Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr 1/2

Dr. Gudrun Lukin

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8239

 

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der Landtag behandelte in seiner 114. Sitzung den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/8239 in der Neufassung. Nach erfolgter Debatte wurde er in den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Ausschuss hat diesen in seiner 44. Sitzung am 07.07. beraten und eine schriftliche Anhörung beschlossen. Die Ergebnisse des schriftlichen Anhörungsverfahrens wurden in der 45. Sitzung beraten und ausgewertet. Änderungsanträge wurden von der CDU und den Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingereicht. Der Gesetzentwurf wurde mit folgenden Änderungen angenommen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: Erstens, in § 9 Abs. 5 Satz 1 werden die Worte „und der Landtag“ gestrichen. Zweitens, § 10 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender neue Absatz 2 eingefügt: „Rechtsverordnungen nach Absatz 1 bedürfen der Zustimmung des Landtags.“ b) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.

 

Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt dem Landtag die Annahme des Dritten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr, siehe Beschlussempfehlung in Drucksache 7/8648. Schönen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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