Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Bibliotheksgesetzes

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1406 - Erste Beratung


Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Hans-Jürgen Döring, ich weiß nicht, tut das weh, wenn man hier vorn steht


(Beifall DIE LINKE)


und sich dermaßen verbiegen muss innerhalb so kurzer Zeit? Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion hat jetzt seinen Kollegen Döring gelobt.

Ich beginne mal mit dem, was Hans-Jürgen Döring jetzt gesagt hat. Er verwies darauf, dass aus der damaligen Sicht für die Einbringung eines Gesetzentwurfs für ein Thüringer Bibliotheksgesetz und die Änderungsvorschläge zum Bibliotheksrechtsänderungsgesetz die Notwendigkeit bestand, so etwas zu tun, um dann die Kurve zu bekommen, dass man heute darauf verzichtet, über einzelgesetzliche Regelungen die Bibliotheken besonders zu schützen, weil man - in welcher Zeit auch immer - ein Kulturfördergesetz auf den Tisch legen möchte. In Ihrem Koalitionsvertrag steht, Sie wollen prüfen, ob ein solches Kulturfördergesetz in Thüringen möglich ist und wie man das macht. Ich kann Sie da zunächst einladen. Wir werden am nächsten Freitag in der neuen Bühne am Park in Gera eine Diskussionsveranstaltung zu eben diesem Thema durchführen. Da haben wir uns auch einen Referenten eingeladen. Wir würden Ihnen anbieten, dass Sie zu dieser Veranstaltung bei uns Lernende sein können, dann brauchen Sie sich auch nicht mehr so zu verbiegen.


(Beifall DIE LINKE)


Zum anderen: Jetzt muss ich schon die Möglichkeiten der modernen Technik rühmen. Wenn man in diesem Landtag eine Rede hält, kann man noch ganz lange nachlesen, was man dem Volke so gesagt hat. Auf die Frage von Frau Hitzing und von Herrn Kellner, was man sich denn so unter einer angemessenen Bibliotheksversorgung vorstelle, möchte ich darum bitten, dass beide Kollegen sich auf Hans-Jürgen Döring zubewegen. Der hat nämlich damals in der Debatte zu den beiden Gesetzentwürfen vor dem Hintergrund der Bildungsausschussreise nach Finnland erklärt, was eine angemessene Bibliotheksausstattung ist und dass man die in Thüringen durchaus braucht. Die Anhörungsprotokolle aus dem Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kunst damals sprechen beredtes Zeugnis dafür, wie man eine solche Bibliotheksdichte in Thüringen auch organisieren könnte. Das will ich jetzt nicht weiter erörtern.

Auf Ihre Äußerungen hat Ihnen allerdings damals der Herr Schwäblein gesagt: „Ihnen etwas beizubringen, ist, wie einem Ochsen ins Horn zu zwicken.“ Das fand ich damals ziemlich unangemessen, heute bin ich mir nicht mehr so sicher.


(Heiterkeit DIE LINKE)


Sie hingegen haben dem Herrn Schwäblein vorgeworfen, „er sei als Bettvorleger gesprungen und als Bettvorleger gelandet“. Den Vorwurf muss ich Ihnen leider zurückgeben. Ich hoffe nicht, dass ich dafür einen Ordnungsruf bekomme. Ich habe ja zitiert.

Auf Frau Rothe-Beinlich möchte ich noch einmal eingehen. Ich weiß, dass Sie damals als außerparlamentarische Kraft durchaus uns an der Seite standen und diesen Weg zu einem Thüringer Bibliotheksgesetz mit begleitet haben. Ich bin auch sehr dankbar dafür, dass Sie noch einmal die einzelnen Passagen des Gesetzentwurfs erläutert haben. Das Problem ist, dass ich den Eindruck habe, dass nicht alle verstanden haben, was in der Begründung unseres Gesetzentwurfs steht, was ich in meiner kurzen Begründung zusammengefasst habe und was Frau Rothe-Beinlich noch einmal in einer etwas ausführlicheren Art dargelegt hat. Wir sind mit unserem Gesetzentwurf darauf eingegangen, dass wir den Satz streichen wollen, dass die Bibliotheken freiwillige Aufgaben sind, weil nicht einmal die Thüringer Kommunalordnung diesen Begriff für eine freiwillige Aufgabe explizit in einem Gesetz verankert. Auch das ist zum damaligen Zeitpunkt diskutiert worden und wir sind auch darauf eingegangen, dass es darum geht, bei den öffentlichen Bibliotheken zu sichern, dass diese öffentlichen Aufgaben auch realisiert werden können. Ich habe vorhin dankbar auf die Frage von Frank Kuschel gewartet. Die hat er nämlich immer gestellt, wenn es darum ging, wie wir ein solches Bibliotheksgesetz finanzieren, und von der CDU damals gesagt worden ist, das geht alles gar nicht. Durch die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs seien wir nicht in der Lage, eine solche Zweckbindung festzuschreiben. Und er hat Ihnen mit der Frage eigentlich schon die Antwort gegeben: Es ist durchaus möglich, dass man eine solche Zweckbindung festschreibt, wenn man nämlich ein Gesetz hat und im Übrigen sollte man mal sehr genau darüber nachdenken, wie es um den kommunalen Finanzausgleich als Ganzes bestellt ist. Wer sich heute hier herstellt und sagt, wir wissen überhaupt noch nicht, wie der kommunale Finanzausgleich aussieht, demzufolge können wir kein solches Gesetzesverfahren in Gang setzen, dem sei gesagt, der solle sich lieber darum kümmern, dass wir den KFA in ordentlicher Art und Weise bekommen.


(Beifall DIE LINKE)


Eine Bemerkung kann ich mir an dieser Stelle auch nicht sparen: Wir haben kein Geld in den Kassen. Gut, das muss man konstatieren. Verantwortlich ist dafür im Wesentlichen die Bundespolitik, verantwortlich sind Sparprogramme, die keine Sparprogramme, sondern Streichprogramme sind, aber der Haushalt 2010 ist aufgestellt worden mit einem zusätzlichen Volumen von 20 Prozent mehr gegenüber dem Haushalt des Vorjahres. Wieder muss ich die SPD-Kollegen zitieren, wieder namentlich Hans-Jürgen Döring, der sagt, „jetzt haben wir 20 Prozent mehr im Kulturhaushalt“. Dann kommen uns die IST-Listen ins Haus, dann sehen wir in den IST-Listen zum 30.06., wie viele dieser Mittel noch nicht abgeflossen sind und für uns stellt sich die Frage: Warum sind diese Mittel nicht abgeflossen, gab es keinen Bedarf, stellt man eine Sparbüchse zur Seite oder was tut man mit diesen Mitteln, die zur Hälfte des Jahres nicht abgeflossen sind?

Noch besser ist dann die Frage nach einer Einnahme im Haushalt des Ministers für Wissenschaft, Bildung und Kultur, nämlich nach einer Einnahme aus Kunstverkäufen. Ich gestehe, die Frage war eher so ein bisschen deshalb gestellt, weil da einfach 1 Mio. € an Einnahmen stand. Dann haben wir eine Antwort am heutigen Tag erhalten, dass das Bild - ich hoffe, dass ich es richtig verstanden und in Erinnerung habe - „Madonna with the Christ child and holy bruno“ von de Ribera offensichtlich verkauft worden und eine Teilsumme von 1 Mio. € in den Landeshaushalt geflossen ist. Auf die Nachfrage, was ist denn dort eigentlich geschehen, habe ich zur Antwort bekommen, das wird mir nachgeliefert. Als meine Kollegin Renner nachfragte, wie denn so ein Vorgang in der Landesregierung organisiert wurde, ist gesagt worden, das werden wir nachgeliefert bekommen. Inzwischen haben wir gesucht und gefunden, dass dieses Bild im Schlossmuseum Weimar hängt oder hing und dass es zu den bedeutenden Kunstwerken gehört und dass ein Teilbetrag von 1 Mio. € - wir wissen ja noch nicht, wie viele Teilbeträge insgesamt folgen werden - eine beachtliche Summe ist. Aber dieses Schlossmuseum Weimar gehört nun wieder zur Stiftung Weimarer Klassik. Jetzt stellt sich die Frage, wieso ist eine Einnahme aus einem Verkauf des Schlossmuseums Weimar, welches eigentlich zur Stiftung Weimarer Klassik gehört und welches zu den großen Kunstwerken gehört,


(Zwischenruf Abg. Sojka, DIE LINKE: Vielleicht ist Seemann auch mit verschwunden?)


im Haushalt verzeichnet - der Kollege Döring sagt jetzt, das war bekannt, aber er scheint zu den wenigen im Freistaat zu gehören …


(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Sie haben das Bild nicht mal gekannt.)


Also, es ist ein Bild verkauft worden, wobei es eine Teilrate von 1 Mio. gab und wenn sie sich noch einmal ein bisschen informieren über dieses Bild und über den Künstler werden auch Sie merken, wir haben es hier offensichtlich mit einem bedeutsamen Kulturgut zu tun. Aber die Landesregierung weiß nichts, sieht nichts, hört nichts und sagt nichts. Aber sie sagt, sie hat kein Geld. Da frage ich mich: Wie gehen Sie eigentlich mit dem Ihnen anvertrauten Geld um? Ich kann Ihnen sagen, dieser Vorgang wird ein Nachspiel haben.


(Beifall DIE LINKE)


Kommen wir aber zurück auf die Frage der Änderung zum Thüringer Bibliotheksgesetz. Wir haben dieses Gesetz in einer Form eingebracht, die die SPD Fraktion eigentlich nicht überfordern dürfte. Obwohl wir auch weitere Wünsche an ein solches Gesetz gehabt hätten und obwohl auch in unserer Fraktion, zum Beispiel zu der Finanzierungsfrage, durchaus Vorschläge eingebracht wurden, bei denen wir gesagt haben, die könnten wir in der Ausschussberatung miteinander verabreden und vielleicht zu einer noch klügeren Variante eines gemeinsam beschlossenen Änderungsgesetzes kommen. Aber nun gibt es hier zwei Fraktionen, von denen die eine gesagt hat, wir hatten schon immer recht, ein solches Gesetz brauchen wir nicht, und die andere, unter vielleicht doch - oder ich hoffe jedenfalls - großen Schmerzen sagt, gut, wenn der CDU-Partner das nicht mitmacht, verbiegen wir uns so, dass wir eben nicht mehr kenntlich sind. Das diese Fraktion sogar ablehnt, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Bildung und Kultur zu überweisen, das halte ich für politisches Harakiri.


(Beifall DIE LINKE)


Wie wollen Sie in den nächsten Jahren auch vor dem Hintergrund knapper Haushaltskassen überhaupt noch ein eigenes Profil einbringen, wenn Sie schon bei einem solch kleinen Gesetzentwurf, der im Moment nicht mehr als 300.000 bis 400.000 € für alle Bibliotheken des Freistaats kostet, einknicken. Ich denke, dass unser Anspruch, dieses Gesetz in den Ausschüssen, und zwar im Ausschuss für Wissenschaft, Bildung und Kultur und begleitend im Justizausschuss, zu beraten, ein völlig richtiger Anspruch ist. Wenn Sie es ernst meinen mit transparenter Politik, wenn Sie es ernst meinen mit der Wichtigkeit von Bildung und Kultur in diesem Freistaat, wenn Sie es ernst meinen mit einem Kulturleitbild, welches nicht ein Leitbild als Leichtbild oder Leidbild (als leidgeprüftes Bild) sein soll, dann rate ich Ihnen, sich noch zu ändern und unserem Überweisungsantrag wenigstens zuzustimmen. Damit wir manches, was in der Debatte gekommen ist, wenigstens im Ausschuss noch beraten können. Ansonsten sollten Sie sich schämen vor Ihrer eigenen fehlenden Courage.

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