Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr 2/2

Dr. Gudrun Lukin

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8239

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, wir sind uns alle einig, dass wir sowohl das eine als auch das andere tun müssen – sowohl das Angebot erweitern, aber es auch für alle erschwinglich machen. Deswegen ist mit dem Deutschlandticket – und ich würde es auch gern in den nächsten Jahren weiterhin als 49-Euro-Ticket bezeichnen – ein einfacherer Zugang zu Bus und Bahn bundesweit geschaffen.

 

Dieses bundesweit einheitliche Ticket für alle ÖPNV-Angebote bedeutete aber auch das Außerkraftsetzen der bisherigen Systematik bei der Festlegung und Finanzierung der Tarifangebote der Unternehmen. Deshalb hat der Bund in Absprache mit den Ländern sowohl für 2023 die für dieses Jahr auskömmlichen finanziellen Voraussetzungen für das 49-Euro-Ticket geschaffen, als auch mit einem Anwendungsbefehl die schnelle Einführung zum 1. Mai 2023 geregelt, aber eben nur geltend bis zum 30. September dieses Jahres. Für die Folgejahre wird die Diskussion noch zeigen, wie wir gemeinsam diese Frage weiter diskutieren. Der Bund hat seine Kostenbeteiligung bislang auf die Jahre 2023 bis 2025 konkret begrenzt und hier sind die Länder weiter in der Diskussion mit ihm.

Entsprechend einer laufenden Prüfung werden sowohl die möglichen Nachschusswerte für 2023 ermittelt – hier ist der Bund in der Verantwortung und stellt sich ihr auch –, aber auch die Bedarfe für die weiteren Jahre. Wir sollten jetzt unsere Anstrengungen darauf richten, dass sowohl die weitere Unterstützung durch den Bund, aber auch der dauerhafte Bestand des 49-Euro-Tickets – oder des Deutschlandtickets – gesichert werden.

Das hier vorliegende Gesetz behebt das angedeutete Problem der Geltungsdauer bei der bundesweiten Anerkennung des Tickets. Derzeit ist es nicht möglich, dass die Genehmigungsbehörden der Tarife – das heißt Bund oder Länder – einen Tarif für die Unternehmen einfach so festlegen. Das alleinige Recht der Tarifgestaltung lag bei den Verkehrsunternehmen. Da der Bund zwar die Länder ähnlich wie beim 9-Euro-Ticket zur Einführung verpflichtet hat – allerdings, wie wir schon mehrfach gehört hatten, nur bis zum 30. September –, müssen wir die rechtlichen Voraussetzungen rechtzeitig bis zum 01.10. regeln.

 

Das geschieht mit dem Ihnen heute vorliegenden Änderungsantrag zum Thüringer ÖPNV-Gesetz. Damit wird einerseits der Anwendungsbefehl ab 1. Oktober 2023 in das Gesetz eingefügt, andererseits die Anerkennung des Deutschlandtickets landesrechtlich unbefristet vermerkt. Damit wird vor allen Dingen den Aufgabenträgern die gewünschte Rechtssicherheit überantwortet. Das Land verpflichtet sich damit zugleich zum Ausgleich der mit der Anerkennung des Deutschlandtarifs verbundenen finanziellen Nachteile der Aufgabenträger, und das – das möchte ich hervorheben – ist keine geringe Leistung bei den gegenwärtigen Unwägbarkeiten.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Das wurde auch von allen Anzuhörenden hervorgehoben: Sie begrüßten die Vorlage des Gesetzentwurfs zur Umsetzung des Deutschlandtickets auf Landesebene, die konkreten Regelungsinhalte zur Ergänzung des Thüringer ÖPNV-Gesetzes und den Zeitpunkt des Gesetzgebungsverfahrens. Auch die im Gesetz mit fixierte Verordnungsermächtigung des Landes für notwendige rechtliche Anpassungen im Zuge von bundesrechtlichen Fragestellungen wurde begrüßt, aber zugleich die Einbindung des Gesetzgebers – des Landtags – bei der Festlegung weiterer Landestarife mit gefordert. Dem haben sowohl der Änderungsantrag der CDU als auch der Änderungsantrag von Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen Rechnung getragen.

 

Ich möchte es nicht versäumen, ein Zitat des Landkreistags hier mit zu erwähnen – ich darf zitieren –: „Insgesamt geht der Freistaat Thüringen mit Blick auf die Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für eine belastbare Umsetzung des Deutschlandtickets auch im bundesweiten Vergleich deutlich voran.“ – Das möchte ich mal so stehen lassen. Das heißt, wir unternehmen alles, dass dieses sinnvolle Ticket nicht nur eine vorübergehende Erscheinung, sondern ein langfristiges Vorhaben zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV ist. Nicht aus den Augen verloren haben wir als Linke zugleich die Überlegung, für junge Leute im Freistaat ein preiswertes Jugendticket zu ermöglichen. Das wäre nicht nur ein weiterer Beitrag zu umweltfreundlicher Mobilität, sondern auch eine echte Entlastung für die Portemonnaies der jungen Leute und auch der Familien. Schönen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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