Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2017

Ronald Hande

Zum Antrag des Thüringer Rechnungshofs - Drucksache 6/6402

 

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, alle Jahre wieder meldet sich der Rechnungshof mit seinem Jahresbericht und ich darf an der Stelle auch ausdrücklich Herrn Präsidenten Dr. Dette begrüßen.

 

Wir erfahren an ausgewählten Beispielen, was aus Sicht des Rechnungshofs bei der Bewirtschaftung des Haushaltes des betreffenden Jahres falsch gelaufen ist. Auch an der Haushaltsführung der Landesregierung des Jahres 2017 gibt es Kritik, die wir nun zu bewerten haben und für deren Abstellung wir Forderungen an die aktuelle Regierung stellen.

 

Am Ende des Verfahrens steht die Entlastung der Landesregierung und es Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2017. Meine Damen und Herren, die Grundlage für unsere Entscheidung, der Landesregierung Entlastung zu erteilen, ist nicht nur der Jahresbericht des Rechnungshofes aus dem Jahr 2019 mit den Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung des Jahres 2017, sondern auch die dazu gehörige Stellungnahme der Landesregierung.

 

Auf die inhaltlichen Punkte möchte ich jetzt kurz eingehen. Vorher möchte ich aber noch ausdrücklich der CDU-Fraktion danken, die sich sehr sachlich und konstruktiv eingebracht hat. Einigen der Anregungen haben wir auch zugestimmt. Herr Kollege Emde schilderte ja gerade, wie das mit den manchmal gleich lautenden Vorlagen war. Weil der Text der CDU an der einen oder anderen Stelle einen kleinen Hauch besser war, haben wir das dann auch übernommen.

 

Gern hätten wir auch Anregungen der anderen demokratischen Oppositionsfraktionen geprüft und vielleicht auch sogar aufgenommen. Leider gab es aber keinerlei Anregungen von der FDP. Ich gehe deshalb davon aus, dass die FDP der Entlastung der Landesregierung zustimmt. Die andere Opposition, bei der ich das Adjektiv „demokratisch“ nicht vorangestellt habe, hatte – wie so oft – nichts Inhaltliches beizutragen. Einen Vorschlag für die Beschlussempfehlung gab es nicht.

 

Meine Damen und Herren, auf drei der im Rechnungshofbericht enthaltenen Sachverhalte möchte ich hier noch einmal besonders eingehen:

 

Erstens – ich zitiere aus der Bemerkung des Rechnungshofs –: „Nach wie vor leistet sich das Land zur Erfüllung vergleichbarer Aufgaben deutlich mehr Personal als übrigen Länder.“ Hier frage ich mich, ob es wirklich richtig ist, Vergleiche mittels Benchmarks zugrunde zu legen, die auf Anzahl der Bediensteten pro 1.000 Einwohner abstellen. Das Ergebnis dieser Betrachtung wäre nämlich, dass wir zu viele Polizisten hätten, zu viele Lehrer/-innen und Erzieher, zu viele Finanzbeamte und zu viele Richter/-innen und Vollzugsbeamte. Wenn man diese Stellen vom Stellenabbau ausnehmen würde, dann blieben nicht mehr genug Stellen im Land übrig, die man abbauen müsste, um dem Benchmark zu genügen.

 

Ich will damit sagen, dass die Ausrichtung der Personalpolitik an bloßen statistischen Benchmarks nicht zielführend ist. Mir wäre hier eine Ausrichtung an tatsächlichen Bedarfen viel lieber.

 

Ein zweiter Sachverhalt: Der Rechnungshof hat die Thüringer Industrie- und Handelskammer geprüft und sich – wie ich es drastisch und in Anführungszeichen mal formuliere – „erdreistet“ die Vergütung von Hauptgeschäftsführern der IHK als undurchsichtig zu bezeichnen

 

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das geht aber nicht!)

 

(Heiterkeit DIE LINKE)

 

und dann auch noch mit der Höhe der Ministergehälter zu vergleichen. Ein von der IHK beauftragter Anwalt schrieb dem Rechnungshof Folgendes. Ich darf wieder zitieren: Dieser Vergleich liegt extrem neben der Sache. Minister werden hauptsächlich infolge politischer Erwägungen berufen und auch wieder abberufen. Ein Sachkundenachweis ist nicht erforderlich. […] Bei IHK-Hauptgeschäftsführern überwiegen bei der Auswahl die […] akademische Ausbildung, Managementqualitäten, strategisches Denken, Sachkenntnis“. Außerdem seien die Gehälter in Thüringen vergleichsweise eher niedrig.

Sehr geehrte Ministerinnen und Minister, die IHK behauptet also, dass es bei Ihnen nicht auf akademische Ausbildung und Managementqualitäten ankommt und auch nicht auf strategisches Denken und schon gar nicht auf Sachkenntnis. Und deshalb bekommen Sie weniger Geld als ein IHK-Hauptgeschäftsführer.

 

(Beifall AfD)

 

An dieser Stelle danke ich dem Rechnungshof ausdrücklich dafür, dass er die aus meiner Sicht sehr arrogante Auffassung der IHK im Bericht zitiert und damit öffentlich gemacht hat.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Der IHK und insbesondere dem beauftragten Anwalt möchte ich an der Stelle sagen: Ihre Gehälter sind undurchsichtig und unangemessen. Sie sollten sich dafür schämen, diese auf Kosten der Thüringer Firmen zu finanzieren, die sich in der Zwangsmitgliedschaft nicht einmal wirklich dagegen wehren können.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Drittens, noch etwas zum Thema der kreativen Haushaltsführung. Das Klinikum der Stadt Gera wurde im Oktober 2003 von der Stiftung Rehabilitation Heidelberg, SRH, übernommen. Für die Generalsanierung des Krankenhauses wurden von der Landesregierung im Landeshaushalt 2006 und 2007 100 Millionen Euro eingestellt. Das damalige Kabinett hat dann im Haushalt 2008/2009 entschieden, dass die Gelder erst später ausgezahlt werden, um eine Neuverschuldung zu vermeiden. Die Zahlung der Jahrestranchen von jeweils 20 Millionen Euro wurde auf die Jahre 2010 bis 2014 verschoben. So hat das Klinikum dann, weil die Baumaßnahmen ja schon begonnen hatten, Schulden aufgenommen, die zusätzlich vom Land erstattet wurden. Der Rechnungshof kreidet der Landesregierung die Zinsen in Höhe von 10 Millionen Euro als vermeidbare Mehrausgaben an. Ich muss und möchte an der Stelle natürlich noch dazu sagen, dass der Rechnungshof hier eine länger zurückliegende Maßnahme in den Bericht aufgenommen hat. Der Ministerpräsident damals hieß Dieter Althaus und die Finanzministerin Birgit Diezel.

 

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Hört, hört!)

 

Ich will jetzt ausdrücklich nicht behaupten, dass der Rechnungshof die alten Sachverhalte nur deshalb rausgeholt hätte, weil er unter der aktuellen rot-rot-grünen Regierung nicht ausreichend Kritikpunkte gefunden hat. Denn allgemein gilt natürlich: Die Bemerkungen des Rechnungshofs waren und sind immer hilfreich, um die Haushalts- und Wirtschaftsführung weiter zu verbessern, egal aus welcher Zeit.

 

Meine Damen und Herren, ich bedanke mich beim Rechnungshof, ich bedanke mich auch bei der Landesregierung und allen Beteiligten und beantrage, der Landesregierung für das Jahr 2017 gemäß der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Entlastung zu erteilen. Des Weiteren erlauben Sie mir, die Entlastung des Rechnungshofs für das Jahr 2017 anzusprechen. Sie ist aus unserer Sicht unproblematisch. Dies liegt wohl vor allem daran, dass es sich um einen sehr kleinen Verwaltungshaushalt handelt und solche Probleme, wie eben von mir aufgezählt, von Natur aus gar nicht auftreten können. Aber dennoch haben wir natürlich versucht, auch hier Fehler und Ungereimtheiten zu finden. Da wir dabei keinen Erfolg hatten, empfehle ich auch hier die Zustimmung zur Entlastung des Rechnungshofs für das Jahr 2017. Ich bedanke mich für ihre Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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