Digitalfunk im Bereich nicht polizeilicher Gefahrenabwehr auf den Weg bringen 2/2

Zum Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 6/507


Wer hätte gedacht, dass das Thema „Digitalfunk“ hier noch mal Grundlage für eine harte politische Auseinandersetzung im Landtag wird. Aber das zeigt möglicherweise die Bedeutung. Aber, Herr Fiedler, ich muss es Ihnen noch mal zurückgeben: Sie sollten aufhören, von derartigen Tragödien zu sprechen und diese für Ihre politische Argumentation zu benutzen. Das Unglück, was in der letzten Woche auf der Autobahn passiert, taugt nicht zur Untersetzung Ihrer politischen Zielstellung und auch nicht zur Instrumentalisierung von Vorwürfen


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


oder zu Vorwürfen gegenüber der Landesregierung. Und Sie haben gesagt, sie möchten ein Stachel im Fleisch sein und ich sage Ihnen, Sie sollten vielleicht sich nicht allzu weit hinein begeben, sondern Sie sollten die Ohren freihalten. Wenn Sie hier einfordern, dass die Kommunikation mit den Kommunen geführt werden muss, dann glaube ich, dass Sie am 03.09. im Innenausschuss tatsächlich nicht zugehört haben, weil das doch einer der wesentlichen Bestandteile der Debatte im Innenausschuss war, wie die Beteiligung der Kommunen sichergestellt wird. Dazu hat die Landesregierung ausführlich Stellung genommen. Wir werden natürlich darüber auch zu debattieren haben, wenn am 22. November das Parlament die Anhörung zum Kommunalen Finanzausgleich tatsächlich durchführt und ich will auch eine Sache noch einmal deutlich sagen, weil Sie das immer argumentativ hineinbringen, dass die Kommunen hier ihren Eigenanteil selbst aus dem Kommunalen Finanzausgleich finanzieren. Natürlich finanzieren die Kommunen systematisch etwas aus dem Kommunalen Finanzausgleich selbst, was diesem entnommen wird, aber ich will dennoch deutlich sagen: Sie selbst kennen doch die Bedarfsberechnung des Innenministeriums auf der Grundlage der Zahlen von Herrn Voß, der sagt, der ungedeckte Finanzbedarf bei den Kommunen beträgt in Thüringen 1,6 Milliarden Euro. Diese Landesregierung stellt im Kommunalen Finanzausgleich im nächsten Jahr 1,901 Milliarden Euro den Kommunen zur Verfügung und auch deshalb in dieser Höhe, weil darin ein Vorwegabzug für die Kommunen für die Aufwendungen, die sie im Bereich des Digitalfunks haben integriert ist, weil erkannt wird, dass die Kommunen tatsächlich sehr unterschiedlich leistungsfähig sind, aber dieses Land ein Interesse daran haben muss, dass der Digitalfunk flächendeckend funktioniert und eingeführt wird. Das wird mit dem Kommunalen Finanzausgleich sichergestellt und das heißt nicht, dass den Kommunen hier Geld entzogen wird. Es wird den Kommunen tatsächlich im Kommunalen Finanzausgleich zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.


(Zwischenruf Abg. Geibert, CDU: Das stimmt doch gar nicht! Nicht zusätzlich! Das ist absurd!)


Herr Geibert, Sie haben diese Diskussion auch schon im Haushalts- und Finanzausschuss geführt. Sie können natürlich auch sagen, für diese 1,901 Milliarden Euro, das ist das, was zwangsläufig den Kommunen zusteht und wenn man daraus etwas finanziert, was die Leistungsfähigkeit der Kommunen nicht widerspiegelt, um es Ihnen auch letztendlich auch zu ermöglichen, weil wenn wir als Land daran ein Interesse haben, dann würden wir den Kommunen das Geld wegnehmen. Das ist doch nun eine wirklich blödsinnige Argumentation, die Sie führen.


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Nein, die Gesamthöhe des Kommunalen Finanzausgleichs kommt doch gerade deswegen zustande, weil eben auch solche besonderen Leistungen wie eben die Mitfinanzierung des Digitalfunks in dieser Zahl mit integriert ist und das ist doch eine andere Sichtweise,


(Unruhe CDU)


die Sie letztendlich annehmen müssen. Aber da Sie sich eben schon zu Wort gemeldet haben, will auch zumindest auch eine sehr abenteuerliche Argumentation von Herrn Fiedler noch einmal zurückweisen, wenn er sich jetzt hier vorne hinstellt und de facto mit dem Finger auf den Thüringer Feuerwehrverband zeigt.


Herr Fiedler, im Frühjahr des Jahres 2010 hat die damalige Thüringer Landesregierung den Innenminister aufgefordert, Herr Geibert wird das gleich bestätigen können, ein Konzept zur Einführung des Digitalfunks bei der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr der Landesregierung vorzulegen. Bis zum Ende Ihrer Verantwortung in der Regierungstätigkeit ist dieses Konzept durch das Innenministerium nicht erarbeitet bzw. auch nirgendwo vorgelegt worden, sodass es heute etwa vorrätig wäre. Dies nun jetzt darauf zu schieben, dass der Feuerwehrverband gesagt hat, man könne das auch alles langsam machen, ist doch wirklich ein Davonstehlen aus der eigenen Verantwortung, Herr Fiedler.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das sollten Sie hier an dieser Stellen nicht tun und diese Verantwortung permanent auf andere abwälzen. Wir haben als Parlament eine Verantwortung, nämlich das tatsächlich zu kontrollieren und nichts anderes habe ich gesagt – dass eingehalten wird, was die Landesregierung dem Innenausschuss zugesagt hat und zwar in Umsetzung auf viele inhaltlich angesprochene Themen in Ihrem Antrag, aber auch in puncto der Information des Innenausschusses über die permanenten oder verstetigten Prozesse der Einführung des Digitalfunks. Da werden wir auch die Landesregierung nicht aus der Verantwortung entlassen, aber was Sie hier betreiben, mit Fingern auf andere zeigen, sich der Verantwortung entledigen und versuchen, hier ein politisches Feuerwerk abzubrennen – das funktioniert nicht. Das wollte ich Ihnen noch einmal deutlich auf den Weg mitgeben für die weitere Debatte. Herzlichen Dank!


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien