermeintliche Eingriff in meine persönliche Frühstücksplanung geringer zu bewerten als das Recht der Verkäuferinnen und Verkäufer auf einen freien Sonntag.


Warum erläutere ich das hier an dieser Stelle so ausführlich? Meine persönliche Befürchtung ist, dass künftig in jeder normalen Bäckerei ein Stehtisch aufgestellt wird, damit ein Bäckereicafé mit Verkauf in der eigenen Einrichtung simuliert wird und die Fünf-Stunden-Regelung zum Nachteil der Beschäftigten ausgehebelt wird. Und da sage ich auch an dieser Stelle, wir müssen aufpassen, dass mit dieser Frage hier nicht auch das Ladenöffnungsgesetz umgangen oder ausgehebelt wird. Ich sage Ihnen ganz klar, wenn dies das Ergebnis der Gesetzesänderung wäre, dann kann ich mir nur schwer vorstellen, dass es seitens der Linken dafür eine Zustimmung geben wird. Genau deshalb freue ich mich auch schon auf die Anhörung im Wirtschaftsausschuss, wo wir eben genau solche Fragen, mit den von mir schon benannten möglichen Anzuhörenden klären und auch diskutieren können. Und genau aus diesem Grunde heraus, meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte ich auch um Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft. Herzlichen Dank.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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