Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2019

Ronald Hande

Zum Antrag des Thüringer Rechnungshofs - Drucksache 7/2141

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, einen wunderschönen guten Morgen! Ich berichte aus dem Haushalts- und Finanzausschuss.

Gemäß § 67 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags sind die Haushaltsrechnungen für das Haushaltsjahr für das 2019 – Drucksache 7/2131 –, der Antrag der Landesregierung – Drucksache 7/2132 –, der Jahresbericht 2021 mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2019 sowie die Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2021 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung zur Haushaltsrechnung 2019 vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden.

 

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag der Landesregierung zusammen mit den genannten Drucksachen in seiner 46. Sitzung am 1. April 2022, in seiner 47. Sitzung am 19. Mai 2022 und in seiner 48. Sitzung am 23. Juni 2022 beraten. Teil der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses sind Feststellungen und Forderungen des HuFA, die ich kurz anreißen möchte. Unter anderem geht es da im Kapitel A um die haushaltswirtschaftliche Lage im Land, um finanzwirtschaftliche Empfehlungen des Rechnungshofs und auch Investitionen und öffentliche Infrastruktur.

Im Abschnitt C gibt es Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung in den Einzelplänen, so zum Beispiel in den Einzelplänen 01 bis 10 bzw. 18 zum Personal im IT-Bereich. Hier weist der Rechnungshof zum Beispiel zu Recht auf mangelnde Besetzung von Stellen für IT-Fachleute hin und so ist es Teil der Beschlussempfehlung, dass wir den Bericht zum Anlass nehmen und die Landesregierung auffordern, entsprechend für eine Besetzung dieser Stellen zu sorgen.

 

Darüber hinaus hat der HuFA zum Einzelplan 02 entsprechend auch Anmerkungen zum unwirtschaftlichen Verhalten der Thüringer Landesvertretungen gemacht, zum Einzelplan 05 zu Maßnahmen der Integrationsförderung und auch zur medizinischen Versorgung von Gefangenen. Bei Letzterem wird bemängelt, dass in den Gefängnissen des Landes keine Ausstattung mit Ärzten vorhanden ist, sprich die vier vorhandenen Stellen unbesetzt sind. Hier bittet der HuFA die Landesregierung gemäß Beschlussempfehlung, dem für Haushalt und Finanzen sowie dem für den Justizvollzug zuständigen Ausschuss des Thüringer Landtags bis zum 31. Dezember 2022 über die Qualität der medizinischen Versorgung der Gefangenen zu berichten, sprich im besten Fall über den Vollzug der Verbesserung im Vollzug zu berichten.

 

Im Einzelplan 07 geht es dann weiter mit Anmerkungen zur Infrastrukturförderung zur Errichtung einer Multifunktionsarena. Der Rechnungshof hat hier schon länger erklärt, dass die touristische Nutzung der Arena nicht nachgewiesen werden könne und damit eine Rückforderung von EU-Milliarden droht. Die Landesregierung hält dem entgegen, dass der Nachweis durchaus zu erbringen sei. Deshalb empfiehlt der HuFA hier: Die Landesregierung wird seitens des HuFa dann gebeten, dem für Haushalt und Finanzen sowie dem für Tourismus zuständigen Ausschuss des Thüringer Landtags bis zum 31. Dezember dieses Jahres über die Einhaltung der Förderkriterien überwiegender touristischer Nutzung der Multifunktionsarena Erfurt zu berichten.

 

Im Einzelplan 08 betreffen die Bemerkungen die Förderung von Betreuungsvereinen sowie die Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung.

Im Einzelplan 10 geht es in den Anmerkungen um die Förderung von Schul- und Sporthallenbau, der Errichtung einer landeseigenen Gesellschaft zur Durchführung einer Internationalen Bauausstellung oder Ausgaben für die Leistungen der DEGES.

Schließlich dann noch zum Einzelplan 17: Hier geht es um Defizite in der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung oder im Einzelplan 18 um den Umbau und die Sanierung des Staatlichen Schulamts Westthüringen.

 

Natürlich gibt es auch positive Fälle, die dann im Abschnitt D als sogenannte Erfolgsmeldungen dargestellt wurden, die der Haushalts- und Finanzausschuss natürlich auch zur Kenntnis genommen hat.

 

Im Ergebnis ergeht dann seitens des Haushalts- und Finanzausschusses die Beschlussempfehlung: 1. Der Landtag erteilt der Landesregierung gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 114 der Thüringer Landeshaushaltsordnung Entlastung.

 

2. Der Landtag nimmt von der Unterrichtung durch den Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2021 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2019 in den entsprechenden Drucksachen Kenntnis.

3. Der Landtag stimmt der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellungen und Forderungen in Abschnitt II – das ist das, was ich gerade kurz vorgestellt hatte – zu. Die Landesregierung wird gebeten, dem Landtag über das hiernach Veranlasste zu den vorgegebenen Terminen zu berichten. Das heißt, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt die Entlastung der Landesregierung und des Rechnungshofs. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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