Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4650

 

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich zum Eigentlichen komme, eine kleine Vorbemerkung. Alleine die Aussagen von Herrn Scherer, die er eben hier getroffen hat, machen deutlich, dass so ein Gesetz schlicht und ergreifend notwendig ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich werde Ihnen auch ein bisschen auf die Sprünge helfen, denn mir fallen da schon Beispiele ein, auch in Thüringen, wo ein direkter Übergang durchaus vorhanden war und der auch, na ja, sehr prominent war.


Aber zum eigentlichen Sachverhalt, meine sehr geehrten Damen und Herren, in aller Sachlichkeit: Die Staatssekretärin hat es schon gesagt, die Landesregierung legt dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Ministergesetzes vor. Mit diesem Gesetzentwurf wird aus unserer Sicht heraus ein wirksames Instrument geschaffen, um die Übernahme von lukrativen Lobbyjobs nach Ende eines Ministeramts zu verhindern. Und hier komme ich schon dazu, Herrn Scherer ein bisschen auf die Sprünge zu helfen. Einen solchen Fall wie des ehemaligen Ministerpräsidenten Althaus – und ich glaube, wir können uns alle daran noch erinnern – mit dem fast unmittelbaren Übergang von den Opel-Verhandlungen in eine Tätigkeit in der Geschäftsleitung eines mit Opel und diesen Verhandlungen zutiefst verbandelten Zulieferers aus der Autobranche kann dieses neue Instrument der Untersagung von Anschlusstätigkeit nach Ausscheiden aus dem Amt aus unserer Sicht heraus ganz klar verhindern, meine sehr geehrten Damen und Herren.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Solche Fälle wie Althaus in Thüringen – oder ich kann Ihnen noch aus der Bundesebene die Fälle Wissmann und von Klaeden nennen – soll es nach dem Willen von Rot-Rot-Grün zukünftig nicht mehr geben. Deshalb hatten sich Linke, SPD und Grüne schon im Rahmen der Koalitionsvereinbarungen auf eine Reform des Ministergesetzes verständigt. Nun legt die Landesregierung für dieses Thema, dass zu den ureigensten der Regierungsebene gehört, wirksame Regelungen vor – und wir sind dankbar dafür, dass die Landesregierung einen Entwurf vorgelegt hat. Solche für das Ansehen und Glaubwürdigkeit von Politik und Demokratie schädlichen Interessenverquickungen zwischen Amt bzw. nachwirkendem Amtsbonus und lukrativen Tätigkeiten in Firmen mit dem Hintergedanken der Firmen, Amtswissen und Amtsbeziehungen der ausgeschiedenen Amtsträger vorteilhaft zu nutzen, gehören in die allseits kritisierte und bei vielen Bürgerinnen und Bürgern eigentlich auch verhasste Selbstbedienungsschublade von Politikerinnen und Politikern, meine Damen und Herren. Hier muss und sollte etwas entgegengesetzt werden. Nicht umsonst fordern Lobbyorganisationen diese Frage schon seit Langem – und nicht nur im Bund, sondern auch in Europa.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Dieser Ausnutzung öffentlicher Ämter im weitesten Sinne wird zukünftig bei einer Verabschiedung dieser Gesetzesänderung ein Riegel vorgeschoben. Die Landesregierung hat das Recht – und bei nachgewiesenen Interessenkonflikten auch die Pflicht, solche problematischen Tätigkeiten für die Zeit von bis zu 18 Monaten nach Ausscheiden aus dem Amt zu verbieten. Diese Zeitspanne ist dann – ich will es mal so bezeichnen – eine Abkühlzeit bzw. eine Abstinenzzeit, die auch – und ich habe es schon einmal gesagt – von lobbykritischen Organisationen mehr als einmal eingefordert wurde und eingefordert wird.


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Schon zu Zeiten der CDU-Regierung setzte sich die Linke-Fraktion mit parlamentarischen Initiativen dafür ein, dass es zukünftig nach Ende der Ministerzeit für ausscheidende Inhaber von Ministerämtern keine unmittelbar nachfolgenden lukrativen Übergänge in die Wirtschaft geben sollte. Das heißt: Keine Lobbyjobs unter Ausnutzung des Amtsbonus.

Doch die CDU – und ich merke das auch hier an der Rede von Herrn Scherer schon wieder – sperrte sich – und ich vermute, wird sich sperren wie in den letzten Legislaturperioden auch – vehement gegen das Thema und notwendige gesetzliche Veränderungen darin.


(Zwischenruf Abg. Scherer, CDU: Falsch, wir sperren uns gar nicht!)


Im Gegenteil – es gab hier in Thüringen den Fall Althaus und auch noch ein paar weniger prominente – auch darüber können wir sehr gern reden – Wechsel aus der Ministerialverwaltung in die Wirtschaft. Solche Turbowechsel schüren bei den Bürgerinnen und Bürgern den nicht mal so verkehrten Eindruck, dass es andersherum auch einen großen Einfluss der Wirtschaft auf Entscheidungen der Regierung gibt. Nicht umsonst nennen lobbykritische Organisationen dieses Phänomen auch Drehtür-Effekt. Und ich kann Ihnen versichern, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die Koalitionsfraktionen werden sich dieser Frage von Lobbyismus in Zukunft hier im Plenum auch noch weiter zuwenden und Ihnen noch weitere Vorschläge unterbreiten.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wenn die Leute das Vertrauen in die sachliche Unabhängigkeit der Politik verlieren, dann schadet das auch der Demokratie als solches und es schadet auch dem Parlament als Teil dieser Demokratie. Selbst wenn diese Art des Wechsels meist die Regierungsebene betrifft.


Für die Linke-Fraktion ist die Gesetzesänderung ein wichtiger Schritt in Sachen Schutzmechanismen gegen intransparentes Lobby-Unwesen – sage ich hier –, ein Schritt hin zu mehr Transparenz und klar erkennbarer Trennung. Das im Gesetz gewählte Modell hat mit Blick auf das Ziel „Lobbyverbandelungsschutz“ auf jeden Fall praktisches und konzeptionelles Entwicklungspotenzial. Wenn man es nach strengem Maßstab sieht, ist das im Gesetzentwurf gewählte Modell keine feste gesetzliche Karenzzeit im klassischen Sinne. Aber dieses Instrument der Untersagung von lobbyproblematischen Tätigkeiten führt bei konsequenter Anwendung in der Praxis zu genau den gleichen Wirkungen wie eine klassische Karenzzeit.


Dass die Wirkungen einer Karenzzeit eintreten, liegt in der Verantwortung der Landesregierung. Die rot-rot-grüne Landesregierung wird diese sicherlich auch wahrnehmen. Sollte es in Zukunft zu einem Regierungswechsel kommen – ein in der Demokratie durchaus legitimer Vorgang –, wäre es dann Aufgabe einer anderen Landesregierung, zu zeigen, wie sie es mit der Bekämpfung des Lobby-Unwesens hält. Ich hoffe, dass dann alle verstanden haben, dass eine solche Regelung sinnvoll und auch notwendig ist. Hinsichtlich der Zeitdauer – und auch hier wurde schon darüber gesprochen – der Untersagung sind 18 Monate derzeitig sicherlich aus meiner Sicht nur das Mindestmaß. Hier gibt es auch andere Modelle, die schon durchgesetzt worden sind. Aber immerhin steigt die rot-rot-grüne Landesregierung mit diesem Mindestmaß ein, während die CDU-Landesregierungen hier in Thüringen all die anderen Jahre zu dem Thema nichts in Richtung Modernisierung getan haben.


Der Gesetzentwurf ist sicher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wichtig wird auch sein, welche praktischen Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes gesammelt werden können, und dann können wir uns auch noch mal darüber verständigen, Herr Scherer, ist es notwendig oder ist es nicht notwendig. Also praktische Erfahrungen zu sammeln, ist sicherlich immer gut, auch in Ausführung von Gesetzen.

Gut möglich, dass man dann aber auch nicht über ein Abschaffen, sondern über eine Ausweitung dieser Abstinenzzeit reden kann. Auch das halte ich nicht für ausgeschlossen. Diese Möglichkeit zur Weiterentwicklung des Instruments und der Vorschriften sollten mittel- und langfristig umfassend genutzt werden. Ich glaube – und da gebe ich Ihnen recht, Herr Scherer –, wenn es denn tatsächlich darum gehen sollte, dass man sich das ganz genau angucken sollte und dass man nach einer gewissen Zeit auch zu einer Evaluierung dieses dann möglicherweise beschlossenen Gesetzes kommen sollte. In dieser Evaluierung könnten bzw. sollten dann auch Erfahrungen einbezogen werden, die außerhalb Thüringens mit diesen und vergleichbaren Instrumenten und Regelungen gemacht werden und schon gemacht worden sind. Zu berücksichtigen ist aus meiner Sicht auch, die Fachdiskussion um die Ausgestaltung von Karenzzeiten in Deutschland ist nicht abgeschlossen, ist derzeit in vollem Gange und entwickelt sich auch immer noch weiter.

Es ist natürlich auch eine Binsenweisheit, dass die vorliegenden Regelungen kein revolutionäres Ereignis sind, aber es sind Regelungen, die im Sinne der oben skizzierten gesellschaftlichen Problemdiskussionen doch einen deutlich praktischen Fortschritt darstellen, gerade auch bezogen auf uns hier in Thüringen.


Außerdem ist beim Gesetzemachen der Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung zu beachten, das heißt vor allem, übergeordnetes Verfassungsrecht darf nicht über den Haufen gefahren werden, und das wird mit diesem Gesetzentwurf nun wahrlich nicht gemacht. Mit Blick auf diesen wichtigen Gesichtspunkt gilt für den vorliegenden Gesetzentwurf: Es ist damit eine Lösung gefunden, die auf alle Fälle das Grundrecht auf Berufsausübungsfreiheit für Betroffene nach Ausscheiden aus dem Ministeramt schützt. Es handelt sich nicht um eine strikte gesetzliche Untersagung. Jeder Einzelfall wird für sich geprüft. Etwaige Kritiker des Gesetzentwurfs von jedweder Seite müssten rechtlich gesehen völlig beruhigt sein. Dass das ganze lobbykritische Modell vonseiten der CDU nicht gewollt ist, ist dann sicherlich ein politisches Problem und aus meiner Sicht zumindest kein rechtliches.


Ich möchte mich an der Stelle dem Kollegen Scherer anschließen und beantrage ebenfalls die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wir werden sehen, Herr Scherer, inwieweit es eine spannende Diskussion wird, inwieweit es eine ausgeweitete Diskussion wird oder ob es möglich ist, mit einer großen Mehrheit zu so einem Gesetz zu kommen, das Thüringen vor solchen Lobbyfragen schützt. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien