Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 6/685


Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Besucherinnen, liebe Zuhörerinnen am Livestream, liebe Kolleginnen, da unseren Gästen und Zuhörerinnen die jetzt zu behandelnden Gestzentwürfe der Landesregierung leider nicht vorliegen, möchte ich diese noch einmal kurz umreißen.


(Zwischenruf aus dem Hause: Oh nein!)


Oh, doch. Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht, also das Recht, wählen zu gehen, soll auf Landesebene von 18 auf 16 Jahre gesenkt werden.


(Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das passive Wahlrecht, also das Recht, sich zu einer Wahl aufzustellen, soll weiterhin bei 18 Jahren bleiben. Außerdem sollen in Thüringen, in der Thüringer Landesverfassung Voraussetzungen geschaffen werden für den Fall, dass der Bund oder die Europäische Union ein Wahlrecht für Menschen ohne deutschen Pass einführt. Dafür ist es nötig, die Thüringer Verfassung und das Thüringer Wahlgesetz für den Landtag zu ändern. Artikel 46 Abs. 2 der Thüringer Verfassung würde dann folgendermaßen lauten: Wahl- und stimmberechtigt ist jeder Bürger, der das 16. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz im Freistaat hat. Wählbar ist jeder Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz im Freistaat hat. Anderen Personen, die ihren Wohnsitz im Freistaat haben, sind diese Rechte durch Gesetz zu gewähren, sobald und soweit das Grundgesetz dies zulässt oder das Recht der Europäischen Union dies vorsieht. Mit der Herabsenkung der Altersgrenze erhalten die Jugendlichen auf Landesebene auch Stimmrecht bei Bürgeranträgen, Volksbegehren und Volksentscheiden, da die Stimmberechtigung an die Wahlberechtigung gebunden ist. Die Änderungen im Wahlgesetz sind Folgeänderungen, die sich dann aus dieser Verfassungsänderung ergeben.


Im zweiten Gesetzentwurf geht es um die Absenkung des Mindestalters für die Ausübung des aktiven Wahlrechts, dem Recht zu wählen, bei Kommunalwahlen. Die Landesregierung möchte das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre senken. Das passive Wahlrecht, also das Recht, sich bei einer Kommunalwahl wählen zu lassen, soll unverändert bei 18 Jahren bleiben. Dafür ist eine Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes nötig. Mit dem aktiven Wahlrecht für die Kommunalwahlen würden Jugendliche auch den Rechtsstatus eines Bürgers der Gemeinde bzw. des Landkreises erhalten. Die Jugendlichen würden damit volljährigen Bürgerinnen und Bürgern gleichgestellt und erhalten damit auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten wie zum Beispiel Beantragung und Unterzeichnung bei Bürgerbegehren, Stimmrecht bei Bürgerentscheiden, Mitwirkung als sachkundige Bürgerinnen in Ausschüssen des Gemeinderats und Kreistags, Mitarbeit im Wahlausschuss und Wahlvorstand sowie Mitwirkung bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen.


All diese Änderungen würden positive Auswirkungen auf mehr als 30.000 junge Menschen in Thüringen haben. Durch das Festhalten am Wahlalter mit 18 Jahren wurde diese Gruppe bei demokratischen Entscheidungsprozessen bisher stets ausgeschlossen. Doch auch 16-Jährige sind von der Kommunal- und Landespolitik nicht weniger betroffen als 18-Jährige.


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Warum machen wir nicht … ?)


(Unruhe CDU, DIE LINKE)


Die Schulpolitik beispielsweise ist Ländersache und betrifft Jugendliche am stärksten. Bisher hatten sie aber keine Möglichkeit, ihre Meinung über Wahlen auszudrücken. Warum sollten sie denn von der Mitentscheidung ausgeschlossen sein? Wir halten Jugendliche für mündig genug, ab 14 Jahren ihre Religionszugehörigkeit zu wählen, ab 16 Jahren einen Führerschein zu machen oder Alkohol zu trinken.


(Beifall DIE LINKE)


Die meisten Azubis wählen in diesem Alter ihren späteren Beruf und fangen an, Steuern zu zahlen.


(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Für sich!)


Nein, sie zahlen Steuern für ganz Thüringen.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Aber sie dürfen nicht mitentscheiden, was wir mit ihren Steuern machen. Das ist doch ein bisschen paradox, oder?


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das Absenken des Wahlalters wäre also nicht nur das bloße Erlangen des aktiven Wahlrechts, sondern auch ein Schritt auf dem Weg zu mehr Generationengerechtigkeit.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Die CDU sagt, dass jungen Menschen die nötige Reife fehlt. Aber auch in der CDU kann ich ab 16 Jahren Parteimitglied werden, in der Jungen Union sogar schon ab 14 Jahren. Da frage ich mich doch, ob Sie auch von Ihren eigenen Mitgliedern behaupten, politisch unreif zu sein.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


(Unruhe CDU)


Ich frage mich, was es für ein Gefühl ist, in einer Partei Mitglied zu sein, die zwar meine Mitgliedsbeiträge und meine Arbeitskraft gerne entgegennimmt, mir aber gleichzeitig abspricht, eine eigene politische Meinung zu haben und diese durch ein Kreuz auf dem Wahlschein auch äußern zu dürfen.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


(Unruhe CDU)


Außerdem sagen Sie, liebe CDU, dass ein Zusammenhang zwischen Wahlalter und Volljährigkeit besteht. Eine Entkopplung des Wahlalters von der Volljährigkeit würde das Wahlalter willkürlich machen. Soll ich Ihnen mal was verraten? Sowohl die Volljährigkeit als auch das Wahlalter waren schon immer willkürlich. Ich meine, wir haben das heute bei Herrn Mohring gesehen,


(Beifall DIE LINKE)


da sind dann plötzlich 16-jährige Flüchtlinge volljährig.


(Zwischenruf Abg. Grob, CDU: Das hat er nie gesagt! Was erzählen Sie denn hier für einen Schwachsinn?)


Nein, aber ernsthaft, „Die Zeit“ hat noch 1966 bezweifelt, dass ein 18-Jähriger die nötige Reife besitzt, wählen zu gehen. Bis 1970 lag das aktive Wahlalter bei 21 und das passive sogar bei 25 Jahren. Das wurde nämlich erst unter Willy Brandt als Bundeskanzler geändert, übrigens genau gestern vor 45 Jahren.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Er war bereit, wie er selbst sagte, mehr Demokratie zu wagen. Eine Demokratie setzt sich nämlich über das Wahlrecht um. Es ist das Wesen einer Demokratie, denjenigen, die von Entscheidungen betroffen sind, auch ein Mitwirkungsrecht zu geben. Effektiv mitwirken kann aber nur, wer auch das Wahlrecht hat. In einer Demokratie entscheidet immer das sogenannte Volk und jede Gruppe, die wir ausgrenzen, gehört nicht dazu. Es gehört zu den Grundvoraussetzungen einer demokratischen Gesellschaft, dass alle Menschen an gesellschaftlichen Prozessen teilhaben können.


Prof. Dr. Rolf Oerter, ein emeritierter Professor für Entwicklungspsychologie der Universität München, hat festgestellt, dass wir – ich zitiere – ab 16 Jahren „Jugendlichen das allgemeine Wahlrecht zusprechen“ können. Denn die „intellektuelle Entwicklung des Jugendlichen befindet sich im Alter von 16 Jahren bereits auf dem Höhepunkt. Bezüglich des formal-logischen Denkens, des hypothetischen und relativistischen Denkens gibt es keine Unterschiede zum Erwachsenen. Bezüglich ihres Wissens sind sie im naturwissenschaftlichen Bereich und teilweise auch im politischen Bereich dem durchschnittlichen Erwachsenen infolge ihrer Nähe zum Bildungseinfluss nicht selten überlegen.“


(Beifall DIE LINKE, SPD)


Dem durchschnittlichen Erwachsenen nicht selten überlegen!


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Und Sie, liebe CDU, haben Angst, dass 16-Jährige, falls sie wählen dürfen, Extrempositionen wählen würden, was im Übrigen auch sehr witzig ist, weil uns gleichzeitig vorgeworfen wird, dass wir versuchen, mit der Absenkung des Wahlalters unseren eigenen Stimmenerhalt zu sichern. Ich wusste gar nicht, dass die Grünen jetzt auch als extreme Partei gezählt werden.


(Beifall DIE LINKE)


(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich finde den inflationären Sonnenblumengebrauch der Grünen auch ein bisschen nervig, aber den gleich als extrem einzustufen, schießt dann doch über das Ziel hinaus. Aber ernsthaft, die CDU braucht da gar keine Angst zu haben. Auch bei den U18-Wahlen in Thüringen im letzten September war die CDU die stärkste Kraft.


(Unruhe DIE LINKE)


Die Linke hatte übrigens bei den U18-Wahlen


(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Was nehmen Sie denn an? Das stimmt doch gar nicht!)


satte 14 Prozent weniger. Dies ist aber für unsere Partei eine Herausforderung, der wir uns sehr gern stellen.


(Beifall DIE LINKE)


Soviel zum Thema Stimmenfang.


Und wissen Sie, wie viel Prozent bei der U18-Wahl für die NPD gestimmt haben? 3,6 Prozent. Und jetzt kommt es. Wissen Sie, wie viel bei der offiziellen Landtagswahl für die NPD gestimmt haben? Auch 3,6 Prozent. Sehen Sie, so extrem sind unsere Jugendlichen.


(Beifall DIE LINKE)


Davon abgesehen, dass es natürlich beide Male 3,6 Prozent zu viel waren. Mittlerweile ist es in vier Bundesländern für Jugendliche ab 16 Jahren möglich, bei den Landtagswahlen wählen zu gehen und zwar sind das Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Und wissen Sie was? Die gibt es noch, die sind nicht untergegangen. Das einzige, was sich dort geändert hat, ist dass die Politiker jetzt die Jugendlichen ernster nehmen.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Denn plötzlich müssen die auch so unbeliebte Themen wie Jugendarbeitslosigkeit oder Kinderarmut bearbeiten, da das ja jetzt alles plötzlich potenzielle Wähler sind. Die Parteien sind in diesen Bundesländern gezwungen, sich Themen und Stile zu überlegen, die auch junge Leute ansprechen, was wiederum direkte Auswirkung auf das politische Interesse junger Leute hat.


(Unruhe CDU)


(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Das wäre sehr traurig, wenn sie es nur dann machen! Sie müssen jetzt aber mal überlesen, was Sie da sagen!)


In zehn Bundesländern können Jugendliche bereits ab 16 Jahren an Kommunalwahlen teilnehmen. Das sind so viele, dass es schneller geht aufzuzählen, wo dies nicht möglich ist, nämlich Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und natürlich Thüringen. Aber das wollen wir ja jetzt endlich ändern.


(Beifall DIE LINKE)


Es gibt nämlich keinen vernünftigen Grund, warum wir Jugendliche von Wahlen ausschließen. Viele Jugendliche beteiligen sich schon jetzt ehrenamtlich in Vereinen und Initiativen und bringen sich so in das gesellschaftliche Leben ein. Mit der Absenkung des Wahlalters können wir ihre Teilhabe an der Gestaltung der Gesellschaft fördern und sie frühzeitig in demokratische Entscheidungsprozesse einbeziehen. Im Übrigen gibt es in Thüringen bereits seit 2009 eine Möglichkeit der Beteiligung von Jugendlichen ab 14 Jahren an der Kommunalpolitik. Es handelt sich dabei um den Einwohnerantrag, mit dem der Gemeinderat zur Beratung und Entscheidung eines gemeindlichen Sachverhalts bestimmt werden kann. Die ersten Thüringerinnen, die von dieser Möglichkeit, sich in die kommunale Entscheidungsfindung einzubringen, Gebrauch machten, waren Schülerinnen einer Geraer Schule. Das Interesse an Kommunalpolitik ist bei den unter 18-Jährigen also fraglos gegeben.


(Beifall DIE LINKE)


Laut des LBS-Kinderbarometers von 2013 würde sich gerne die Hälfte der thüringischen Kinder bei Entscheidungen in ihrer Stadt bzw. Gemeinde beteiligen, aber die wenigsten werden dort nach ihrer Meinung gefragt, denn über 70 Prozent fühlen sich in ihrer Stadt oder Gemeinde nicht ernstgenommen. Dabei gibt es gerade hier einen Zusammenhang hinsichtlich des Wohlbefindens. Wenn Kinder davon ausgehen, dass ihre Meinung in Stadt und Gemeinde etwas zählt, berichten sie nämlich auch von einem höheren Wohlbefinden. Wir sind deshalb der Meinung, dass das Mindestalter für das aktive Wahlrecht auch in Thüringen auf 16 Jahre gesenkt gehört. Wir sind der Meinung, dass 16-Jährige sehr wohl einschätzen können, was es bedeutet, eine Stimme abzugeben. Ja, auch junge Menschen haben die intellektuelle und soziale Urteilsfähigkeit. Mehr Demokratie e. V. hat sich bereits positiv zum vorliegenden Gesetzentwurf geäußert und auf die Chance hingewiesen,


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Na klar, alles gut!)


die das aktive Wahlrecht auch für die schulische Bildungsarbeit darstellt. Ich zitiere: „Viele Jugendliche würden damit die Erfahrung der ersten Wahl während ihrer Schulzeit machen. Dies wäre die Chance, politische Bildung in der Schule …“



Präsident Carius:


Frau Abgeordnete Engel, es gibt eine Zwischenfrage der Abgeordneten Muhsal. Gestatten Sie diese?



Abgeordnete Engel, DIE LINKE:


Als Abgeordnete, Herr Präsident, bin ich meinem Gewissen verpflichtet und dieses sagt mir, nicht mit Rassistinnen zu diskutieren.


(Unruhe CDU, AfD)



Präsident Carius:


Frau Abgeordnete Engel, dafür bekommen Sie einen Ordnungsruf, denn Frau Muhsal ist keine Rassistin.


(Beifall DIE LINKE)


(Unruhe AfD)


(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das ist ja furchtbar!)


Ich darf sehr darum bitten, Beschimpfungen von Abgeordneten gegenseitig gehören einfach nicht in diesen Saal und auch nicht in die Debatte. Das steht weder Zwischenrufern noch einem Redner zu. Insofern erwarte ich von Ihnen auch eine gewisse Mäßigung, Frau Engel, wenn Sie den Redebeitrag jetzt fortführen.



Abgeordnete Engel, DIE LINKE:


Mehr Demokratie e. V. sagt: „Viele Jugendliche würden damit die Erfahrung der ersten Wahl während ihrer Schulzeit machen. Diese böte die Chance, politische Bildung in der Schule an einem konkreten Anlass auszurichten und auf die Fragen der jungen Wähler gezielt einzugehen. Schließlich sei eine Absenkung des Wahlalters auch angesichts der demografischen Entwicklung geboten. Jugendliche stellen zunehmend eine gesellschaftliche Minderheit dar. Können sie früher wählen, können sie auch eher selbst für ihre Interessen eintreten.“



Präsident Carius:


Frau Engel, es gibt eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Brandner. Akzeptieren Sie diese? Nein, die Zwischenfrage ist nicht akzeptiert, Herr Brandner.


(Unruhe CDU, AfD)


(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Sie kann doch selbst sagen, was sie will!)


Vielen Dank, dann fahren Sie bitte fort, Frau Engel.



Abgeordnete Engel, DIE LINKE:


Uns ist dabei sehr wohl bewusst, dass die Senkung des Wahlalters kein Allheilmittel für politische Teilhabe junger Menschen ist. Aber wir versprechen Ihnen: Dies ist erst der Anfang. Wir werden diese Legislatur nutzen, um das Mitspracherecht von Kindern und Jugendlichen auch neben den Wahlen auszubauen. Denn auch Kinder und Jugendliche sollten wir mit ihren Problemen, Meinungen und Ansichten ernst nehmen.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Ihr meint, das macht keiner, oder was?)


Die Studie „Kinderbeiräte in Stiftungen“ von 2013 zeigte klar, dass Kinder und Jugendliche, die in Entscheidungsprozesse eingebunden wurden, sich auch später in der Gesellschaft aktiv beteiligen. Auch der Deutsche Kinderschutzbund sagte, dass Partizipation ein wichtiger Beitrag zur Weiterentwicklung der Demokratie ist. Rot-Rot-Grün hat sich deshalb im Koalitionsvertrag verpflichtet, sich dafür einzusetzen, die direkte Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, kinder- und jugendgerechte Partizipationsstrukturen landesweit auszubauen. Denn junge Menschen wollen mehr, als nur entscheiden, ob sie eine Nutria oder einen Hund als Haustier haben möchten, oder was sie heute zum Mittag essen.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Auch sie wollen sich in die Gesellschaft einbringen und beteiligen. Deshalb müssen wir die aktive Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in Thüringen auch unterstützen und fördern. Sie, liebe CDU, haben jetzt die Wahl. Sie können durch Ihre Zustimmung zu diesen Gesetzentwürfen signalisieren, dass Sie bereit sind, die politische Willensbildung junger Menschen ernst zu nehmen oder durch Ablehnung weiterhin Politik über die Köpfe junger Menschen machen.


(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das ist der größte Schwachsinn, den ich gehört habe!)


(Beifall AfD)



Präsident Carius:


Dafür, liebe Frau Kollegin, rüge ich Sie.



Abgeordnete Engel, DIE LINKE:


Glauben Sie mir, liebe CDU, Jugendliche sind nicht blöd. Sie werden sich merken, wer heute oder in der nächsten Zeit dagegen gestimmt hat und dagegen redet, und ich werde Sie bei der nächsten Wahl auch daran erinnern, das verspreche ich Ihnen.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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