Einwilligung des Thüringer Landtags in die Veräußerung landeseigener Liegenschaften gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung

Torsten Wolf

Zum Antrag der Landesregierung - Drucksache 7/9079

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich erspare mir, noch mal den längeren Titel vorzulesen, Sie haben es gerade getan. Ich berichte aus dem Haushalts- und Finanzausschuss.

 

Mit Schreiben des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei vom 21. November 2023 wurde dem Landtag die vom Finanzministerium übergebene Vorlage zur Veräußerung der landeseigenen Liegenschaften in Erfurt – Sie hatten es benannt –, Parkstraße 3 mit der Bitte übersandt, die Einwilligung des Landtags gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Thüringer Haushaltsgesetz 2023 herbeizuführen. Es wurde im Weiteren darum gebeten, die Vorlage in die Tagesordnung der Plenarsitzung vom heutigen Tag aufzunehmen und wegen der Eilbedürftigkeit gemäß § 52 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtags vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen.

 

Die Präsidentin des Landtags hat daraufhin gemäß § 52 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags die Vorlage bereits vor der ersten Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen, weshalb wir im HuFA in der 78. Sitzung am 1. Dezember in öffentlicher Sitzung beraten haben. Wir haben in dieser Sitzung noch einige Fragen klären können und konnten somit eine Beschlussempfehlung fassen, die da lautet: „Die Einwilligung des Landtags gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 der Thüringer Landeshaushaltsordnung in die Veräußerung der landeseigenen Liegenschaften in Erfurt, Parkstraße 3 wird erteilt.“ Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE)

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