Digitalfunk im Bereich nicht polizeilicher Gefahrenabwehr auf den Weg bringen 1/2

Zum Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 6/507


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Fiedler, ich glaube, es ist nicht sachgerecht, als Innenpolitischer Sprecher hier im Landtag zu sprechen, dass wir in letzter Zeit von allen Seiten von Katastrophen überschüttet werden. Das ist nun wirklich mit einem Blick auch in die jüngste Zeit in Thüringen absolut nicht der Fall, wenngleich es an der einen oder anderen Stelle durchaus Herausforderungen gibt, vor denen wir stehen. Aber ich glaube, wir sollten uns auch in der Sprache mäßigen und nicht Menschen zusätzlich verunsichern.


(Beifall DIE LINKE)


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Sie können es ja halten, wie Sie wollen!)


Und da will ich Ihren eigenen Ausspruch mal Ihnen entgegenhalten: „Man meint, man muss etwas Besonderes machen; nur, manchmal hilft es eben nichts.“ Und das trifft eben auch auf diesen Antrag der CDU-Fraktion zu. Denn ich will noch mal deutlich sagen, Sie haben den Titel Ihres Antrags ja durchaus sehr kritisch gewählt: „Digitalfunk im Bereich nicht polizeilicher Gefahrenabwehr auf den Weg bringen“, und Sie haben ja deutlich gemacht, das Motiv für diesen Antrag lag darin, dass Sie nicht zufrieden waren. Der Antrag stammt aus dem April 2015 und das heißt de facto – und ich denke, das kann man an dieser Stelle noch mal deutlich sagen –, Sie waren mit der Arbeit Ihrer Landesregierung, Ihres Innenministers absolut in diesem Punkt nicht zufrieden.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Wir auch nicht!)


Ich denke, es ist unstrittig, zumindest bei den vier hier links sitzenden Fraktionen, dass bei der Einführung des Digitalfunks im nicht polizeilichen Gefahrenabwehrbereich für die Behörden Ordnung und Sicherheit endlich auch etwas mehr Intensität und Geschwindigkeit aufgenommen werden muss. Und ich sage ganz deutlich: Mein Eindruck ist, dass in Thüringen aus dem Bummelzug zumindest ein Interregio geworden ist, und wir müssen ihn jetzt bis zum Anfang nächsten Jahres hin zur ICE-Tauglichkeit bringen, und das in diesem Punkt tatsächlich im wahrsten Sinne des Wortes.


Da will ich aber auch noch mal deutlich auf Ihren Antrag eingehen, weil Sie sagen, es würde uns nicht am Herzen liegen. Ihr Antrag bemüht sich in der Sache ja selbst gar nicht um den Digitalfunk, sondern der bemüht sich um das Verhältnis zwischen Landesregierung einerseits als verantwortliche Institution und Landtag auf der anderen Seite als Kontrollorgan der Landesregierung. Es geht also nur um dieses Binnenverhältnis dieser zwei Organe, legt die Landesregierung zum Zeitpunkt X etwas dem Landtag vor, was sie selbst in ihrem Verantwortungsbereich umsetzt oder umgesetzt hat. Da muss ich sagen, da waren Sie, was die Zeitschienen anbetrifft, Herr Fiedler, durchaus noch im Denken der alten Landesregierung verhaftet, denn Sie haben der Landesregierung eine Zeit für diese Berichterstattung eingeräumt bis zum 31.12.2015, offensichtlich mit dem Motiv, um selbst mal zu schauen, wie weit man innerhalb von zwölf Monaten bei der Einführung des Digitalfunks durchaus gelangen kann. Und Sie haben eigentlich Anfang September im Innenausschuss im Bericht des Innenministeriums zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Landesregierung in neun Monaten eigentlich schon sehr viel weiter ist, als Sie bis zum 31.12.2015 von vornherein unterstellen konnten oder unterstellt haben. Ich will auch mal die konkreten Dinge benennen, die Sie angemahnt haben, von denen Sie eigentlich Kenntnis haben müssten. Und ich gehe davon aus oder bin mir eigentlich sicher, dass das Innenministerium in ähnlicher Form detailliert noch mal auf diese Sachverhalte eingehen wird.


Erstens: Im Bereich der Tunnelfeuerwehren für den bereits schon angesprochenen ICE wird die Ausrüstung mit Handfunkgeräten gewährleistet, und zwar aus dem Landeskontingent. Die Ausschreibeverfahren laufen, sodass spätestens zur Aufnahme des Probebetriebs der ICE-Strecke hier die Kommunikation gesichert ist. Die Betriebskosten sind bereits etatisiert in dem Ihnen vorliegenden Haushaltsentwurf für das Jahr 2016/2017. Das Konzept Digitalfunk befindet sich gerade gegenwärtig in der Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Es gibt eine Lenkungsgruppe, ich meine, unter dem Vorsitz des Staatssekretärs, des Innenministeriums, die auch derzeit arbeitet. Die Ausschreibung des Rahmenvertrags zur Lieferung von Funktechnik für die Einsatzstellen in Thüringen, für die Fahrzeuge wird vorbereitet, sodass der Vertragsbeginn 2017, I. Quartal, meine ich, gewährleistet ist. Es ist zugesichert, dass die notwendigen Kosten für einen gegebenenfalls anfallenden Netzausbau durch das Land getragen werden. Insofern ist in der Tat eine ganze Reihe geschehen und wir sollten, denke ich, uns in der Sache hier weiter auch gegenüber der Landesregierung als kritisch nachfragendes Parlament zeigen. Wir müssen aber etwas nicht abfordern, was die Landesregierung a) umgesetzt hat und b) selbstredend auch im Innenausschuss zugesagt hat, permanent im Innenausschuss über den Fortgang zu informieren. Deswegen sahen wir keine Notwendigkeit, einem Antrag hier unsere Zustimmung zu geben, der den Digitalfunk in der Sache selbst überhaupt nicht tangiert. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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