Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Ralf Plötner

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9380

 

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Anwesende, es sind wieder mal einige Dinge gesagt worden, die ich, glaube ich, noch mal richtigstellen muss. Es wurden Investitionsdefizite angesprochen, die die Thüringer Krankenhauslandschaft hat. Ja, durchaus, davon muss man sprechen, die gibt es auch. Aber die rot-rot-grüne Regierung hat im Vergleich zu den CDU-Regierungen die Investitionsmittel mehr als verdoppelt.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Und es waren eben die rot-rot-grünen Abgeordneten, Koalitionsfraktionäre, die auch in den Haushaltsverhandlungen auch durch Verpflichtungsermächtigungen – so heißt das, wenn in den Folgejahren in Krankenhäusern gut und erfolgreich investiert werden wird, das haben wir auch abgesichert. Deswegen ist dieser Anwurf, dass das irgendwie bei den Investitionen nicht vorangehen würde, abstrus. Ich muss das so sagen, Sie können das ja auch in den öffentlichen Meldungen verfolgen, wie viele Krankenhäuser in Thüringen im Moment auch in den Genuss kommen, finanziell gestärkt zu werden durch Investitionsmittel des Freistaats Thüringen. Und die Krankenhausplanung des achten Thüringer Krankenhausplans, er befindet sich ja jetzt auf der Zielgeraden, das heißt, wir werden einen achten Krankenhausplan bekommen, der auch Zukunftssicherheit für Krankenhausstandorte geben soll und geben wird, und es war die Landeskrankenhausgesellschaft, die eigens selbst gefordert hat, dass der achte Thüringer Krankenhausplan in aller Ruhe und Sorgfalt gemacht wird, denn pandemische Jahre, wo wirklich eine hohe Ausnahmesituation auch in den Krankenhäusern vorgeherrscht hat, kann man bitte schön nicht als Planungsgrundlage für eine seriöse Krankenhausplanung nehmen.

 

Ich sage das auch immer wieder gerne, Herr Zippel, Sie kommen mit Ihren Vorwürfen und wir stellen es immer wieder gerne richtig, wie es so gewesen ist, denn die Krankenhäuser sind uns wichtig, und das sollten sie doch eigentlich auch sein.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Vielleicht auch noch mal zur Veranschaulichung, also um diesen Gesetzestext geht es hier in Gänze, deswegen kleine Novelle, es kam der Vorschlag, klitzekleine Novelle, Sie können es auch Novellchen nennen.

 

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das ist keine Novelle!)

 

Es geht doch darum, was drinsteht. Das ist das Entscheidende. Das ist wichtig auch für die Krankenhäuser in Thüringen. Ich sage Ihnen auch, was ich am trefflichsten und wichtigsten mit finde, das ist wirklich die Frage dieser Vorhaltefinanzierung, dass das endlich angegangen wird. Ja, Sie liegen heute im Krankenhaus leider in einem Bett und Pflegepersonal wird gebunden, ärztliches Personal wird gebunden, Reinigungskräfte werden gebunden, der Service wird gebunden, dass Sie auch gut mit Essen versorgt sind etc. pp. Dann fließt auch das Geld, wenn das erfolgt ist. Wenn das Bett aber leer steht und – man wünscht das niemandem, aber ich hoffe, dass alle, wenn sie doch einen medizinischen Notfall haben, auch versorgt werden in den Krankenhäusern, und wenn es stationär gehen muss, auch ein Bett da ist. Und wenn das jetzt endlich mitfinanziert wird, auch für Katastrophenfälle, die wir vorhin mit dem Katastrophenschutzgesetz hier mit beraten haben schon, das wünsche ich niemandem, aber wir haben doch auch die Erfahrung der Coronapandemie, und deswegen ist es wichtig, dass Geld fließt für Betten, die zum Glück gerade nicht genutzt werden, aber wenn sie es denn müssen, dann sollen die Krankenhäuser gut und richtig ausgestattet werden. Deswegen ist ja diese Vorhaltefinanzierung ein ganz wichtiges Element, was es zu unterstützen gibt. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir hier die Hausaufgaben machen mit dieser Krankenhausnovelle, um dort die Rechtssicherheit zu schaffen, um die Leistungsgruppen, die hier schon viel zitiert und diskutiert worden sind, dann auch abzubilden.

 

Deswegen kann ich uns allen nur wünschen, dass wir auch im Bund vorankommen dort, dass der Reformprozess und die Diskussion noch ein tragfähiges Ergebnis haben, was wirklich Krankenhäuser stabilisiert und wirtschaftlichen Druck von den Häusern nimmt. Das ist auch so ein Punkt, muss ich meine Betten vollbekommen, um als Krankenhaus überleben zu können oder habe ich durchaus mal leere Betten, aber es fließen trotzdem Finanzen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass wir auch die Thüringer Krankenhauslandschaft so stärken und erhalten, denn wohnortnahe Versorgung ist ja unfassbar wichtig. Dazu leisten wir mit diesem Gesetz einen kleinen Beitrag. Danke schön.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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