Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf

Ralf Plötner

Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3730

 

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Anwesende, gerne mache ich die Berichterstattung über die Expertenkommission zum Abgeordnetenrecht. Der hier in Drucksache 7/3730 – Neufassung – zur zweiten Beratung vorliegender Antrag der Fraktionen Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf“ ist am 1. Juni 2022 in den Geschäftsgang des Landtags eingebracht und in der 84. Plenarsitzung am 10. Juni 2022 in erster Lesung beraten worden. Das Landtagsplenum hat mit Mehrheit die Überweisung an den beantragten Fachausschuss beschlossen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Antrag dann in seiner 38. Sitzung am 8. Juli 2022 beraten. Die CDU-Fraktion hatte mit Datum vom 5. Juli 2022 in der Vorlage 7/3999 einen Änderungsantrag vorgelegt. In der Folge gab es ausgiebige inhaltliche Verhandlungen zwischen den Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis90/Die Grünen einerseits und der Fraktion der CDU andererseits, um so einen gemeinsamen inhaltlichen Kompromiss zu finden für die Verabschiedung einer Beschlussempfehlung für den Antrag der Koalitionsfraktionen durch eine Mehrheit des Fachausschusses. Mit Datum vom 3. November 2022 brachte die CDU-Fraktion in Vorlage 7/4434 – Neufassung – einen weiteren Änderungsantrag in die Ausschussberatung ein.

 

Dieser Antrag wurde in der 41. Sitzung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 4. November 2022 sehr ausführlich beraten und ersetzte den vorherigen Änderungsantrag aus dem Juli. In dem Änderungsantrag vom 3. November ist der Prüf- und Arbeitsauftrag der Kommission eindeutig auch an mögliche Reformperspektiven gebunden, mit Ausnahme des Punktes für Karenzzeiten für Abgeordnete. Hinsichtlich der sachlichen Kriterien für die Besetzung der Kommission findet gegenüber dem Änderungsantrag vom Juli eine Konkretisierung statt, wobei diese die Kategorie der lobbykritischen Organisationen ausspart. Hinsichtlich des konkreten Verfahrens der Besetzung der Expertenkommission sieht der neue Änderungsantrag nun die Anbindung des Benennungsverfahrens durch die Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen nach dem Rangmaßzahlverfahren entsprechend ihres Stärkeverhältnisses untereinander vor. Und der Bericht der Kommission wird dem Landtag zugeleitet. Dieser neue Änderungsantrag wurde von den Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis90/Die Grünen in der Ausschussdiskussion als unterstützungsfähig bewertet und mehrheitlich vom Ausschuss in seiner Sitzung am 4. November angenommen. Dieser Änderungsantrag fand danach auch die Aufnahme in die Beschlussempfehlung zum Antrag in der Drucksache 7/3730 – Neufassung –. Diese Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz liegt Ihnen nun hier in der Drucksache 7/6637 zur zweiten Beratung und zur Abstimmung vor und ich wünsche eine gute Beratung und danke für die Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE)

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