Einmalige personenbezogene Rundfunkmedienabgabe durchsetzen - Betriebsstättenabgabe verhindern

Zum Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/1507 -


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Gute vorweg, ich gebe dem Kollegen Barth ausdrücklich recht und das haben wir auch schon seit Jahren immer hier von diesem Pult aus moniert: Es ist wichtig, dass man auch im Rahmen des Föderalismus die Debatte um Rundfunkstaatsverträge inhaltlich führen muss und auch führen darf und natürlich im Vorfeld, damit man entsprechend Einfluss noch ausüben kann. Das sehen wir genauso. Das, wie gesagt, ich wiederhole mich, haben wir bei jedem der letzten Staatsverträge immer wieder angemahnt. Das ist aber bedauerlicherweise die einzige gute Nachricht bei diesem Antrag. Denn vorweg zwei Kleinigkeiten, die mir dann doch aufgestoßen sind: Nun ist das heute auch schon einmal gefallen mit oppositions.de. Jeder, der irgendwo im Landtag in Opposition ist, macht Anträge, die ein anderer, der plötzlich in Regierung ist, nicht mehr tut oder dann dort kritisiert und umgekehrt. Die Frage ist natürlich auch wirklich zu stellen - das kann ich zumindest seitens der LINKEN sagen -, Sie sind immerhin, die FDP, in sieben Landtagen in der Regierung. Nun frage ich mich, wieso Sie dann nicht dort den entsprechenden Einfluss ausgeübt haben, schon im Vorfeld ausgeübt haben, um hier die von Ihnen beschriebenen Veränderungen vornehmen zu lassen. Das ist dann doch ein wenig zu kurz gegriffen. Ich glaube, da hätten Sie ein wenig Nachholbedarf.


Das Zweite - das hat der Kollege Meyer schon signalisiert und da stehe ich inhaltlich bei ihm -: Sie können nicht einerseits deutlich machen, wir wollen eine personenbezogene Gebühr haben. Wir wollen es andererseits aufkommensneutral haben. Wir wollen die Betriebsstätten herausgenommen haben. Sie müssten aber dennoch wissen, es ist ein Paket, was auch finanziell ausgewogen ist. Wenn ich irgendwo das Paket aufschnüre und irgendeine Stelle sozusagen bevorteile, dann fällt dieses Paket auseinander. Dann wird es mit der Gesamtfinanzierung und der von Ihnen auch selbst zitierten Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks doch bedenklich.


Ich will auch eingehen auf - das habe ich im Vorfeld fast geahnt - diese Erhebung im Bundestag, die angeführt worden ist, die Pro-Kopf-Abgabe zwischen 10 und 12 €. Das hat der Bundestag nun wirklich - der Wissenschaftliche Dienst - erarbeitet. Aber was nicht gesagt worden ist, es müssten alle über 18-Jährige dort beteiligt sein - das ist gesagt worden -,


(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Die ein eigenes Einkommen haben.)


die ein eigenes Einkommen haben und unter - und da werden sogar die mit berücksichtigt - dem steuerlichen Existenzminimum liegen, unter 600 €, auch die. Auch die werden berücksichtigt, Ehepaare den doppelten Betrag oder bei erwachsenen Kindern im Haushalt sogar Dreifach- oder Mehrfachbetrag. Das alles geschieht dann. Da muss ich Ihnen eindeutig sagen als LINKER, das finden wir sozial überhaupt nicht mehr vertretbar. Demzufolge lehnen wir das ab.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Die Frage Rundfunkstaatsvertrag: Ich will jetzt - weil die Diskussion sicher noch einmal kommen wird - nur eckpunktartig die von uns in dem Zusammenhang vertretenen Positionen hier noch einmal kundtun. Das ist erstens - da bin ich jetzt schon dabei - die Frage der sozial gerechten Beitragsfestsetzung oder möglicherweise Beitragsbefreiung. Da wäre auch wieder nur ein Rechenbeispiel: Wenn man mal davon ausgeht von den rund 18 € monatlich, die gezahlt werden, dann ist eben bei einem Einkommen von 700 € die Belastung für Rundfunkgebühren 2,5 Prozent, bei einem Einkommen von 2.000 € nur 0,9 Prozent. Beide machen dasselbe, sehen dasselbe Fernsehen, hören dasselbe Radio. Das halten wir nicht für gerechtfertigt. Auch da sind wir immer dafür eingetreten, dass entsprechende andere, sozial gerechtere Rundfunkbeiträge erhoben werden.

Weiterhin wichtig für uns sind in dem Zusammenhang die Befreiungstatbestände. Hier begrüßen wir ausdrücklich die Entwicklung in der Ministerpräsidentenkonferenz, dass jetzt die Frage der Befreiung von Taubblinden durchgesetzt worden ist, dass sie also überhaupt keine Beiträge bezahlen. Kritisch sehen wir natürlich, warum gerade Taube oder Blinde eben doch Beitrag zahlen müssen. Sie sind beeinträchtigt, sie haben genügend Beeinträchtigungen in diesem Land und mit ihrem gesellschaftlichen Leben. Dort hätten wir gern auch gesehen, dass die Befreiungstatbestände weiterhin aufrechterhalten werden. Das sehen wir als Manko an im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Rundfunkstaatsvertrags.


Letzte Bemerkung meinerseits: Ich will es ausdrücklich betonen, auch die LINKEN haben keine einheitliche Position, was die Frage geräte- oder geräteunabhängige Gebührenerhöhung anbetrifft. Es gibt durchaus unterschiedliche Positionen. Aber für meine Fraktion und in diesem Fall für das schöne Land Thüringen möchte ich sagen, wir tragen die geräteunabhängige Gebühr ausdrücklich mit, weil wir schon glauben, dass zumindest mit Frage Bürokratie und Einschränkung von Datensammlungsflut, was über die GEZ geschieht, hier ein weiterer Fortschritt erreicht wird. Die technische Entwicklung zeigt es uns auf. Es ist heute keine gerätebezogene Abgabe mehr möglich. Ob ich das Handy oder das Radio nehme - ein Kollege, ein ehemaliger medienpolitischer Sprecher in Sachsen, hat immer vom sprechenden Kühlschrank gesprochen -, es ist ja mittlerweile heute fast alles möglich und demzufolge glauben wir, dass dieser Schritt in Richtung einer geräteunabhängigen Gebühr der richtige Schritt ist. Wir werden im Rahmen der Diskussion zum Staatsvertrag in Kürze - ich gehe mal davon aus, er ist ja unterwegs - hier noch einmal ganz konkret die Debatte führen. Was diesen Antrag der FDP angeht, den lehnen wir in Punkt 1 und in Punkt 2 ab. Danke.


(Beifall CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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