Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf 1/2

André Blechschmidt

Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3730

 

Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, Kern des Antrags soll die Gleichstellung der Abgeordneten mit anderen Bürgerinnen und Bürgern in Thüringen sein mit Blick auf Steuerrecht, aber auch mit Blick auf soziale Absicherung, vor allem der Altersvorsorge. Kurz gesagt: Überlegung, Diskussion, gegebenenfalls Veränderung der „Vollalimentierung aus der Staatskasse“. Die inhaltlichen Eckpunkte der Reform finden sich in Punkt II des Antrags wieder.

 

Im Sommer 2021 hatten die rot-rot-grünen Fraktionen schon einen entsprechenden Reformantrag in den Landtag eingebracht, der nun der vorliegenden Neufassung inhaltlich weitgehend entspricht.

 

Meine Damen und Herren, nun hat eine Reihe von Bundesländern schon solche Reformschritte, wie sie jetzt angedacht sind, vollzogen, wie im Antrag verlangt, in unterschiedlichsten Varianten vorgenommen und – wie gesagt – verabschiedet. Es lohnt sich mit Sicherheit, dass Thüringen diese Erfahrungen, Überlegungen der Reformdiskussion anderer Länder mit einbezieht, die Erfahrungen aus anderen Ländern wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, das erste – so möchte ich es bezeichnen – Reformland in dieser Hinsicht, Brandenburg oder Schleswig Holstein, entsprechende Vorarbeiten, die zeitlich schon eine Weile her sind, aber dennoch immer noch aktuell. Hier kann und muss man aber auch in Wahlperioden denken. Und es ist sinnvoll, die Thematik von Fachleuten aufarbeiten zu lassen, darauf geht der Punkt III des Antrags ein, um aus diesem Material dann einen guten und glaubwürdigen Gesetzentwurf zu entwickeln. Hier verweise ich auf Schleswig Holstein, die diesen Weg gegangen sind.

 

Aber die bisherige Reformdiskussion zeigt auch, dass Bürgerinnen und Bürger sowie gesellschaftspolitische Akteure in diesen Reformdiskussionsprozess einbezogen bzw. mitgenommen werden müssen, am besten mit guten Diskussionsangeboten. Das ist in Punkt V des Antrags zu finden. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern: Die Reform in Schleswig Holstein hat am Anfang leider einen herben Dämpfer erlitten, weil in der Öffentlichkeit wegen schlechter öffentlicher Kommunikation Missverständnisse oder negative Eindrücke zum Reformvorhaben entstanden waren. Das sollten wir zwingend vermeiden. Vor diesem Hintergrund überrascht es sicherlich nicht, dass der vorliegende Antrag zur Reform des Abgeordnetenrechts mit der Arbeit einer Expertenkommission in die Reformarbeit am Thüringer Abgeordnetenrecht starten will. Ebenso wenig überrascht es dann, dass die Kommission die Reformerfahrungen der anderen Bundesländer berücksichtigen will, so wie ich es angesprochen habe.

 

Einen engen Informationsaustausch der Kommission mit dem Landtag stellt der Punkt IV des Antrags fest und sichert der Kommission auch Eigenständigkeit für die Organisation ihrer Arbeitsabläufe im Erarbeitungsprozess. Am Anfang einer neuen Wahlperiode sollten dann die Arbeitsergebnisse der Kommission dem neuen Landtag mit einem weiteren gesetzgeberischen Reformprozess zur Verfügung stehen.

 

Das Expertengremium soll laut Antrag ehrenamtlich bzw. nur gegen Ausgleich von Aufwendungen wie zum Beispiel Reisekosten arbeiten. Ein Fall der explodierenden Honorarkosten für Reformkommissionen wie es in Baden-Württemberg gang und gäbe war, wird es in Thüringen nicht geben. Auch in Baden-Württemberg war die Gefahr schnell erkannt worden und der Landtag steuerte um.

 

Meine Damen und Herren, ich lege Ihnen diesen Gesetzentwurf zur Diskussion vor. Danke.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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