Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Ronald Hande

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2210

 

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, aufgrund der pandemischen Situation und der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf unseren Freistaat wird es notwendig, auch mit der aktuellen Haushaltaufstellung, was den Nachtragshaushalt 2020 betrifft bzw. den Haushalt für das kommende Jahr, mit einer voraussichtlichen Kreditaufnahme von reichlich 1,5 Milliarden Euro gegenzusteuern. Damit erzähle ich Ihnen nichts Neues, darauf bezieht sich aber unter anderem dieser vorgelegte Gesetzentwurf.

 

Damit wollen wir den Tilgungszeitraum aufgenommener Kredite, welcher bisher in der Landeshaushaltsordnung auf fünf Jahre festgeschrieben ist, auf nunmehr acht Jahre verlängern. Ich möchte Ihnen diesen Vorschlag kurz begründen: Mit der anstehenden Kreditermächtigung sind wir natürlich auch verpflichtet und selbstverständlich willens, die in Anspruch genommene Neuverschuldung so schnell wie möglich wieder zu begleichen. Die Betonung liegt dabei jedoch nicht nur auf dem Wort „schnell“, sondern auch auf dem Wort „möglich“. Denn mit Blick auf die weitere gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die sich daraus ergebenden haushalterischen Rahmenbedingungen in den Jahren 2022 und folgende bleibt festzustellen, dass es aller Voraussicht nach nicht leichter wird.

Vor diesem Hintergrund und unter der Maßgabe, dass wir alle – egal unter welchen Regierungsfarben – auch künftig die Verantwortung für stabile Verhältnisse in Thüringen haben, ist es geboten, auch die Stellschraube des Tilgungszeitraums heranzuziehen. Denn die Verlängerung des Tilgungszeitraums von fünf auf acht Jahre bedeutet unter den gegenwärtigen Annahmen eine Entlastung künftiger Haushalte um jährlich ca. 160 Millionen Euro.

 

Das ist natürlich kein Allheilmittel für künftige Haushalte, um diese abzusichern, doch es ist eben auch ein Mittel, für eine spürbare Entlastung zu sorgen. Die Verlängerung um drei Jahre halten wir auch im Hinblick auf die aktuelle Situation am Kapitalmarkt für angemessen, umsichtig und durchaus vertretbar.

 

Ich persönlich hätte mir auch einen längeren Zeitraum vorstellen können, denn der Blick über unsere Landesgrenzen hinaus zeigt ganz andere Tilgungszeiträume. So sind zum Beispiel in Baden-Württemberg zehn Jahre zur Tilgung veranschlagt, in Hessen 30 Jahre und in NRW sind es sogar 50 Jahre. Aber auch bei unseren Nachbarn in Sachsen, die eine sehr ähnliche Haushaltsordnung wie wir haben, sind es acht Jahre.

Wie Sie sehen, bewegen wir uns mit den vorgeschlagenen acht Jahren in einem absolut vertretbaren Rahmen. Und ich sage es an der Stelle noch mal: Wir sind gewillt, alle Kredite unseres Landes schnell zu tilgen so wie wir es im Übrigen auch in den vergangenen Jahren unter Rot-Rot-Grün begonnen haben.

 

Aber wir sind eben auch gezwungen, uns finanziell gesehen für künftige Haushalte etwas Luft zu verschaffen. Dieser Gesetzentwurf trägt dazu bei. Und da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Aussprache geplant ist, bitte ich Sie an dieser Stelle um Ihre Zustimmung. Danke schön.

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