Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Archivgesetzes 1/2

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1713


Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Archivgesetzes bietet mit der Etablierung eines Landesarchivs aus unserer Sicht die zunächst notwendigen Voraussetzungen für eine längst überfällige inhaltliche Anpassung des Archivgesetzes an die Erfordernisse des Informationszeitalters. Diese Erfordernisse wurden nicht erst aus dem schriftlichen Anhörungsverfahren zur geplanten Archivgesetznovelle sehr deutlich, es ist ja auch nicht wirklich überraschend, denn das Archivgesetz stammt aus den frühen 90er-Jahren und das dürfte, glaube ich, allen hier im Raum klar sein, dass sich im Ablauf von über 20 Jahren durchaus einiges verändert.


Der durchgehende Tenor der Fachleute spricht von der Digitalisierung im Archivbereich als einer der großen Herausforderungen. Allerdings müssen auch aus unserer Sicht zuvor wesentliche Punkte berücksichtigt werden. Deshalb haben wir uns auch entschieden, nicht im Schnellverfahren auch noch die inhaltliche Änderung zu absolvieren, sondern räumen ein, dass eine umfassende Novellierung des Thüringer Archivgesetzes gerade im Hinblick auf die derzeitigen Diskussionen zum Bundesarchivrecht und zur EU-Datenschutzverordnung Zeit braucht, um auch wirklich eine qualitative Grundlage zu haben. Darauf zielt auch unser Entschließungsantrag ab. Zusätzlich muss aus unserer Sicht den Ergebnissen und Erfordernissen von im Aufbau befindlichen Programmen wie dem Thüringischen elektronischen Magazin – kurz ThELMA – oder dem digitalen Magazin des Freistaats Thüringen Rechnung getragen werden, indem die dort offenbar werdenden Aspekte und Probleme bezüglich der Digitalisierung und Archivierung von Daten im Thüringer Archivgesetz verankert werden. Nicht zuletzt – und das habe ich schon erwähnt – wurde auf Bundesebene kürzlich ein Entwurf für ein neues Bundesarchivgesetz verabschiedet. Inhalt der Novellierung sind eben jene Aspekte, welche eine zentrale Rolle im vorliegenden Entschließungsantrag einnehmen und welche uns Anregungen für ein modernes, den Erfordernissen des Informationszeitalters angemessenes Archivgesetz sein können und auch müssen. Auch der Bund der Archivarinnen und Archivare, dem man die Fachkenntnis ja logischerweise auch nicht absprechen kann, weist seit geraumer Zeit, und zwar nicht erst seit der rot-rot-grünen Landesregierung, auf die im Entschließungsantrag befindlichen Punkte hin. Ich freue mich also auf die Debatte und werbe schon mal jetzt um Zustimmung. Danke.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



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