Digitalfunk im Bereich nichtpolizeilicher Gefahrenabwehr auf den Weg bringen

Zum Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 6/507


Meine Damen und Herren, wie viele andere im Raum habe ich natürlich auf die Begründung für diesen Antrag gewartet. Aber ich gehe davon aus, dass sie sich mit der schriftlichen Begründung erschöpft hat.


(Beifall DIE LINKE)


Die CDU greift mit ihrem Antrag ein durchaus wichtiges und sehr aktuelles Thema auf – nämlich die Einführung oder Sicherstellung in Zukunft des Digitalfunks im Bereich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr – und greift in ihrem Antrag auch drei wichtige Fragestellungen auf, die es hier natürlich auch zu diskutieren gilt: Einerseits wird ein abgestimmtes Technik- und Finanzierungskonzept thematisiert, die Frage nach den Folgekosten und nach den jährlichen Betriebskosten wird aufgerufen und – ich denke, das ist für viele im Gefahrenabwehrbereich tätige Institutionen eine sehr entscheidende Frage – die Frage der Verständigung der unterschiedlichen Institutionen im Bereich der Gefahrenabwehr, sprich der Polizei auf der einen Seite, der Feuerwehren, aber auch der Ordnungsbehörden der Kommunen auf der anderen Seite, wie diese in Zukunft gemeinsam in Gefahrenlage kommunizieren. Zu Recht verweist die CDU in ihrer schriftlichen Begründung auch darauf, dass sich Thüringen sehr frühzeitig, nämlich vor etwa acht Jahren, zur Einführung des Digitalfunks bekannt hat.


Allerdings, meine Damen und Herren, da erschöpft sich schon die Gemeinsamkeit in der Bewertung Ihres Antrags, denn es ist mitnichten so, wie Sie noch darstellen, dass seitdem die Einführung des digitalen Funks in Thüringen vorangetrieben worden ist. Wir müssen feststellen, dass insbesondere für den Bereich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr in den letzten acht Jahren relativ wenig, wenn sogar gar nichts passiert ist.


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Und es hat natürlich da auch schon einen gewissen Schneid, wenn ausgerechnet Sie es sind, die heute diesen Antrag stellen.


Denn: Die Dringlichkeit, die Sie erwähnen in Ihrem Antrag, mit der Einführung des Testbetriebes auf der ICE-Strecke ist ja nicht ein plötzlich über Thüringen hereingefallenes Ereignis, sondern ich glaube und alle hier im Haus wissen das, der Neubau der ICE-Strecke durch Thüringen ist ein durchaus langfristiges Projekt, was sehr viele Jahre diskutiert worden ist. Und die Einführung oder die Inbetriebnahme ist ja auch immer wieder zeitlich nach hinten verschoben worden.


Aber Sie sind jetzt der Auffassung, es brauche endlich ein Technik- und Finanzierungskonzept auch für diesen Bereich. Und das teile ich sogar ausdrücklich.

Nun habe ich im Vorfeld dieser Beratung in der OTZ gelesen, Sie treiben damit die Landesregierung voran. Wie dieses Treiben aussieht, das konnte ich in der Beratung des Haushalts- und Finanzausschusses vor etwa zwei bis drei Wochen miterleben, als der frühere Innenminister die Landesregierung fragte, welches Konzept denn in diesem Bereich vorliegt. Wenn er dies fragt und tatsächlich ernsthaft, dann muss er ja davon ausgehen, dass er a) den Kenntnisstand über ein vorhandenes Konzept nicht hat, das heißt, zu seiner Zeit als Innenminister gab es ein solches Konzept nicht


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


und b) es interessiert ihn, wie schnell man, nämlich innerhalb von sechs Monaten, wenn man nicht Innenminister Geibert heißt und nicht ein CDU-geführtes Haus hat, wie schnell man dann in der Tat ein solches Konzept erarbeiten könne. Ein durchaus berechtigtes Interesse, wenn man berücksichtigt, dass genau die Landesregierung im Jahr 2010 bereits beschlossen hat, im Kabinett und das von der CDU geführte Innenministerium aufgefordert hat, eine Konzeption für die Einbindung der nichtpolizeilichen BOS in das Digitalfunknetz zu entwickeln, welches auch eine mögliche Kostenbeteiligung der Kommunen untersucht. Das, meine Damen und Herren, war ein Zitat aus dem Beschluss des Kabinetts vom 13. April 2010. Den Kabinettsbeschluss findet man. Die beauftragte Konzeption allerdings findet man nicht. Das wissen Sie auch und deswegen haben Sie nach dem Regierungswechsel unversehens auch die Verantwortung wahrgenommen und die neue Landesregierung gefragt, wann sie denn gedenkt oder innerhalb welcher Zeit, ihren Kabinettsbeschluss von vor fünf Jahren umzusetzen. Manchmal frage ich mich, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, was denn eigentlich passiert wäre, wenn Sie nach Dezember 2014 in diesem Land weiterregiert hätten?


(Unruhe CDU, DIE LINKE)


Ich habe Ihnen auch eingangs gesagt – vielleicht stimmt es Sie wieder etwas versöhnlich –, dass wir doch in der Grundeinschätzung der Bedeutung dieser Frage durchaus Übereinstimmung erzielen können. Und vielleicht stimmt es Sie auch ein Stück weit versöhnlich, dass – und jetzt mögen mich die Koalitionspartner korrigieren – es Gegenstand des ersten Koalitionsarbeitskreises Innen war, dass das Thüringer Innenministerium den Koalitionsarbeitskreis darüber unterrichtet hat, wie der Vorbereitungsstand bei der Einführung des Digitalfunks im nichtpolizeilichen Gefahrenabwehrbereich sich darstellt und welche notwendigen Schritte tatsächlich gegangen werden müssen, um das sicherzustellen, wozu sich die Koalitionspartner im Koalitionsvertrag auch verabredet haben, nämlich die Stärkung der Einsatzfähigkeit durch moderne Kommunikationsmittel im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sicherzustellen. Ich glaube, der erste Schritt, der tatsächlich zu gehen ist, ist die begrenzte Einführung im Bereich der betroffenen Feuerwehren im räumlichen Bereich der ICE-Neubaustrecke, und zwar mit Sicherstellung des Digitalfunks in jedem Fall ab dem kommenden Jahr. Natürlich müssen in diesem Zusammenhang auch Fragen mit den kommunalen Spitzenverbänden geklärt werden über die Finanzierung und den konkreten Umsetzungsplan in zeitlicher Hinsicht für die thüringenweite Einführung und da ist diese Landesregierung – ich gehe davon aus, dass der Innenminister darüber auch das Parlament informieren wird – im Gespräch mit eben diesen kommunalen Spitzenverbänden.


Aber ich will auch aus Sicht der Fraktion Die Linke auf einige Probleme und Fragestellungen noch hinweisen, die wir insbesondere natürlich auch in den nachfolgenden Beratungen, die wir noch in den Ausschüssen zu führen haben, aufgreifen müssen. Das ist natürlich die Frage der Überlastung des gewählten Netzausbaustatus in besonderen Gefahrenlagen, wie wir das bereits in der Vergangenheit auch bei polizeilichen Einsätzen schon erleben mussten. Und das ist nicht irgendeine Frage der technischen Ausstattung des Netzes. Das kann in besonderen Großgefahrenlagen eben auch zu einer Gefährdung von Einsatzkräften führen. In zwingenden Situationen ist natürlich auch sicherzustellen, dass die Kommunikation, so wie es im Antrag ausgeführt wird, zwischen den einzelnen Institutionen der Gefahrenabwehr sichergestellt ist.


Wir müssen die durchaus wichtige Frage thematisieren, wie die Versorgung mit Digitalfunk in Gebäuden für die Feuerwehrangehörigen sichergestellt werden kann, weil von dieser Kommunikationsfähigkeit in Gebäuden, also in unmittelbaren Gefahrensituationen, natürlich auch die Sicherheit der eingesetzten Feuerwehrangehörigen abhängt. Wir müssen uns darüber auseinandersetzen, ob der Stand der Technik, der im Anschaffungsprozess ist, tatsächlich noch der Stand der Technik ist, der auch Sicherheit in Zukunft und für einen langen Zeitraum sicherstellt. Und wir müssen uns auch als Haushaltsgeber über die Kostenentwicklung verständigen, denn ich will darauf verweisen, dass seit Abschluss des Rahmenvertrags die Gesamtkosten bereits um etwa 20 Millionen Euro angestiegen sind.


Ich hätte mir gewünscht, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, dass Sie die Informationen über Folge- und Betriebskosten, die Sie jetzt von der Landesregierung verlangen, in den letzten Jahren auch regelmäßig dem Parlament gegeben hätten. Abschließend, meine Damen und Herren, wir verwehren uns nicht einer Ausschussüberweisung; nicht, weil wir der Meinung sind, dass wir darüber im Ausschuss diskutieren müssen, ob denn die Landesregierung nun ein Konzept erarbeitet oder vorlegt, dazu braucht es diesen Antrag nicht. Wir sollten uns aber im Ausschuss in der Sache mit der Einführung des Digitalfunks beschäftigen, dazu natürlich auch die notwendigen Fragen stellen, gemeinsam mit dem Innenministerium diskutieren. Insofern beantrage ich die Überweisung des Antrags an den Innenausschuss. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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