Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-Government-Gesetzes

Philipp Weltzien

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/5789

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die man bald namentlich einzeln begrüßen könnte, so viel Zeit wäre da. Damit wird auch klar, das C in CDU steht schon mal nicht für Computer. Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer vor allen Dingen auf der Tribüne und im Livestream – auch das ist überschaubar –, um eine einfache elektronische Kommunikation mit und innerhalb der öffentlichen Verwaltung sowie für elektronische und medienbruchfreie Kommunikation zum Bearbeitungsprozess in der öffentlichen Verwaltung zu ermöglichen, ist im Mai 2018 das Thüringer E-Government-Gesetz in Kraft getreten, und nun besteht bei einigen Punkten Veränderungsbedarf, die vor allem auf der Wirkungsebene digitale Prozesse vereinfachen und voranbringen sollen. Viele Bürger/-innen und Unternehmen sollen Möglichkeiten der elektronischen Schriftformersetzung nutzen, die bisher jedoch noch kaum Verbreitung gefunden haben. Formulierungsänderungen sollen also hier Abhilfe schaffen, um weitere Formen, vor allen Dingen bei der Authentifizierung zuzulassen, die möglicherweise praktikabler sind. So entsteht auf der einen Seite Rechtssicherheit und auf der anderen Seite aber eben auch eine deutliche Beschleunigung in der Durchsetzung der digitalen Angebote in der Breite. In der Praxis hat sich gezeigt, dass es eine Klarstellung zur Frage der digitalen Zustellung braucht, jedoch wird sich eine Bekanntgabefiktion am dritten Tag nach erfolgter Bereitstellung eines Verwaltungsaktes in seiner Wirksamkeit beweisen müssen, ist aber der richtige Weg.

 

Wir haben gehört, die Förderung kommunaler Vorhaben für einheitliches E-Government und auch IT-Infrastrukturinitiativen haben sich bewährt. Wir wissen aber alle, dass es hier Verlässlichkeit braucht, und dass es vor allen Dingen weiterhin finanzielle Unterstützung braucht, so wie hier auch vorgesehen. Wie wir von Dr. Schubert gehört haben, ist genau das bisher unsere Stärke, denn als direkte Repräsentanten einer erlebbaren Verwaltungsdigitalisierung stehen die Thüringer Kommunen in der ersten Reihe und verdienen jede leistbare Unterstützung.

 

In der Antwort auf meine Mündliche Anfrage wird klar, dass die OZG-Umsetzung gerade im föderalen Kontext nach dem EVA-Prinzip bisher weit hinter den Erwartungen geblieben ist. Der niedrige Stand an verfügbaren EVA-Leistungen im FIT-Store ist wirklich nicht zuträglich, wenn wir in der Bevölkerung für Akzeptanz in der Digitalisierung werben.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das ist richtig!)

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich meine Redezeit nutzen, um Politik und Verwaltung dafür zu sensibilisieren, dass Bürger/-innen-Orientierung und eben nicht Angebotsorientierung in den Vordergrund zu stellen ist. Als Land werden wir daran gemessen werden, wie gut wir Bürger/-innen an die Hand nehmen und neue Prozesse begleiten, verständlich erklären und niemanden zurücklassen.

Evaluation lautet hier das Stichwort, um die Bedürfnisse besser zu erkennen. Und es gilt eben auch, die Lebensrealität der Thüringer/-innen zu treffen und die Verwaltung bei diesen Prozessen, so gut es geht, auf allen Ebenen und mit entsprechenden Mitteln und Maßnahmen zu unterstützen.

 

Zu guter Letzt: Um der sprunghaft gestiegenen Dynamik und Bedeutung der Digitalisierung als absolutes Querschnittsthema Rechnung zu tragen, unterstütze ich persönlich ausdrücklich die Schaffung eines Digitalausschusses. Für eine schnellere und vor allem auch verantwortungsvoll gestaltete Digitalisierung mit Mehrwert müssen auch die politischen Strukturen adäquat aufgestellt sein.

 

Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund freue ich mich auf die Beratung zur ersten Änderung des E-Government-Gesetzes in den zuständigen Fachausschüssen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE)

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