Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen

Daniel Reinhardt

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/1722

 

In dem vorliegenden Gesetzentwurf sehen wir eine Bestätigung unserer politischen Ziele und Handlungen in Thüringen: Mobilität für alle.

 

(Beifall FDP)

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, ein sogenannter Gesetzentwurf zur Regelung der Schüler/-innenbeförderung der 11. und 12. Klasse liegt uns heute hier vor. Eines vorab: Wir reden nicht etwa von einem kostenfreien ÖPNV für Schüler/-innen, sondern lediglich über die Beförderung zur nächstgelegenen passenden Schule – das ist zumindest das Ziel –, schon gar nicht über die Wahlschule. Wir reden also nicht darüber, wann und wohin Schüler/-innen fahren wollen und dürfen mit dem ÖPNV oder der Bahn, ganz im Gegensatz im Übrigen zu unserer deutschen Bundeswehr, wo Soldatinnen/Soldaten in Uniform kostenfrei in ganz Deutschland mit der Bahn fahren dürfen.

 

(Beifall FDP)

 

Da sehen wir also, wo die Bundesregierung einen Schwerpunkt hat.

Und nun, werte Kolleginnen und Kollegen, keine Sorge, ich stelle nun nicht den Antrag, dass Schüler/-innen in Uniform demnächst in Thüringen kostenfrei fahren dürfen.

 

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hätte die AfD aber schön gefunden, wenn sie das gehört hätte!)

 

Zurück zum Entwurf: Wie ist es aktuell geregelt? Eltern, deren Kinder – also in diesem Fall die Schüler/-innen der 11. und 12. Klasse, wenn sie denn volljährig sind – können von den Schulträgern, also von den Kommunen und Landkreisen, an den Beförderungskosten beteiligt werden. Der Eingriff in diese Regelung zur Beteiligung an den Beförderungskosten ist demnach auch ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und soll, so die FDP in ihrem Vorschlag, durch eine Mehrzahlung im KFA finanziert werden.

 

Das Ziel ist verständlich und gut: Eltern bzw. Schüler/-innen der 11. und 12. Klasse sollen so behandelt werden wie eben die Schüler/-innen der Klassenstufen darunter. Aus meiner Sicht ist dieser Gesetzentwurf jedoch zu kurz gegriffen, da andere Personengruppen, welche ebenfalls über kein eigenes Einkommen verfügen, nicht berücksichtigt werden.

 

Dies sollte aber aus Perspektive der Gerechtigkeit oder gar von Ganzheitlichkeit gleichwohl mit bedacht und diskutiert werden. Weiterhin ist der Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und die Methodik über die Ausfinanzierung über den KFA mindestens diskussionswürdig, da aktuell weder eine Evaluation über das Azubi-Ticket vorliegt noch die zu zahlenden Summen durch unseren Freistaat Thüringen klar sind bzw. vorliegen.

 

Die Fraktion Die Linke in Thüringen steht dafür ein, dass sich Bürger/-innen unabhängig von ihrem Einkommen mobil, sicher und barrierefrei bewegen können. Die Fraktion Die Linke wird daher den Überweisungen durch den Antragsteller wie beantragt zustimmen.

 

Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE)

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