Entscheidungsstau in der Thüringer Landespolitik

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/1936 -


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ja, ich gestehe auch zu, dass ich im ersten Moment bei Wahrnahme der Aktuellen Stunde nicht wusste, wohin das Pferd laufen sollte und die Begründung hat nur einen Teil dieses getan, denn es steht nun mal nicht drin, Entscheidungsstau im Thüringer Landtag, sondern Entscheidungsstau in der Thüringer Landespolitik. Das war, wie gesagt, nicht ganz präzise formuliert. Meine allererste Überlegung war auch, Kollegin Hitzing, man könnte da in einen Vergleich verfallen, wer solchen Antrag stellt und eine Debatte hier führt über Verkürzung von Debatten, der ist ähnlich wie einer, der eine Nacht Demo macht und gegen Ruhestörung demonstriert. Das ist dasselbe Prinzip, an der Stelle gebe ich Ihnen recht, Frau Hitzing. Aber dennoch, ernsthaft, man muss auch über die Frage sprechen dürfen, was für ein Spannungsbogen hat sich in den letzten Wochen und Monaten im Thüringer Landtag aufgebaut. Ich gebe recht, wir haben demokratische Grundprinzipien. Die sind festgehalten und die hat jeder einzelne Abgeordnete, aber auch jede einzelne Fraktion in Anspruch zu nehmen und darf sie auch in Anspruch nehmen. Ich nenne nur beispielhaft an der Stelle das Initiativrecht, Gesetze einzubringen, Anträge zu stellen, Kontrollrechte, Anfragen, Informations- und Fragerecht oder bis hin eben auch Beschlussvorlagen zu machen oder Beschlüsse dann zu initiieren - wie gesagt, jedes einzelnen Abgeordneten, jeder einzelnen Fraktion. Demgegenüber steht unsere eigene Geschäftsordnung, was die Redezeit anbetrifft, was das Aufstellen und Abarbeiten der Tagesordnung betrifft, was die Ausschussarbeit angeht und was natürlich Anhörungen - wie gesagt, nur stichwortartig - mündlicher oder schriftlicher Art sind. Dieser Spannungsbogen zwischen unseren eigenen Rechten, die wir in Anspruch nehmen, und der Geschäftsordnung, also dem Moment, das wir uns selbst gegeben haben, um arbeiten zu können. Drittens kommt noch dazu, und das will ich ausdrücklich betonen, die selbstkritische Betrachtung unseres eigenen Anteils


(Beifall SPD)


bei dieser Form des Entscheidungsstaus. Da nehme ich alle ins Boot, einschließlich sogar der Landesregierung. Im Wissen aber dieses Spannungsbogens und der selbstkritischen Sicht werde ich mir natürlich auch die Bemerkung gegenüber dem ehemaligen Landtagsdirektor nicht ersparen. Die ist nicht hilfreich an der Stelle. Denn ich glaube schon, wenn wir dazu da sind, politische Meinungsbildungsprozesse in diesem Land mit zu fördern, zu begleiten und zu gestalten, dann haben wir auch die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, über unseren Tellerrand hinauszuschauen und bundespolitische Aspekte, die uns betreffen, die uns als Land und die auch die Kommunen betreffen, mit zu debattieren und hier zu thematisieren.


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will es kurz machen an dieser Stelle. Die aufgeworfene Problematik ist berechtigt. Wir müssen selbstkritisch in die Debatte gehen, das heißt aber auch, mit Blick auf die Geschäftsordnung entsprechende Vorschläge machen. Meine Fraktion wird auf der Grundlage unser aller verfassungsmäßigen Rechte diese Vorschläge in die Geschäftsordnungsdebatte einbringen. Dann hoffe ich, dass dieser für mich Abarbeitungsstau in Zukunft nicht mehr entsteht und wir zielgerichtet und zeitnah Politik betreiben können. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE)


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