Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes 1/2

Christian Schaft

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3069

 

Guten Morgen, werte Kolleginnen und Kollegen! Durch Beschluss des Landtags in seiner 45. Sitzung vom 6. Mai 2021 wurde der vorliegende Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Der Ausschuss hat in seiner 31. Sitzung am 21. Mai 2021 und in seiner 33. Sitzung am 18. Juni 2021 den Gesetzentwurf beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf durchgeführt. Alle Anzuhörenden haben den vorliegenden Gesetzentwurf in der Intention begrüßt. Die Dachverbände der Träger der anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die kommunalen Spitzenverbände und die Gewerkschaften in Thüringen haben in ihren Stellungnahmen eine Änderung des Artikels 1 Nr. 1 des Gesetzes vorgeschlagen. Mit der Änderung soll der Rückgriff auf nur ein Jahr als Bezugsbasis für die Berechnung der Förderung auf ein absolutes Minimum beschränkt werden. Der Bildungsausschuss hat sich dieser Empfehlung der Verbände und der Anzuhörenden angeschlossen und empfiehlt dem Landtag einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs mit der Beschlussempfehlung und der dort vorgelegten Änderung. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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