Einsatz von Lausch- und Spähsoftware durch staatliche Stellen (z.B. 'Bundestrojaner') auch in Thüringen? 2/2

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion FDP - Drucksache 5/3390 -


Ich glaube, wir machen das einfach gerecht. Ich wollte auch nur kurz etwas sagen. Zum einen: Herr Innenminister, ich habe nicht gesagt, die Software als solche, sondern insbesondere der Einsatz. Und es gibt ja einen klaren Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, auf welchen Sie auch verwiesen haben. Darin wird ja u.a. auch ganz klar geurteilt, wann und wie diese Software zum Einsatz kommen kann. Ich habe vorhin ausgeführt, dass die Art und Weise, wie sie zurzeit, wie es zumindest aus Bayern bekannt ist, zumindest nicht verfassungsgerecht eingesetzt wird.

Als Zweites: Sie haben erneut gesagt, was uns zumindest irritiert, nämlich dass die Software in Thüringen nicht eingesetzt wird. Wir würden aber gern wissen, ob sie in Thüringen grundsätzlich erst einmal verfügbar ist, ob dafür Kosten angefallen sind und ob damit theoretisch die Möglichkeit dieses Einsatzes besteht. Meines Erachtens ist das Internet keine Plattform für Terrorismus. Dann ist genauso theoretisch ein Stammtisch eine Plattform für Terrorismus, weil in der Theorie alles möglich ist. Es gibt natürlich im Internet wie auch überall anders die Möglichkeiten, das zu tun. Aber das Internet ist per se keine terroristische Plattform.


Und zuletzt: Wir zumindest fordern einen ganzheitlichen, einen gänzlichen Verzicht auf die sogenannte TKÜ, auf Online-Überwachung, aber auch auf die Vorratsdatenspeicherung. Wir fordern darüber hinaus noch etwas anderes, nämlich die Überwachung und die Kontrolle der Überwacher bzw. Kontrolleure.


(Beifall DIE LINKE)


Denn diese scheinen sich nicht an Gesetze zu halten und da scheint es keine geeignete Kontrollfunktion zu geben. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)


Dateien