Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf

André Blechschmidt

Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3730

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will eigentlich nur kurz Reflektionen auf die bisherigen Beiträge vornehmen – zwei Gedanken, wie gesagt zwei Reflektionen.

Kollege Montag ist jetzt nicht im Saal, aber er wird es sicherlich zur Kenntnis nehmen. Ich glaube, da täuscht ihn so ein bisschen der Eindruck. Der erste Antrag hatte doch im Blick, keine größere Anzahl an Mitgliedern zu haben. Ich habe in Erinnerung, wir sind immer von acht ausgegangen, maximal, und dann kam der erste Vorschlag der CDU, die dann gesagt haben, wir gehen mal auf zwölf. Um das praktikabel zu machen, haben wir dann im Kompromiss gesagt, es sind dreizehn. Also nicht, dass das jetzt begrenzt. Es ist begrenzt, aber der Gedanke war vorher vielleicht doch noch ein bisschen kleiner.

 

Was die Zeitabläufe angeht: Also ich teile nicht den Pessimismus, den der Kollege Sesselmann hier an den Tag gelegt hat. Es ist die Frage der Herangehensweise. Wir müssen uns nun endlich dieser Problematik des Abgeordnetenrechts stellen. Wir werden kein Ergebnis einer Gesetzlichkeit mehr in dieser Legislaturperiode erreichen. Das werden wir nicht. Das wird der Umfang der Diskussion und der damit verbundenen Inhalte gar nicht möglich machen.

 

Damit diese Kommission, die wir einsetzen, überhaupt eine Chance hat, zu Ergebnissen zu kommen … Wir sind jetzt im November 2022. Das wird verabschiedet, die Kommission muss eingesetzt werden. Wir müssen uns über die entsprechenden Experten verständigen. Ich will mal vage voraussagen: Vor Februar wird diese Kommission nicht anfangen zu arbeiten. Wir wollen womöglich – was das alte Datum gewesen ist – am 31.12.2023 ein Ergebnis haben. Das heißt, der Abschlussbericht wird vielleicht im November geschrieben. Das sind – sage und schreibe – dann acht Monate. Bei dieser grundlegenden Thematik glaube ich nicht, dass das realistisch ist. Deshalb ist diese Verlängerung auf den 30.06.2024 vorgenommen worden.

 

In der Sache der Ausgestaltung des Abgeordnetenrechts und dessen Umgang stehen wir als Mandatsträger und die Parlamente nach unserer Ansicht in besonderer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürger, weil es um Entscheidungsbefugnisse in eigener Sache geht, die wir machen. Auf den Punkt würde ich gern noch einmal konkret hinweisen. Hier sind wir Linken – und die Koalition im Besonderen dann auch – gerade für Transparenz und Öffentlichkeit, die wir herstellen wollen.

 

Deshalb finden wir besonders den Punkt VI, was die Frage der Ergebnisse und der Zuleitung an das Parlament geht, absolut wichtig und richtig. Die Verlängerung, das Datum hatte ich schon gesagt, wo wir den Sinn und den Zweck drin sehen. Aber ich will auch damit ausdrücklich verbinden, dass nicht der Eindruck entsteht, der Landtag würde sich bei diesem Thema seiner Verantwortung entziehen, ein bisschen rummogeln. Es ist jetzt ein klein wenig unterstellt. Im Gegenteil – die Fristverlängerung soll dazu dienen, dass eine umfassende, fundierte Aufarbeitung der Themenstellung und – wir haben es vorhin gehört – auch der Vergleichbarkeit mit anderen Landtagen möglich gemacht wird.

Mit diesem Gedanken verbinde ich persönlich den Wunsch, die kommende Legislaturperiode wird sich den Ergebnissen zuwenden und wird eine Reform des Abgeordnetenrechts vornehmen. Sollte das nicht eintreten, dann können Sie mich kritisieren. Es ist protokolliert. Aber ich bin der Hoffnung und habe den Wunsch, dass das eintritt.

 

Meine Damen und Herren, ich werbe ausdrücklich auch um Zustimmung zum Antrag der Linken, der SPD, und der Grünen mit den Änderungen aus der – die Bemerkung sei mir gestattet – intensiven Kompromissbildung der CDU-Vorschläge. Es ist ein Fundament, auf dem man die Kommission installieren kann. Ich glaube schon, es werden Ergebnisse zustande kommen, die wir in der nächsten Legislaturperiode anwenden können. Vielen Dank.

 

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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